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BFH, 29.08.1996 - V R 103/93 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Steuerliche Anerkennung unentgeltlicher Leistungen an das Personal
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 27.04.1993 - 4 K 232/86
- BFH, 29.08.1996 - V R 103/93
Papierfundstellen
- BFH/NV 1997, 383
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 24.11.1988 - V R 30/83
Allgemeiner Umsatzsteuersatz für die Verpflegung von Personal durch Arbeitgeber …
Auszug aus BFH, 29.08.1996 - V R 103/93
Das FG hat angenommen, daß die Leistungen der in der Schweiz ansässigen Klägerin durch Verpflegung ihrer Arbeitnehmer bei Schiffsreisen auf dem Rhein und der Mosel entweder gegen einen Teil der Arbeitsleistung als Entgelt erbracht worden sind (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980; vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 24. November 1988 V R 30/83, BFHE 155, 210, BStBl II 1989, 210) oder daß sie steuerbar sind, weil sie die Klägerin ihren Arbeitnehmern aufgrund des Dienstverhältnisses zugewendet hat, obwohl die Leistungsempfänger dafür kein besonders berechnetes Entgelt aufgewendet haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG 1980). - BFH, 01.08.1996 - V R 58/94
Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische …
Auszug aus BFH, 29.08.1996 - V R 103/93
Der Senat hat durch Urteil vom 1. August 1996 V R 58/94 (BFHE 181, 208 [BFH 01.08.1996 - V R 58/94]) entschieden, daß ein Beförderer dadurch im Erhebungsgebiet Personenbeförderungsleistungen ausführt. - BFH, 11.05.1995 - V R 105/92
Umsatzsteuer; unentgeltliche Sammelbeförderungen von Arbeitnehmern
Auszug aus BFH, 29.08.1996 - V R 103/93
Die dem EuGH vom Senat (BFH-Beschluß vom 11. Mai 1995 V R 105/92, BFHE 178, 241, UR 1995, 388; Widmann, UR 1995, 435) vorgelegte Frage, ob Art. 6 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG eine Besteuerung von unentgeltlichen Dienstleistungen des Arbeitgebers für den privaten Bedarf des Arbeitnehmers rechtfertigt, hat dann für die Entscheidung im Streitfall keine Bedeutung. - EuGH, 02.05.1996 - C-231/94
Faaborg-Gelting Linien / Finanzamt Flensburg
Auszug aus BFH, 29.08.1996 - V R 103/93
Soweit die Klägerin -- was nahe liegt, aber den Feststellungen nicht entnommen werden kann -- ihren Arbeitnehmern auf dem Schiff selbst zubereitete Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr zugewendet hat, handelt es sich jedoch bei richtlinienkonformer Beurteilung des Vorgangs um sonstige Leistungen, die gemäß § 3 a Abs. 1 Satz 1 UStG 1980 am Sitz der Klägerin im Außengebiet bewirkt worden sind (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -- EuGH -- vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94, Umsatzsteuer- Rundschau -- UR -- 1996, 220, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht -- UVR -- 1996, 169; Wagner, UVR 1996, 170; Weiß, UR 1996, 221; Raudszus/Weimann, UVR 1996, 196).
- BFH, 15.01.2009 - V R 9/06
Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen …
So handelt es sich z.B. bei Unterbringung und Verpflegung um Nebenleistungen zur Beförderung auf Kabinenschiffen (BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160; vom 29. August 1996 V R 103/93, BFH/NV 1997, 383; vom 19. September 1996 V R 129/93, BFHE 181, 216, BStBl II 1997, 164). - BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung
a) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass bei einer Pauschalreise auf einem Schiff mit Unterkunft und Verpflegung die erbrachten Verpflegungs- und Übernachtungsleistungen Nebenleistungen zu der Hauptleistung der Beförderung sind und deren rechtliches Schicksal teilen; eine derartige Schiffspauschalreise wird nicht zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang verbunden, der als eine Leistung eigener Art beurteilt werden muss (BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, unter III.2.a bb; vom 29. August 1996 V R 103/93, BFH/NV 1997, 383, und vom 19. September 1996 V R 129/93, BFHE 181, 216, BStBl II 1997, 164). - BFH, 27.02.2014 - V R 14/13
Zusatzverpflegung an Bord von Flugzeugen
Nach der Rechtsprechung des BFH sind bei einer auch Unterkunft und Verpflegung umfassenden Pauschalreise auf einem Schiff Übernachtung und Verpflegung Nebenleistungen zur Beförderung als Hauptleistung (BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, unter III.2.a bb; vom 29. August 1996 V R 103/93, BFH/NV 1997, 383, und vom 19. September 1996 V R 129/93, BFHE 181, 216, BStBl II 1997, 164). - BFH, 19.09.1996 - V R 129/93
Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische …
Der Senat hat durch Urteil vom 1. August 1996 V R 58/94 (noch nicht veröffentlicht) entschieden, daß die bezeichneten Leistungen gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 2 Sätze 1 und 2 UStG 1980 steuerbar sind, soweit sie im Erhebungsgebiet ausgeführt werden (ebenso BFH-Urteil vom 29. August 1996 V R 103/93, noch nicht veröffentlicht). - Bundesfinanzhof München, 19.09.1996 - VR 129/93