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   BFH, 25.02.1997 - VII R 8/96   

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https://dejure.org/1997,11888
BFH, 25.02.1997 - VII R 8/96 (https://dejure.org/1997,11888)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1997 - VII R 8/96 (https://dejure.org/1997,11888)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - VII R 8/96 (https://dejure.org/1997,11888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine verbindliche Zolltarifauskunft - Voraussetzungen für eine Einreihung der Fahrbahnmarkierungsfolien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN 3919 1011, KN 7607 1990, VO (EWG) Nr 2913/92 (ZK) Art 12
    Einreihung; Tarifierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 453
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 25.02.1997 - VII R 8/96
    Die Klägerin durfte auch als Revisionsbeklagte zum Fortsetzungsfeststellungsantrag übergehen (Bundesfinanzhof -- BFH --, Urteil vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481 f., BStBl II 1990, 815; Gräber/von Groll, a.a.O., § 100 Anm. 59, m. w. N.).
  • BFH, 14.07.1987 - VII K 1/86
    Auszug aus BFH, 25.02.1997 - VII R 8/96
    Diese Wertung ist nachvollziehbar (vgl. auch ErlHS zu AV 3 Rz. 19.0 hinsichtlich der Bedeutung in bezug auf die Verwendung; s. ferner für zweischichtige Waren mit entsprechendem Kunststoffanteil Tarifavis in ErlHS zu Position 3919 Rz. 04.0; Senat, Urteil vom 14. Juli 1987 VII K 1/86, BFHE 150, 253, 255, -- reflektierende Kunststoffolien mit Mikroglaskugeln --), und zwar auch für dreischichtige Erzeugnisse.
  • BFH, 05.04.1990 - VII K 1/89

    - Zur Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach Außerkrafttreten einer

    Auszug aus BFH, 25.02.1997 - VII R 8/96
    Das erforderliche berechtigte Interesse dafür (zu den Erfordernissen im Anschluß an die Erledigung einer vZTA etwa Senat, Urteil vom 5. April 1990 VII K 1/89, BFHE 161, 217, 219, BStBl II 1990, 990) liegt vor.
  • BFH, 12.06.1996 - II R 71/94

    Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der

    Auszug aus BFH, 25.02.1997 - VII R 8/96
    Der Umstellung des Antrags im Revisionsverfahren steht, anders als die Revision meint, nicht entgegen, daß sich die vZTA infolge der (formellen) Rechtsänderung bereits während des erst instanzlichen Verfahrens erledigt hatten (BFH, Urteil vom 12. Juni 1996 II R 71/94, BFH/NV 1996, 873, m. N.).
  • BFH, 28.04.1998 - VII R 83/96

    Erledigung einer Zolltarifauskunft in einem Verfahren zur Rücknahme dieser durch

    Zwar ist die angefochtene vZTA gemäß Art. 12 Abs. 5 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) mit Ablauf des 31. Dezember 1994 ungültig geworden, weil die in ihr angewandte Unterposition 7326 90 98 KN nicht mehr besteht (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1997 VII R 8/96, BFH/NV 1997, 453); an ihre Stelle sind die Unterpositionen 7326 90 80 (Verbinder für Kabel aus optischen Fasern) und 7326 90 97 KN 1995 (andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere) getreten.

    Sie hat sich damit -- in anderweitiger Weise, d. h. anders als durch Rücknahme -- i. S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO erledigt (BFH/NV 1997, 453).

    Der Umstellung des Antrags im Revisionsverfahren steht, anders als die OFD meint, nicht entgegen, daß sich die vZTA bereits während des erstinstanzlichen Verfahrens erledigt hatte, ohne daß das FG bei seiner Entscheidung dem Rechnung getragen hätte (vgl. BFH/NV 1997, 453).

    Insoweit ist ein berechtigtes Feststellungsinteresse anzuerkennen, wenn der Betroffene eine neue vZTA zur (tariflich) gleichen Ware beantragen will und eindeutig feststeht, daß eine materielle Rechtsänderung der Tariflage nicht eingetreten und daher mit Sicherheit anzunehmen ist, daß die OFD an der von ihr im erledigten Verfahren vertretenen Auffassung bei der Erteilung einer neuen vZTA festhalten wird (Senat in BFHE 161, 217, BStBl II 1990, 990, und in BFH/NV 1997, 453).

  • BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97

    Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag

    b) Die Klägerin durfte hinsichtlich der für die CD erteilten vZTA auch als Revisionsbeklagte zum Fortsetzungsfeststellungsbegehren gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO übergehen (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1997 VII R 8/96, BFH/NV 1997, 453, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - 11 K 1454/09

    Aussetzung der Überlassung von Waren bei der Einfuhr in das Zollgebiet der

    Damit fehlt es an einer übereinstimmenden Erledigungserklärung, zumal auch das HZA die Erledigungserklärung lediglich hilfsweise abgegeben hat (BFH-Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 8/96, BFH/NV 1997, 306; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 138 FGO Rz. 57).
  • FG Düsseldorf, 12.10.1995 - 4 K 809/93

    Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über die Einreihung

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