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   BFH, 05.03.1997 - II R 92/94   

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https://dejure.org/1997,9603
BFH, 05.03.1997 - II R 92/94 (https://dejure.org/1997,9603)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1997 - II R 92/94 (https://dejure.org/1997,9603)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1997 - II R 92/94 (https://dejure.org/1997,9603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 95 Abs 1, BewG § 103 Abs 1, BewG § 106 Abs 1, BewG § 106 Abs 2, BewG § 97 Abs 1 Nr 1
    Betriebsschulden; Betriebsvermögen; Kapitalforderung; Stichtag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 551
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 06.06.2019 - V R 50/17

    Zur Körperschaftsteuerpflicht von Stiftungen

    Tatbestand in diesem Sinne ist die Einheit aller materiell-rechtlichen, normativen Merkmale, die nach Maßgabe der Steuergesetze erfüllt sein müssen, damit die Steuer in einem bestimmten zeitlichen Abschnitt entsprechend dem Periodizitätsprinzip (§ 8 Abs. 1 KStG, § 2 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes) entsteht; hierzu gehören auch die Regelungen über Steuerbefreiungen (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1997 - II R 92/94, BFH/NV 1997, 551; Klein/Ratschow, 14. Aufl. 2018, AO § 38 Rz 5; Koenig/Koenig, 3. Aufl. 2014, AO § 38 Rz 7).
  • BFH, 15.10.1997 - II R 56/94

    Einheitswert des Betriebsvermögens: Steuererstattungsanspruch

    Die Forderung muß rechtlich nur entstanden, es muß auch ihre Realisierung möglich sein (vgl. z. B. Senatsurteil vom 5. März 1997 II R 92/94, BFH/NV 1997, 551).
  • FG Hamburg, 14.02.2006 - III 214/05

    Erbschaftsteuergesetz: Erbschaftsteuerliche Erfassung von 1.

    Auch der für die ErbSt zuständige II. Senat des BFH geht nach bisheriger Rechtsprechung davon aus, dass Steuererstattungsansprüche grundsätzlich unabhängig von ihrer bescheidmäßigen Festsetzung entstehen (BFH vom 5. März 1997, II R 92/94, BFH/NV 1997, 551; vom 15. Februar 1989, II R 170/85, BFHE 156, 231, BStBl II 1989, 401 ).
  • BFH, 19.03.2003 - II R 78/00

    Erstattungsanspruch für Vorruhestandsleistungen

    Die §§ 4 ff. BewG gelten auch für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens (BFH-Urteil vom 5. März 1997 II R 92/94, BFH/NV 1997, 551, 552).
  • FG Münster, 19.04.2007 - 3 K 2939/05

    Zugehörigkeit des Steuererstattungsanspruchs im Todesjahr des Erblassers zum

    Die wohl herrschende "materielle Rechtsgrundtheorie" geht dabei für die Frage des Entstehungszeitpunkts eines Erstattungsanspruchs davon aus, dass der Erstattungsanspruch unabhängig von seiner Festsetzung schon dann entsteht, wenn etwas gezahlt worden ist, was nach materiellem Recht nicht geschuldet worden ist (vgl. BFH vom 05.03.1997, II R 92/94, BFH/NV 1997, 551; vom 06.06.2000 VII R 104/98, BStBl II 2000, 491).

    Tatbestand i.S. dieser Vorschrift ist die Gesamtheit der in den materiellen Steuerrechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen, bei deren konkretem Vorliegen eine bestimmte Rechtsfolge eintritt (vgl. BFH vom 05.03.1997 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 B 36.08

    Beitragserhebung eines Gewässerunterhaltungsverbandes; anteilige

    Der Tatbestand, an den die den Verbandsmitgliedern nach § 28 Abs. 1 WVG grundsätzlich obliegende Leistungspflicht anknüpft und dessen Verwirklichung zur Entstehung des Beitragsanspruchs führt (vgl. dazu auch § 38 AO 1977; BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 92/94 -, BFH/NV 1997, 551; Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 38 AO Rdnr. 6 m.w.N.), ist sowohl im Hinblick auf den Zeitpunkt als auch im Hinblick auf die Höhe in § 30 Abs. 1 WVG gesetzlich geregelt.
  • BFH, 02.12.2003 - II R 5/03

    Steuererstattungsforderungen als sonstiges Vermögen

    Dies ist mit den BFH-Urteilen vom 5. März 1997 II R 92/94 (BFH/NV 1997, 551) sowie in BFHE 184, 111, BStBl II 1997, 796 zwar nur bezogen auf betriebliche Kapitalforderungen ausgesprochen worden; entgegen der Annahme des FA besteht aber insoweit kein Unterschied zwischen betrieblichen und privaten Kapitalforderungen.
  • FG Düsseldorf, 16.04.1998 - 16 K 327/93

    Anfechtung eines Körperschaftssteuerbescheids; Einheitsbewertung des

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  • VG Münster, 01.06.2007 - 3 K 2939/05
    Die wohl herrschende "materielle Rechtsgrundtheorie" geht dabei für die Frage des Entstehungszeitpunkts eines Erstattungsanspruchs davon aus, dass der Erstattungsanspruch unabhängig von seiner Festsetzung schon dann entsteht, wenn etwas gezahlt worden ist, was nach materiellem Recht nicht geschuldet worden ist (vgl. BFH vom 05.03.1997, II R 92/94 , BFH/NV 1997, 551; vom 06.06.2000 VII R 104/98 , BStBl II 2000, 491).

    Tatbestand i.S. dieser Vorschrift ist die Gesamtheit der in den materiellen Steuerrechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen, bei deren konkretem Vorliegen eine bestimmte Rechtsfolge eintritt (vgl. BFH vom 05.03.1997 a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 10.07.2002 - 4 K 3731/01

    Erbschaftsteuer; Vorausvermächtnis; Bebautes Grundstück; Brand; Erbfall;

    Entscheidend ist hiernach, dass der Anspruch am Bewertungsstichtag entstanden ist, während nicht erforderlich ist, dass er fällig ist (vgl. BFH, Urteil vom 18. März 1987 - II R 133/84 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 1988, 489 (490); Urteil vom 8. Juni 1988 - II R 243/82 - BStBl II 1988, 808 (810); Urteil vom 5. März 1997 - II R 92/94 - BFH/NV 1997, 551 (552); Gürsching/Stenger, BewG Vor § 4 Rdnr. 2; Troll, BewG § 4 Rdnr. 2 f.).
  • VG Cottbus, 29.12.2020 - 6 K 411/16
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