Rechtsprechung
BFH, 11.06.1997 - X R 77/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schulgeldabzug bei genehmigter Ersatzschule
- Wolters Kluwer
Sonderausgabe - Schulgeld - Ersatzschule
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulgeld - Schulgeld von Schulen in freier Trägerschaft - Einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 183, 432
- BB 1997, 1990
- DB 1997, 2582
- BStBl II 1997, 615
- BFH/NV 1997, 417
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
Waldorfschule/Bayern
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
a) Ersatzschulen gemäß Art. 7 Abs. 4 GG sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Schulen, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem jeweiligen Bundesland vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (BVerfG-Beschlüsse vom 14. November 1969 1 BvL 24/64, BVerfGE 27, 195; vom 9. März 1994 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107).Die Beschränkung auf die bezeichneten Schultypen zeigt, daß nicht alle Privatschulen gefördert werden sollen, sondern nur solche, die bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen und dadurch in besonderer Weise staatlicher Unterstützung bedürfen; das gilt vor allem für Ersatzschulen, die einerseits die Gleichwertigkeitsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG erfüllen müssen, andererseits aber nur einen Anspruch auf Genehmigung haben, wenn die Schule grundsätzlich von allen Eltern und Schülern ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage in Anspruch genommen werden kann (ausführlich BVerfGE in BVerfGE 90, 107).
Ob eine Schule begrifflich eine Ersatzschule ist und als solche einen Anspruch auf Genehmigung hat, bestimmt sich allein nach Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 27, 195; in BVerfGE 90, 107; vom 9. März 1994 1 BvR 1369/90, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 1994, 751).
Erfüllt eine Schule die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG, so ist kein Platz mehr für eine gegenteilige, auf Landesrecht gründende Entscheidung (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1990 7 B 119.90, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 11 Nr. 34 zu Art. 7 Abs. 4 GG;… vom 3. April 1990 7 B 32.90, Buchholz, a. a. O., 11 Nr. 32 zu Art. 7 Abs. 4 GG; ausführlich Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 10. Juni 1993 13 L 4856/93, nicht veröffentlicht (NV); vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 90, 107; in DVBl 1994, 751).
- BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64
Anerkannte Privatschulen
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
a) Ersatzschulen gemäß Art. 7 Abs. 4 GG sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Schulen, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem jeweiligen Bundesland vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (BVerfG-Beschlüsse vom 14. November 1969 1 BvL 24/64, BVerfGE 27, 195; vom 9. März 1994 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107).Ein Anspruch auf Genehmigung besteht verfassungsrechtlich (nur) bei Vorliegen der in Art. 7 Abs. 4 und 5 GG aufgeführten Voraussetzungen (BVerfG-Beschluß in BVerfGE 27, 195).
Ergänzungsschulen sind inländische Schulen, die keine Ersatzschulen sind (vgl. BVerfG in BVerfGE 27, 195, 201, und Urteil vom 8. April 1987 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 62); sie bedürfen - im Gegensatz zu Ersatzschulen - keiner Genehmigung und müssen lediglich die Aufnahme des Betriebs anzeigen (…vgl. z. B. Heckel/Avenarius, Schulrechtskunde, 6. Aufl. 1986, 155); Schulgeld für den Besuch von Ergänzungsschulen ist nur begünstigt, wenn es sich um eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule handelt.
Ob eine Schule begrifflich eine Ersatzschule ist und als solche einen Anspruch auf Genehmigung hat, bestimmt sich allein nach Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 27, 195; in BVerfGE 90, 107; vom 9. März 1994 1 BvR 1369/90, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 1994, 751).
- BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung …
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
Ob eine Schule begrifflich eine Ersatzschule ist und als solche einen Anspruch auf Genehmigung hat, bestimmt sich allein nach Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 27, 195; in BVerfGE 90, 107; vom 9. März 1994 1 BvR 1369/90, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 1994, 751).Erfüllt eine Schule die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG, so ist kein Platz mehr für eine gegenteilige, auf Landesrecht gründende Entscheidung (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1990 7 B 119.90, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 11 Nr. 34 zu Art. 7 Abs. 4 GG;… vom 3. April 1990 7 B 32.90, Buchholz, a. a. O., 11 Nr. 32 zu Art. 7 Abs. 4 GG; ausführlich Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 10. Juni 1993 13 L 4856/93, nicht veröffentlicht (NV); vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 90, 107; in DVBl 1994, 751).
Dem Landesgesetzgeber bleibt es zwar überlassen, in welcher Weise er Ersatzschulen rechtstechnisch behandelt; er muß dabei jedoch den Vorgaben des GG genügen (BVerfG in DVBl 1994, 751).
- OVG Niedersachsen, 17.08.1994 - 13 L 4856/93
Ersatzschule: Genehmigung einer MTA-Lehranstalt; Anerkennung, staatliche; …
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
Erfüllt eine Schule die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG, so ist kein Platz mehr für eine gegenteilige, auf Landesrecht gründende Entscheidung (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1990 7 B 119.90, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 11 Nr. 34 zu Art. 7 Abs. 4 GG;… vom 3. April 1990 7 B 32.90, Buchholz, a. a. O., 11 Nr. 32 zu Art. 7 Abs. 4 GG; ausführlich Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 10. Juni 1993 13 L 4856/93, nicht veröffentlicht (NV); vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 90, 107; in DVBl 1994, 751).Auch wenn eine Schule aufgrund anderer Rechtsvorschriften genehmigt ist und insoweit eine schulrechtliche Genehmigung nicht benötigt, hat diese nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte grundsätzlich einen - auch gerichtlich durchsetzbaren - Anspruch auf Genehmigung als Ersatzschule, weil dies Voraussetzung für die Ersatzschule i. S. des Art. 7 Abs. 4 GG grundsätzlich zustehende staatliche Finanzhilfe ist (ausführlich Niedersächsisches OVG vom 10. Juni 1993 13 L 4856/93, NV;… BVerwG Beschlüsse in Buchholz, a. a. O., 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 32 und 34).
- BVerwG, 03.04.1990 - 7 B 32.90
Gewährung von Finanzhilfe nach § 129 NSchG
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
Erfüllt eine Schule die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG, so ist kein Platz mehr für eine gegenteilige, auf Landesrecht gründende Entscheidung (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1990 7 B 119.90, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 11 Nr. 34 zu Art. 7 Abs. 4 GG; vom 3. April 1990 7 B 32.90, Buchholz, a. a. O., 11 Nr. 32 zu Art. 7 Abs. 4 GG; ausführlich Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 10. Juni 1993 13 L 4856/93, nicht veröffentlicht (NV); vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 90, 107; in DVBl 1994, 751). - BVerwG, 10.09.1990 - 7 B 119.90
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
Erfüllt eine Schule die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG, so ist kein Platz mehr für eine gegenteilige, auf Landesrecht gründende Entscheidung (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1990 7 B 119.90, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 11 Nr. 34 zu Art. 7 Abs. 4 GG;… vom 3. April 1990 7 B 32.90, Buchholz, a. a. O., 11 Nr. 32 zu Art. 7 Abs. 4 GG; ausführlich Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 10. Juni 1993 13 L 4856/93, nicht veröffentlicht (NV); vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 90, 107; in DVBl 1994, 751). - BFH, 27.03.1996 - I R 182/94
Berufsbildende Einrichtung - Anerkennung als Ersatzschule - Gewerbesteuer - …
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
Voraussetzung für die Begünstigung ist deshalb die tatsächliche Erteilung der staatlichen Genehmigung als Ersatzschule; die Genehmigungsfähigkeit reicht nicht aus (ebenso für die insoweit gleichlautenden Befreiungsvorschriften: Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. März 1996 I R 182/94, BFHE 180, 444 zu § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes; vom 3. Mai 1989 V R 83/84, BFHE 157, 458, BStBl II 1989, 815 zu § 4 Nr. 21 b des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1980, jeweils m. w. N.;… Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 10 EStG Rz. 221 c;… Nolde in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, 21. Aufl., § 10 EStG Rz. 334 c); Oberfinanzdirektion Münster vom 4. September 1992, S. 2221 - 184 - St 12-31, Finanz-Rundschau - FR - 1992, 698). - BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84
Privatschulfinanzierung I
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
Ergänzungsschulen sind inländische Schulen, die keine Ersatzschulen sind (vgl. BVerfG in BVerfGE 27, 195, 201, und Urteil vom 8. April 1987 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 62); sie bedürfen - im Gegensatz zu Ersatzschulen - keiner Genehmigung und müssen lediglich die Aufnahme des Betriebs anzeigen (…vgl. z. B. Heckel/Avenarius, Schulrechtskunde, 6. Aufl. 1986, 155); Schulgeld für den Besuch von Ergänzungsschulen ist nur begünstigt, wenn es sich um eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule handelt. - BFH, 25.08.1987 - IX R 24/85
Spende - Schulgeld - Zahlungen für Privatschule
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
Der mit dem Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz vom 13. Dezember 1990 (BGBl I 1990, 2775, BStBl I 1991, 51) eingeführte Sonderausgabenabzug ersetzte den zuvor durch Ländererlasse gestatteten aber rechtswidrigen (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 1987 IX R 24/85, BFHE 151, 39, BStBl II 1987, 850) Spendenabzug von Schulgeld für den Besuch gemeinnütziger Privatschulen (…Nolde in Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 10 EStG Rz. 334 a;… Stäuber in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 10b EStG Rz. 3; Thiel/Eversberg, Der Betrieb - DB - 1991, 118, 127). - FG Köln, 12.10.1994 - 11 K 4918/93
Auszug aus BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
Die unterschiedliche Wortwahl - staatlich genehmigte und nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule - gestattet entgegen der vom FG Köln (Urteil vom 12. Oktober 1994 11 K 4918/93, EFG 1996, 747) vertretenen Auffassung keine andere Auslegung. - BFH, 03.05.1989 - V R 83/84
1. Zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 2. Zur …
- BFH, 14.12.2004 - XI R 32/03
Schulgeld für eine von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder …
Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bezweckt die Förderung von Privatschulen unter gleichzeitiger Beschränkung des Abzugs auf den Besuch solcher Schulen, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind (vgl. unten 4. b), bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen müssen (vgl. unten 4. a) und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig (vgl. unten 4. c) sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617, und X R 144/95, BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621).Mit dem Erfordernis der staatlichen Genehmigung soll --ebenso wie mit dem der landesrechtlichen Erlaubnis bzw. Anerkennung-- sichergestellt werden, dass nur der Besuch solcher Privatschulen gefördert wird, deren Qualifizierung die hierfür nach der Verfassung zuständigen Landesbehörden festgestellt haben (BFH in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615).
- BFH, 17.07.2008 - X R 62/04
(Begrenzter) Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats
Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bezweckt die Förderung von Privatschulen unter gleichzeitiger Beschränkung des Abzugs auf den Besuch solcher Schulen, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen müssen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; in BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617, und X R 144/95, BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621). - BFH, 05.04.2006 - XI R 1/04
Abzug von an eine Europäische Schule geleistetes Schulgeld
Bereits in seinem Urteil vom 11. Juni 1997 X R 77/94 (BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615) habe der BFH die tatsächliche Genehmigung bzw. Anerkennung für unverzichtbar erklärt.Voraussetzung für die Begünstigung sei deshalb die tatsächliche Erteilung der staatlichen Genehmigung als Ersatzschule; die Genehmigungsfähigkeit reiche nicht aus (BFH-Urteil in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615).
- BFH, 19.10.2011 - X R 27/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 10. 2011 X R 48/09 - …
Schulgeld für den Besuch von Ergänzungsschulen ist jedoch nur begünstigt, wenn es sich um eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615).Die vom Kläger zitierte Passage des Senatsurteils in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615 bezog sich ausdrücklich auf Ersatzschulen und nicht auf Ergänzungsschulen, die ihren Schulbetrieb lediglich anzuzeigen haben (vgl. Art. 102 BayEUG).
- BFH, 21.10.2008 - X R 15/08
Abzug von Schulgeld für den Besuch eines schottischen Internats als Sonderausgabe …
Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bezweckt die Förderung von Privatschulen unter gleichzeitiger Beschränkung des Abzugs auf den Besuch solcher Schulen, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen müssen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617, und X R 144/95, BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621). - BFH, 29.04.2009 - X R 30/08
Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung in Koblenz ist weder …
Ergänzungsschulen sind inländische Schulen, die keine Ersatzschulen sind; sie bedürfen --im Gegensatz zu Ersatzschulen-- keiner Genehmigung und müssen lediglich die Aufnahme des Betriebs anzeigen; Schulgeld für den Besuch von Ergänzungsschulen ist nur begünstigt, wenn es sich um eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule handelt (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615).Die landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen sind bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (BFH-Urteile in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615, unter II.2.c;… vom 5. November 2002 IX R 32/02, BFH/NV 2003, 599; vom 14. Dezember 2004 XI R 32/03, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, unter II.1.).
- BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03
An britisches College gezahltes Schulgeld nicht als Sonderausgabe abziehbar; …
a) Schulgelder, die für den Besuch von inländischen Privatschulen gezahlt werden, sind nur unter den in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG genannten Voraussetzungen abziehbar (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; X R 144/95, BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 612); die jeweilige Privatschule muss --je nach Schultyp-- staatlich genehmigt, anerkannt oder erlaubt worden sein. - BFH, 19.10.2011 - X R 48/09
Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe …
Schulgeld für den Besuch von Ergänzungsschulen ist nur begünstigt, wenn es sich um eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule handelt (Senatsurteil vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615). - BFH, 16.11.2005 - XI R 79/03
Sonderausgaben: Schulgeld
a) Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bezweckt die Förderung von Privatschulen unter gleichzeitiger Beschränkung des Abzugs auf den Besuch solcher Schulen, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; X R 74/95, BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617, und in BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621). - BFH, 03.12.2008 - X R 26/08
Besuch einer Schule der britischen Streitkräfte - Ergänzungsschulen und …
Ergänzungsschulen sind inländische Schulen, die keine Ersatzschulen sind; sie bedürfen --im Gegensatz zu Ersatzschulen-- keiner Genehmigung und müssen lediglich die Aufnahme des Betriebs anzeigen; Schulgeld für den Besuch von Ergänzungsschulen ist nur begünstigt, wenn es sich um eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule handelt (vgl. im Einzelnen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615).Die landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen sind bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (BFH-Urteile in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615, unter II.2.c;… vom 5. November 2002 IX R 32/02, BFH/NV 2003, 599; vom 14. Dezember 2004 XI R 32/02, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, unter II.1.;… vom 11. Juli 2007 XI R 40/04, BFH/NV 2007, 1881).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 225/06
Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger: …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.07.2007 - 2 K 1741/06
Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an ein Schweizer Lyceum nach § 10 Abs. 1 …
- BFH, 20.08.2014 - X R 17/13
Sonderausgabenzug von Schulgeld bei einem an einer englischen Privatschule …
- BFH, 16.12.1998 - X R 3/98
SA; Schulgeld
- FG Hessen, 08.10.2003 - 11 K 623/00
Europaschule; Schulgeld; öffentlich-rechtliche Ersatzschule - Abzugsfähigkeit von …
- BFH, 05.11.2002 - IX R 32/02
Verbilligte Wohnungsvermietung
- BFH, 25.11.2002 - XI B 81/00
SA, Schulgeld für volljähriges Kind
- BFH, 09.11.2011 - X R 12/10
Schulgeldzahlungen an die deutsch-französische Schule Jean Renoir bis 2007 nur …
- BFH, 16.12.1998 - X R 68/98
Kinderbetreuungsaufwand; VZ vor Inkrafttreten des JStG 1997
- FG Köln, 28.06.2001 - 7 K 8690/99
Schulgeldzahlung
- FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04
Berücksichtigung von Aufwendungen aus einer Hochschullehrertätigkeit als …
- FG Niedersachsen, 23.04.2008 - 4 K 10828/03
Steuerliche Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen für den Besuch einer Schule …
- BFH, 30.09.2005 - XI B 140/04
Schulgeld - Sonderausgabenabzug
- FG Sachsen-Anhalt, 12.10.2010 - 4 K 1629/09
Besuch der Bibelschule eines Glaubenszentrums als Berufsausbildung
- BFH, 11.03.2002 - XI B 125/00
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2010 - 5 K 1010/10
Schulgeld für Schulbesuch im nichteuropäischen Ausland steuerlich nur …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 1 K 2338/08
Schulgeld als Sonderausgabe
- BFH, 17.09.1998 - X B 83/98
Sonderausgabenabzug für Schulgeld an Ergänzungsschulen
- FG Baden-Württemberg, 31.10.2002 - 6 K 332/00
Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben; Eingliederung in das …
- FG Hamburg, 13.11.2003 - V 213/00
Einkommensteuer: Kein Sonderausgabenabzug von Schulgeld für ein noch nicht …
- FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06
Schulgeldzahlung an eine englische Schule im Jahr 2003 als Sonderausgabe oder als …
- FG Niedersachsen, 29.06.1999 - VIII 854/98
Besuch einer Bibelschule als Berufsausbildung; Inhaltliche Bewertung einer …
- BFH, 23.07.1997 - X R 57/95
- FG Hamburg, 15.02.2000 - VI 69/98
Aufwendungen für einen Schulbesuch im Ausland
- FG München, 08.04.2002 - 13 K 2529/01
Ermessensausübung bei Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Schulgeldzahlungen …
- FG München, 27.03.2002 - 13 K 2528/01
Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Schulgeldzahlungen an ausländische …
- FG München, 30.09.1998 - 1 K 3117/97
Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule als abzugsfähige Sonderausgaben; …
Rechtsprechung
BFH, 31.10.1996 - VIII B 58/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1997, 417
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 15.01.1992 - IV B 168/90
Bedeutung eines hilfsweisen Eingehens auf die Begründetheit einer Klage
Auszug aus BFH, 31.10.1996 - VIII B 58/96
Der Vortrag des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) zielt im Ergebnis darauf ab, das FG habe zu Unrecht durch Prozeß- anstelle durch Sachurteil entschieden (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 1996 VIII B 33/95, BFH/NV 1996, 559, und vom 15. Januar 1992 IV B 168/90, BFH/NV 1992, 613). - BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75
Fahrtaufwendungen - Werbungskosten - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteresses - …
Auszug aus BFH, 31.10.1996 - VIII B 58/96
Es steht zwar im Ermessen des Gerichtes, vorab -- positiv -- durch Zwischenurteil über die Zulässigkeit der Klage zu entscheiden (vgl. § 97 FGO; BFH-Urteil vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, 340). - BFH, 13.11.1991 - II B 71/91
Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs und eine …
Auszug aus BFH, 31.10.1996 - VIII B 58/96
Diesen Anforderungen genügt eine Verfahrensrüge nur dann, wenn der Beschwerdeführer schlüssig Tatsachen vorträgt, aus denen sich -- ihre Richtigkeit unterstellt -- ergibt, daß ein Verfahrensmangel vorliegt, und er zusätzlich vorträgt, daß das angefochtene Urteil -- nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Finanzgerichts (FG) -- auf ihm beruhen kann, d. h. ohne ihn anders ausgefallen wäre (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. November 1991 II B 71/91, BFH/NV 1992, 261, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 13.06.1996 - III R 93/95
Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen …
Auszug aus BFH, 31.10.1996 - VIII B 58/96
Im Streitfall hatte der Vorsitzende des Senats beim FG dem Kläger gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO mit Verfügung vom 13. Oktober 1995 eine einmonatige Ausschlußfrist zur Bezeichnung des Klage begehrens nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO gesetzt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. Juni 1996 III R 93/95, Deutsches Steuerrecht 1996, 1483, mit umfangreichen Nachweisen). - BFH, 10.04.1990 - VIII R 415/83
1. Übergang von der Anfechtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage im …
Auszug aus BFH, 31.10.1996 - VIII B 58/96
Sollte indessen das FG, sofern verfahrensrechtlich überhaupt ein vergleichbarer Tatbestand vorliegt, die Klage im weiteren Verfahren ... zu Unrecht nicht durch Endurteil als unzulässig abgewiesen, sondern dem FA auf der Grundlage der eingereichten Steuererklärungen und weiteren Unterlagen eine sachliche Prüfung aufgegeben haben, so besteht jedenfalls nach ständiger Rechtsprechung kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 1990 VIII R 415/83, BFHE 160, 409 [BFH 10.04.1990 - VIII R 415/83], BStBl II 1990, 721, 724, m. w. N.;… Klein/Orlopp, Abgabenordnung, 5. Aufl., § 4 Anm. 5 f. m. w. N.). - BFH, 03.01.1996 - VIII B 33/95
Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei Entscheidung des Gerichts durch …
Auszug aus BFH, 31.10.1996 - VIII B 58/96
Der Vortrag des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) zielt im Ergebnis darauf ab, das FG habe zu Unrecht durch Prozeß- anstelle durch Sachurteil entschieden (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 1996 VIII B 33/95, BFH/NV 1996, 559, …und vom 15. Januar 1992 IV B 168/90, BFH/NV 1992, 613).
- FG Niedersachsen, 12.05.2023 - 9 K 10/23
Aktive Nutzungspflicht; besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; Fast …
Der Erlass des Zwischenurteils steht dabei im Ermessen des Gerichts (vgl. BFH, Beschluss vom 31. Oktober 1996 VIII B 58/96 , BFH/NV 1997, 417, Rn. 6). - FG Niedersachsen, 14.04.2023 - 9 K 10/23
Aktive Nutzungspflicht; besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; Fast …
Der Erlass des Zwischenurteils steht dabei im Ermessen des Gerichts (vgl. BFH, Beschluss vom 31. Oktober 1996 VIII B 58/96 , BFH/NV 1997, 417, Rn. 6). - BFH, 12.02.2004 - VIII B 120/03
Versäumung der Ausschlussfrist gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO
Ergeht ein solches Urteil nicht, dann wird über die Zulässigkeit der Klage erst im Endurteil verbindlich entschieden (Senatsbeschluss vom 31. Oktober 1996 VIII B 58/96, BFH/NV 1997, 417). - BFH, 24.11.1997 - VIII B 107/96
Abweichung eines Finanzgerichtsurteils von einer …
Wird die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers des FG begehrt (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), so ist der Verfahrensmangel in der Beschwerdeschrift zu bezeichnen und darzulegen, daß das angefochtene Urteil -- nach der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG -- auf ihm beruhen kann, d. h., daß das Urteil ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. November 1991 II B 71/91, BFH/NV 1992, 261, und vom 31. Oktober 1996 VIII B 58/96, BFH/NV 1997, 417).
Rechtsprechung
BFH, 24.10.1996 - IV R 57/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Rüge einer vorschriftswidrigen Besetzung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1997, 417
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.01.1994 - II R 69/93
Besetzungsrüge mit der Begründung, die Voraussetzungen für eine Übertragung auf …
Auszug aus BFH, 24.10.1996 - IV R 57/95
Ebenso ergibt sich aus dem Vortrag der Kläger kein Anhaltspunkt dafür, daß der Beschluß in offenbarem Widerspruch zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FGO ergangen wäre, weil die Sache erhebliche Schwierigkeiten aufwies oder grundsätzliche Bedeutung hatte, die Übertragung mithin "greifbar gesetzwidrig" war (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725; Urteil vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, insoweit nicht amtlich veröffentlicht). - BFH, 08.06.1995 - IV R 80/94
Herstellung farbiger Reliefkarten zur Nutzung gegen Entgelt ist nicht bereits …
Auszug aus BFH, 24.10.1996 - IV R 57/95
Ebenso ergibt sich aus dem Vortrag der Kläger kein Anhaltspunkt dafür, daß der Beschluß in offenbarem Widerspruch zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FGO ergangen wäre, weil die Sache erhebliche Schwierigkeiten aufwies oder grundsätzliche Bedeutung hatte, die Übertragung mithin "greifbar gesetzwidrig" war (…vgl. BFH-Beschluß vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725; Urteil vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, insoweit nicht amtlich veröffentlicht).
- BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99
Senatsbesetzung beim FG
Allerdings ist in der Rechtsprechung des BFH vereinzelt angenommen worden, trotz § 6 Abs. 4, § 124 Abs. 2 FGO könne eine Verfahrensrevision nach § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO unter dem Gesichtspunkt greifbarer Gesetzwidrigkeit eines Beschlusses über die Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter darauf gestützt werden, die Rechtssache weise erhebliche Schwierigkeiten auf oder sei von grundsätzlicher Bedeutung, so daß der Übertragungsbeschluß in offenbarem Widerspruch zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FGO stehe (BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1996 IV R 57/95, BFH/NV 1997, 417;… ausdrücklich offenlassend, ob und unter welchen Voraussetzungen dem zu folgen ist, indes BFH-Beschluß vom 17. April 1997 III R 39/96, BFH/NV 1997, 860; vgl. auch BVerwG-Beschluß vom 4. Dezember 1998 8 B 187/98, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 6 VwGO Nr. 1). - BFH, 16.12.1997 - IX R 22/95
Geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im …
Den Angaben der Kläger läßt sich nicht entnehmen, daß im Streitfall eine derartige Regelung fehlte oder hiervon abgewichen worden sei (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1996 IV R 57/95, BFH/NV 1997, 417).Aus dem Vortrag der Kläger ergibt sich auch nicht, daß der Übertragungsbeschluß in offenbarem Widerspruch zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FGO ergangen wäre, weil die Sache erhebliche Schwierigkeiten aufwies oder grundsätzliche Bedeutung hatte und die Übertragung deshalb "greifbar gesetzwidrig" war (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 417).
- BFH, 27.03.1998 - X R 105/96
Wirkungen der Versagung rechtlichen Gehörs auf die Eröffnung einer …
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat wiederholt entschieden, daß gegen § 6 FGO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (…BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54;… vom 10. September 1996 IV R 51/94, BFH/NV 1997, 242; vom 24. Oktober 1996 IV R 57/95, BFH/NV 1997, 417, …sowie vom 17. April 1997 III R 39/96, BFH/NV 1997, 860; eine dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 15. August 1997 2 BvR 1272/97 nicht zur Entscheidung angenommen).Darüber hinaus sind Tatsachen, die hinsichtlich der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter die Annahme einer "greifbaren Gesetzwidrigkeit" rechtfertigen könnten, also eine willkürliche Anwendung der Übertragungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 FGO ergäben (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725;… in BFH/NV 1996, 767; in BFH/NV 1997, 417, und in BFH/NV 1997, 860), weder vorgetragen noch ersichtlich.
- BFH, 28.04.1998 - VII R 102/97
Senatswechsel nach Übertragung auf Einzelrichter
Die Person des Einzelrichters, dem die Sache zur Entscheidung übertragen werden kann, ergibt sich aus dem vom Vorsitzenden des Senats gemäß § 4 FGO i.V.m. § 21g GVG aufzustellenden senatsinternen Mitwirkungsplan (vgl. § 21 Abs. 3 Satz 1 GVG; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 1996 IV R 57/95, BFH/NV 1997, 417, …und vom 26. Februar 1996 VI R 66/95, BFH/NV 1996, 572). - BFH, 27.03.1998 - X B 161/96
Zulässigkeit eines als "außerordentliche Beschwerde" bezeichneten Rechtsmittels
Dazu hat der BFH wiederholt entschieden, daß gegen die Vorschrift keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. September 1996 IV R 51/94, BFH/NV 1997, 242; vom 24. Oktober 1996 IV R 57/95, BFH/NV 1997, 417;… vom 17. April 1997 III R 39/96, BFH/NV 1997, 860).