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   BFH, 16.12.1996 - I B 48/94   

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https://dejure.org/1996,8571
BFH, 16.12.1996 - I B 48/94 (https://dejure.org/1996,8571)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1996 - I B 48/94 (https://dejure.org/1996,8571)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1996 - I B 48/94 (https://dejure.org/1996,8571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 424
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.09.1993 - V B 37/93

    Anforderungen an die Darlegung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 16.12.1996 - I B 48/94
    Der Beschwerdeführer muß in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert darlegen, daß diese Voraussetzungen vorliegen (z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 21. September 1993 V B 37/93, BFH/NV 1995, 395).
  • BFH, 12.11.1998 - V B 30/98

    Terminsverlegung

    Falls er die Ablehnung seines Antrags nicht erhalten haben sollte, hätte er sich rechtzeitig durch eine Rückfrage beim FG über die Entscheidung auf seinen Antrag informieren müssen (BFH-Beschluß vom 16. Dezember 1996 I B 48/94, BFH/NV 1997, 424).
  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08

    Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung verschiedener

    Dies gilt umso mehr als der BFH im Normalfall eine Vorbereitungszeit von einem Monat als ausreichend erachtet (vgl. BFH-Beschluss vom 16.12.1996 I B 48/94, BFH/NV 1997, 424).
  • FG Niedersachsen, 16.11.2005 - 9 K 120/97

    Anspruch auf Berücksichtigung gewerblicher Verluste und weiterer Werbungskosten

    Falls der Kläger die Ablehnung seines Antrags nicht schon vor dem Termin erhalten haben sollte, hätte er sich rechtzeitig durch eine Rückfrage beim FG über die Entscheidung betreffend seinen Antrag informieren müssen (Beschluss des BFH vom 16. Dezember 1996 I B 48/94, BFH/NV 1997, 424).
  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08

    Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen um die vom Finanzamt angesetzten

    Dies gilt umso mehr als der BFH im Normalfall eine Vorbereitungszeit von einem Monat als ausreichend erachtet (vgl. BFH-Beschluss vom 16.12.1996 I B 48/94, BFH/NV 1997, 424).
  • BFH, 18.10.2000 - VIII R 22/00

    Nichtbescheidung eines Terminverlegungsantrags

    Vielmehr hätte sie sich unter dem Gesichtspunkt der Prozessverantwortung vor Beginn der mündlichen Verhandlung Kenntnis über die Entscheidung des Vorsitzenden Richters bezüglich ihres Verlegungsantrags durch Nachfrage beim FG verschaffen müssen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1996 I B 48/94, BFH/NV 1997, 424).
  • BFH, 16.12.1996 - I B 100/94

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Über beide Beschwerden hat der erkennende Senat unter den Az. I B 161/94 und I B 48/94 zwischenzeitlich entschieden.
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2000 - V 288/00

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    In der Rechtsprechung sowohl der Instanzgerichte als auch des BFH ist hinreichend geklärt, dass sich die Bank grundsätzlich im Wege der einstweiligen Anordnung gegen die beabsichtigte Versendung von Kontrollmaterial an die Wohnsitzfinanzämter ihrer Kunden zur Wehr setzen kann (BFH/NV 1997, 424; Finanzgericht Baden-Württemberg, EFG 1999, 1063; Niedersächsisches Finanzgericht, EFG 1999, 10; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, EFG 2000, 470; Finanzgericht Köln, EFG 2000, 598).
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