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   BFH, 09.01.1997 - VII B 164/96   

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https://dejure.org/1997,11319
BFH, 09.01.1997 - VII B 164/96 (https://dejure.org/1997,11319)
BFH, Entscheidung vom 09.01.1997 - VII B 164/96 (https://dejure.org/1997,11319)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - VII B 164/96 (https://dejure.org/1997,11319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tarifierung von Textilwaren und Lederwaren unter Hinzurechnung des Verschnitts der im Ausland verblieben ist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 535
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.05.1991 - VII R 65/89

    Ermittlung des Zollwerts nach der Transaktionswertmethode - Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 09.01.1997 - VII B 164/96
    Der Senat hat nämlich in seinem Urteil vom 14. Mai 1991 VII R 65/89 (BFH/NV 1992, 213, 215) ausgeführt, daß die Hinzurechnungsvorschrift des Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZollwertVO weit gefaßt (Wert der ... "Materialien, Bestandteile, Teile und dergleichen") und in ihrer Anwendung nicht an eine (teilweise) körperliche Identität zwischen beigestellten und eingeführten Waren gebunden sei.

    Dies - wohl gemerkt -, obwohl das Basissaatgut in dem eingeführten Erntesaatgut körperlich jedenfalls nicht vollständig enthalten ist (vgl. dazu Senat in BFH/NV 1992, 213, 215).

  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

    Auszug aus BFH, 09.01.1997 - VII B 164/96
    Sie meint, der Begriff Irrtum i. S. von Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO erfasse nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 27. Juni 1991 Rs. C-348/89, EuGHE 1991, I-3299, 3306 Tz. 20) "jedweden Irrtum, der die getroffene Entscheidung fehlerhaft mache".
  • BFH, 05.04.1990 - VII R 50/88

    Antrag auf Abfertigung von Ware zum freien Verkehr - Ordnungsgemäße Einbeziehung

    Auszug aus BFH, 09.01.1997 - VII B 164/96
    Diese Entscheidung des FG steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, wonach der Zollbeteiligte keinen Anspruch auf Verzicht auf eine Zollnacherhebung hat, wenn er die geltenden Bestimmungen über die Zoll anmeldung nicht beachtet hat (Senatsurteil vom 5. April 1990 VII R 50/88, BFH/NV 1991, 204; vgl. auch EuGH-Urteil in EuGHE 1991, I-3299, 3308 Tz. 26).
  • BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95

    Mehrfache örtliche Zuständigkeit beteiligter Hauptzollämter - Anforderungen an

    Auszug aus BFH, 09.01.1997 - VII B 164/96
    Diese Auffassung steht auch in Übereinstimmung mit der in der Literatur vertretenen Meinung (Zepf, Wertverzollung, Teil IV, Art. 8 A. 3.2.2.; Schulz/Zimmermann/Müller-Eiselt, Der Veredelungsverkehr, I. 39/21 ff.) und ist erst neuerdings wieder durch den Senatsbeschluß vom 4. Juni 1996 VII B 254/95 (BFH/NV 1997, 80) bestätigt worden.
  • EuGH, 07.03.1991 - C-116/89

    BayWa / Hauptzollamt Weiden

    Auszug aus BFH, 09.01.1997 - VII B 164/96
    Die wirtschaftliche Betrachtungsweise liegt ersichtlich ebenfalls der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zugrunde, der in seinem Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89 (EuGHE 1991, I-1095) entschieden hat, beim Kauf über Erntesaatgut, zu dessen Erzeugung vom Käufer geliefertes Basissaatgut verwendet wurde, seien für die Ermittlung des Zollwerts dem gezahlten oder zu zahlenden Preis gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZollwertVO Lizenzgebühren für die Vermehrung des Basissaatguts, die der Käufer an den Züchter des Basissaatguts für das Erntesaatgut zu entrichten hat, auch dann hinzuzurechnen, wenn die züchterische Leistung im Zollgebiet der Gemeinschaft erarbeitet worden sei.
  • BFH, 27.07.1993 - VII B 214/92

    Voraussetzung einer Divergenzentscheidung

    Auszug aus BFH, 09.01.1997 - VII B 164/96
    Stützt nämlich das FG seine Entscheidung - wie im Streitfall hinsichtlich Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO - auf mehrere Erwägungen, die jeweils für sich die Entscheidung tragen, muß mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Erwägungen ein durchgreifender Zulassungsgrund vorgetragen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. nur Senatsbeschluß vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559).
  • BFH, 01.12.1998 - VII R 147/97

    Zollwert - Wert von Entwürfen - Musterkollektion - Umfang der Kosten -

    Als "in der eingeführten Ware enthalten" sind folglich neben den körperlich in der Ware enthaltenen Beistellungen auch die Waren anzusehen, die (wie z.B. Basissaatgut, Abfälle, Reste, Ausschußwaren) zwar nicht unmittelbar in der eingeführten Ware enthalten sind, aber für deren Herstellung verwendet wurden und damit für den Produktionsprozeß notwendig waren (vgl. EuGH-Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89, EuGHE 1991, I-1095; Senatsurteil vom 14. Mai 1991 VII R 65/89, BFH/NV 1992, 213, und Beschlüsse vom 4. Juni 1996 VII B 254/95, BFH/NV 1997, 80, und vom 9. Januar 1997 VII B 164/96, BFH/NV 1997, 535).
  • FG Düsseldorf, 18.07.2001 - 4 K 6669/00

    Gezahlte Einkaufsprovision bei Einfuhr von Bekleidung; Beistellungen bei der

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  • FG Düsseldorf, 11.08.2021 - 4 K 818/20

    Nachträgliche Festsetzung und Mitteilung des Zolls sowie des Antidumpingzolls

    Als "in der eingeführten Ware enthalten" sind daher neben den körperlich in der Ware enthaltenen Beistellungen auch die Waren anzusehen, die zwar nicht unmittelbar in der eingeführten Ware enthalten sind, aber für deren Herstellung verwendet wurden und damit für den Produktionsprozess notwendig waren (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Januar 1997 VII B 164/96, BFH/NV 1997, 535; Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 147/97, BFHE 187, 362; Krüger in Dorsch Zollrecht, Art. 71 UZK Randnr. 27, 44).
  • FG Hamburg, 06.05.2020 - 4 K 34/15

    Zollrecht: Vertrauensschutz bei der Nacherhebung von Einfuhrabgaben im

    Der BFH hat bisher ebenfalls keine Veranlassung für eine einschränkende Auslegung gesehen (BFH, Beschluss vom 9. Januar 1997, VII B 164/96, juris Rn. 19, mit Verweis auf Urteil vom 5. April 1990, VII R 50/88, juris, Rn. 25 ff.).
  • FG Hamburg, 06.05.2020 - 4 K 116/15

    Zollrecht: Vertrauensschutz bei der Nacherhebung von Einfuhrabgaben im

    Der BFH hat bisher ebenfalls keine Veranlassung für eine einschränkende Auslegung gesehen (BFH, Beschluss vom 9. Januar 1997, VII B 164/96, juris Rn. 19, mit Verweis auf Urteil vom 5. April 1990, VII R 50/88, juris, Rn. 25 ff.).
  • FG Düsseldorf, 08.10.1997 - 4 K 1804/92

    Zollnacherhebung wegen nicht angemeldeter Kollektionskosten; Berechnung der

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