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   BFH, 30.01.1997 - I B 69/96   

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BFH, 30.01.1997 - I B 69/96 (https://dejure.org/1997,4087)
BFH, Entscheidung vom 30.01.1997 - I B 69/96 (https://dejure.org/1997,4087)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - I B 69/96 (https://dejure.org/1997,4087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 588
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 13.05.2014 - XI B 129/13

    Notwendiger Inhalt einer Klageschrift; versehentlich fehlerhafte Bezeichnung des

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, auf die sich das FG gestützt hat, kommt bei einer Klageschrift, in der ein Beklagter ausdrücklich und unmissverständlich benannt worden ist, eine berichtigende Auslegung nicht in Betracht, weil es an der Auslegungsbedürftigkeit einer Erklärung fehle, wenn sie nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 130, 12, BStBl II 1980, 331; BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1997 I B 69/96, BFH/NV 1997, 588; vom 11. März 1999 V B 154/98, BFH/NV 1999, 1226; vom 27. August 2007 IV B 98/06, BFH/NV 2007, 2322; s.a. BFH-Urteil vom 16. April 1985 VII K 17/84, BFH/NV 1985, 119; dazu kritisch Brandis in Tipke/ Kruse, a.a.O., § 65 FGO Rz 10; Schallmoser in HHSp, § 65 FGO Rz 60).

    cc) Der Senat weicht mit dieser Auslegung nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 130, 12, BStBl II 1980, 331 und dem BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 588 ab; denn im Streitfall bestehen entscheidungserhebliche Unterschiede in der Art der Falschbezeichnung, die dazu führen, dass hier --anders als dort-- die Bezeichnung des Beklagten nicht unmissverständlich war, was sich schon daran zeigt, dass das FA X IV vom FG quasi aus den Verfahren gewiesen werden musste, obwohl es nach seiner Auslegung der Klageschriften annahm, Beklagter zu sein.

  • BFH, 13.07.2014 - XI B 129/13
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, auf die sich das FG gestützt hat, kommt bei einer Klageschrift, in der ein Beklagter ausdrücklich und unmissverständlich benannt worden ist, eine berichtigende Auslegung nicht in Betracht, weil es an der Auslegungsbedürftigkeit einer Erklärung fehle, wenn sie nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 130, 12 , BStBl II 1980, 331 ; BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1997 I B 69/96, BFH/NV 1997, 588; vom 11. März 1999 V B 154/98, BFH/NV 1999, 1226 ; vom 27. August 2007 IV B 98/06, BFH/NV 2007, 2322 ; s.a. BFH-Urteil vom 16. April 1985 VII K 17/84, BFH/NV 1985, 119; dazu kritisch Brandis in Tipke/ Kruse, a.a.O., § 65 FGO Rz 10; Schallmoser in HHSp, § 65 FGO Rz 60).

    cc) Der Senat weicht mit dieser Auslegung nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 130, 12 , BStBl II 1980, 331 und dem BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 588 ab; denn im Streitfall bestehen entscheidungserhebliche Unterschiede in der Art der Falschbezeichnung, die dazu führen, dass hier --anders als dort-- die Bezeichnung des Beklagten nicht unmissverständlich war, was sich schon daran zeigt, dass das FA X IV vom FG quasi aus den Verfahren gewiesen werden musste, obwohl es nach seiner Auslegung der Klageschriften annahm, Beklagter zu sein.

  • FG Hessen, 31.08.2001 - 13 K 6238/97

    Zulässigkeit; Klage; Unzuständigkeit; Finanzamt; Steuernummer;

    Die Verwendung der RBl-Nr. hätte nur dann einen Hinweis auf den Beklagten abgeben können, wenn aus ihr selbst ein bestimmtes FA als Verwender erkennbar wäre (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 588).

    Solche Sachverhaltsgestaltungen hat die Rechtsprechung in Fällen unzutreffender Beklagtenbezeichnung wiederholt zum Anlass genommen, von einer irrtümlichen Bezeichnung des Beklagten auszugehen, die durch Auslegung berichtigt werden kann (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17. März 1981 V 194/78, EFG 1981, 460; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Oktober 1992 5 K 303/91, EFG 1993, 387; vgl. auch BFH in BFH/NV 1997, 588).

    Ein solcher Beklagtenwechsel kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zulässigerweise nur innerhalb der Klagefrist erklärt werden (vgl. die Nachweise in BFH/NV 1997, 588).

  • BFH, 13.12.2007 - II S 10/07

    Aussetzung der Vollziehung bei Zurückverweisung der Hauptsache durch

    Dabei kommt es darauf an, ob unter Berücksichtigung der eingeschränkten Prüfungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts ernstlich mit der Aufhebung oder Änderung des Verwaltungsakts zu rechnen ist; bei vermutlicher Zurückverweisung ist auf die Erfolgsaussichten des dann vor dem FG fortgesetzten Klageverfahrens abzustellen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1995 VII S 21/95, BFH/NV 1996, 420; vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588).

    d) Die hiernach gebotene Aussetzung wird im Interesse effektiven Rechtsschutzes auf die Zeit bis sechs Wochen nach Zustellung des Revisionsurteils im Verfahren II R 28/07 erstreckt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 588; Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Rz 151).

  • OVG Sachsen, 31.05.2018 - 3 A 655/17

    Klageänderung; Auslegung; Ermessen; Geschwindigkeitsbeschränkung; Bundesstraße

    Denn der Grundsatz der nach Versäumung der Klagefrist eingetretenen Bestandskraft eines Verwaltungsakts, die Ausdruck des Gebots der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens und damit Ausfluss der Rechtsstaatlichkeit ist (BVerfG, Beschl. v. 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, juris Rn. 58), kann allein aus prozessökonomischen Gründen nicht gegenüber einem Beklagten durchbrochen werden, jedenfalls sofern er sich - wie hier geschehen - nicht hierauf einlässt (BFH, Beschl. v. 30. Januar 1997 - I B 69/96 -, juris Rn. 3 m. w. N., std. Rspr.; BVerwG, Urt. v. 11. Februar 1982 - 5 C 119/79 -, juris Rn. 12 m. w. N.; BSG, Urt. v. 23. März 1993 - 4 RA 39/91 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Urt. v. 30. September 1981 - 17 A 1780/81 -, juris, a. A. wohl BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1993 - 7 B 158/92 -, juris Rn. 6 m. w. N., jedenfalls soweit der erstrebte Verwaltungsakt bei Klageerhebung eindeutig bezeichnet ist).
  • BFH, 23.03.2000 - VII S 26/99

    Hopperbaggerschiff - Baggerarbeiten auf Binnengewässern - Spülarbeiten auf

    Die Erfolgsaussichten sind auf der Grundlage der sich im Revisionsverfahren stellenden Rechtsfragen zu prüfen; bei vermutlicher Zurückverweisung ist auf die Erfolgsaussichten des dann fortgesetzten Klageverfahrens abzustellen (BFH-Beschlüsse vom 24. November 1995 VII S 21/95, BFH/NV 1996, 420; vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588, und vom 16. Juli 1997 III S 10/96, BFH/NV 1998, 178).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - L 5 KR 729/21

    Wirksamkeit der Klageerhebung im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Die Sichtweise der Klägerin werde durch eine Entscheidung des BFH vom 30.01.1997 (I B 69/96) gestützt.
  • BFH, 27.08.2007 - IV B 98/06

    Passivlegitimation; unzulässige Klage

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn eine allgemein bekannte Finanzamtsnummer Teil der Steuernummer ist (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Januar 1997 I B 69/96, BFH/NV 1997, 588, m.w.N.).
  • FG München, 20.02.2003 - 14 K 4647/02

    Unzulässigkeit einer Klage bei Bezeichnung der falschen Finanzbehörde als

    Somit ist auch die Frage, gegen welche Finanzbehörde sich eine Klage richtet, nach den allgemeinen Auslegungsregeln zu beantworten (BFH-Beschluss vom 30. Januar 1997 I B 69/96, BFH/NV 1997, 588).

    Eine Auswechslung des Beklagten kann als Klageänderung i. S. von § 67 FGO zulässigerweise nur innerhalb der Klagefrist erklärt werden (vgl. BFH in BStBl II 1980, 331 und Beschluss vom 30. Januar 1997 I B 69/96, BFH/NV 1997, 588 m.w.N.).

  • FG München, 22.11.2000 - 3 K 3229/97

    Auslegung einer Klageschrift bei Angabe eines falschen Beklagten

    Eine Auswechslung des Beklagten kann als Klageänderung i. S. von § 67 FGO zulässigerweise nur innerhalb der Klagefrist erklärt werden (vgl. BFH in BStBl II 1980, 331 und Beschluß vom 30. Januar 1997 I B 69/96, BFH/NV 1997, 588 m.w.N.).

    Entspricht dagegen die Klage - wie im Streitfall bezogen auf die eindeutige Bezeichnung des Beklagten - bereits den Anforderungen des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO , so ist für eine fristgebundene Aufforderung gemäß § 65 Abs. 2 FGO kein Raum mehr (BFH in BFH/NV 1997, 588).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2017 - LVerfG 1/17

    Organklage gegen parlamentarische Ordnungsmaßnahmen erfolglos

  • BFH, 16.12.1999 - V S 12/99

    Fußballverein; Gemeinnützigkeit bei sog. inoffiziellen Zahlungen an

  • BFH, 25.11.2003 - II B 4/02

    Zinsbescheid, falscher Inhaltsadressat

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2022 - L 11 KR 610/21

    Kein Anspruch der Krankenkasse auf die Erstattung einer geleisteten

  • BFH, 11.03.1999 - V B 154/98

    Falscher Bekl.; Auslegung einer Klageschrift

  • SG Dortmund, 29.04.2021 - S 93 KR 155/19
  • BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
  • SG Dortmund, 21.07.2021 - S 78 KR 3628/18
  • FG Hamburg, 17.10.2003 - II 41/03

    Finanzgerichtsordnung: Zulässigkeit einer Klage und falsche Bezeichnung des

  • SG Dortmund, 29.04.2021 - 93 KR 155/19
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2004 - 4 V 2026/03

    Keine Eigenheimzulage bei Erbbaurecht auf 99 Jahre an sanierungsbedürftigem

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2014 - 1 K 3542/13

    Unzulässige Klage bei Bezeichnung des falschen Beklagten in der Klageschrift -

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   BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96   

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https://dejure.org/1997,8818
BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96 (https://dejure.org/1997,8818)
BFH, Entscheidung vom 04.02.1997 - VII S 29/96 (https://dejure.org/1997,8818)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - VII S 29/96 (https://dejure.org/1997,8818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 588
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
    Auszug aus BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96
    Mit ihrer Revision -- vom FG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage der Wirkung versandrechtlicher Eingangsbescheinigungen zugelassen -- hat die Antragstellerin eine Reihe von Sach- und Verfahrensrügen erhoben (VII R 3/96) und -- u. a. -- bemängelt, die Vorinstanz habe das Wesen der Eingangsbescheinigung verkannt; diese habe, sofern nicht gefälscht -- was das FG nicht ausgesprochen habe --, Nachweiswirkung hinsichtlich der Gestellung.

    Von diesen Grundsätzen wird auch im Verfahren VII R 3/96 auszugehen sein.

    Die hiernach gebotene Aussetzung ist im Interesse wirksamen Rechtsschutzes auf die Zeit bis sechs Wochen nach Zustellung des Revisionsurteils VII R 3/96 zu erstrecken (vgl. hierzu Gräber/Koch, a. a. O., Anm. 141, m. N.).

  • BFH, 24.09.1996 - VII R 107/95

    Bananenmarktordnug

    Auszug aus BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96
    In einem gleichgelagerten Fall hat der Senat entschieden (Urteil vom 24. September 1996 VII R 107/95, BFH/NV 1997, 452, dem HZA bekannt), daß die versandrechtliche Eingangsbescheinigung, wiewohl noch kein vollgültiger Beweis für die dem Hauptverpflichteten obliegende Gestellung, eine diese bestätigende Wirkung hat und, falls echt, als Anzeichen der erfolgten Gestellung gewertet werden muß; soll diese trotz einwandfreier Eingangsbescheinigung als nicht nachgewiesen erachtet werden -- etwa bei Fehlen des Rückscheins und entsprechender Eintragungen im Gestellungsbuch --, so bedarf es dafür der Darstellung nachvollziehbarer Gründe.
  • BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95

    Begründung der Höhe von Eingangsabgaben geschmuggelter Zigaretten

    Auszug aus BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96
    Für die Entscheidung maßgebend ist Art. 244 des Zollkodex -- ZK -- (zuletzt Senat, Beschluß vom 9. Januar 1996 VII B 225/95, BFHE 179, 501, 504); ob dies auch in verbrauchsteuerrechtlicher Hinsicht gilt (so etwa für die Einfuhrumsatzsteuer im Hinblick auf § 21 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes FG Hamburg, Beschluß vom 19. Oktober 1994 IV 94/94 H, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 446), kann offenbleiben, da die Aussetzungsvoraussetzungen nach Gemeinschaftsrecht und nach § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sich im wesentlichen entsprechen (vgl. auch Witte/Alexander, ZK, 1994, Art. 244 Rz. 7), zumindest, soweit es sich um begründete bzw. ernstliche Rechtmäßigkeitszweifel handelt.
  • BFH, 24.11.1995 - VII S 21/95

    Nacherhebung von Eingangsabgaben; Einfuhr eines Laserstrahlapparates aus den USA

    Auszug aus BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96
    Dabei kommt es darauf an, ob unter Berücksichtigung der eingeschränkten Prüfungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts ernstlich mit der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts zu rechnen ist; bei vermutlicher Zurückverweisung ist auf die Erfolgsaussichten des dann fortgesetzten Klageverfahrens abzustellen (Senat, Beschluß vom 24. November 1995 VII S 21/95, BFH/NV 1996, 420; vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 69 Anm. 87, m. N.).
  • FG Düsseldorf, 04.01.1995 - 4 V 1234/94
    Auszug aus BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96
    Für die Entscheidung maßgebend ist Art. 244 des Zollkodex -- ZK -- (zuletzt Senat, Beschluß vom 9. Januar 1996 VII B 225/95, BFHE 179, 501, 504); ob dies auch in verbrauchsteuerrechtlicher Hinsicht gilt (so etwa für die Einfuhrumsatzsteuer im Hinblick auf § 21 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes FG Hamburg, Beschluß vom 19. Oktober 1994 IV 94/94 H, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 446), kann offenbleiben, da die Aussetzungsvoraussetzungen nach Gemeinschaftsrecht und nach § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sich im wesentlichen entsprechen (vgl. auch Witte/Alexander, ZK, 1994, Art. 244 Rz. 7), zumindest, soweit es sich um begründete bzw. ernstliche Rechtmäßigkeitszweifel handelt.
  • FG Hamburg, 19.10.1994 - IV 94/94
    Auszug aus BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96
    Für die Entscheidung maßgebend ist Art. 244 des Zollkodex -- ZK -- (zuletzt Senat, Beschluß vom 9. Januar 1996 VII B 225/95, BFHE 179, 501, 504); ob dies auch in verbrauchsteuerrechtlicher Hinsicht gilt (so etwa für die Einfuhrumsatzsteuer im Hinblick auf § 21 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes FG Hamburg, Beschluß vom 19. Oktober 1994 IV 94/94 H, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 446), kann offenbleiben, da die Aussetzungsvoraussetzungen nach Gemeinschaftsrecht und nach § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sich im wesentlichen entsprechen (vgl. auch Witte/Alexander, ZK, 1994, Art. 244 Rz. 7), zumindest, soweit es sich um begründete bzw. ernstliche Rechtmäßigkeitszweifel handelt.
  • BFH, 26.06.2003 - X S 4/03

    AdV

    Für die Begründung solcher Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO genügt es, dass die nach Aktenlage nicht fernliegende --ernstliche-- Möglichkeit besteht, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit seinem Begehren obsiegt (ähnlich BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1968 I S 4/68, BFHE 92, 326, BStBl II 1968, 540, 541, linke Spalte; vom 28. Januar 1997 X S 28/96, BFH/NV 1997, 510, unter 2. a, und vom 16. Juli 1997 III S 10/96, BFH/NV 1998, 178, unter 2; vgl. ferner auch BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1980 I S 1/80, BFHE 131, 455, BStBl II 1981, 99, unter 2., und vom 4. Dezember 1987 V S 9/85, BStBl II 1988, 702, unter II. 1.: wahrscheinlicher Ausgang des Klageverfahrens entscheidend; vgl. ferner auch BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 314, unter II. 2., und vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588, 589, linke Spalte, wonach es genügt, dass sich aufgrund der bisherigen Feststellungen nicht absehen lässt, ob die Klage letztlich Erfolg haben wird oder nicht).
  • BFH, 23.03.2000 - VII S 26/99

    Hopperbaggerschiff - Baggerarbeiten auf Binnengewässern - Spülarbeiten auf

    Die Erfolgsaussichten sind auf der Grundlage der sich im Revisionsverfahren stellenden Rechtsfragen zu prüfen; bei vermutlicher Zurückverweisung ist auf die Erfolgsaussichten des dann fortgesetzten Klageverfahrens abzustellen (BFH-Beschlüsse vom 24. November 1995 VII S 21/95, BFH/NV 1996, 420; vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588, und vom 16. Juli 1997 III S 10/96, BFH/NV 1998, 178).
  • BFH, 11.08.2000 - I S 5/00

    Aussetzung der Vollziehung

    Im Falle einer Zurückverweisung bestehen ernstliche Zweifel allerdings auch dann, wenn sich aufgrund der bisherigen Feststellungen des FG nicht absehen lässt, ob die Klage letztlich Erfolg haben wird (BFH-Beschluss vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588).
  • BFH, 03.03.2009 - IV S 12/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

    Die Erfolgsaussichten sind auf der Grundlage der sich im Revisionsverfahren stellenden Rechtsfragen zu prüfen (BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588; vom 24. Januar 2001 I S 10/00, BFH/NV 2001, 806).
  • BFH, 03.03.2009 - IV S 13/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

    Die Erfolgsaussichten sind auf der Grundlage der sich im Revisionsverfahren stellenden Rechtsfragen zu prüfen (BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588; vom 24. Januar 2001 I S 10/00, BFH/NV 2001, 806).
  • BFH, 11.12.2007 - X S 22/07

    Betriebsveräußerung im Ganzen

    Für die Begründung solcher Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO genügt es, dass die nach Aktenlage nicht fernliegende --ernstliche-- Möglichkeit besteht, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit seinem Begehren obsiegt (ähnlich BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1997 III S 10/96, BFH/NV 1998, 178, unter 2.; in BFH/NV 2001, 314, unter II.2., und vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588, 589, linke Spalte, wonach es genügt, dass sich aufgrund der bisherigen Feststellungen nicht absehen lässt, ob die Klage letztlich Erfolg haben wird oder nicht).
  • BFH, 16.12.1999 - V S 12/99

    Fußballverein; Gemeinnützigkeit bei sog. inoffiziellen Zahlungen an

    Bei vermutlicher Zurückverweisung ist auf die Erfolgsaussichten des dann fortgesetzten Klageverfahrens abzustellen (BFH-Beschluss vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588).
  • BFH, 13.12.2007 - II S 10/07

    Aussetzung der Vollziehung bei Zurückverweisung der Hauptsache durch

    Dabei kommt es darauf an, ob unter Berücksichtigung der eingeschränkten Prüfungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts ernstlich mit der Aufhebung oder Änderung des Verwaltungsakts zu rechnen ist; bei vermutlicher Zurückverweisung ist auf die Erfolgsaussichten des dann vor dem FG fortgesetzten Klageverfahrens abzustellen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1995 VII S 21/95, BFH/NV 1996, 420; vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588).
  • BFH, 05.06.2007 - III S 6/07

    Kundenstamm und Know-how; selbstständige Verkehrsfähigkeit

    Für die Begründung solcher Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO genügt es, dass die nach Aktenlage nicht fernliegende --ernstliche-- Möglichkeit besteht, dass die Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit ihrem Begehren obsiegen werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juni 2003 X S 4/03, BFH/NV 2003, 1217, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588, 589, linke Spalte, wonach es bei einer voraussichtlichen Zurückverweisung genügt, dass sich aufgrund der bisherigen Feststellungen nicht absehen lässt, ob die Klage letztlich Erfolg haben wird oder nicht).
  • BFH, 09.09.1997 - VII R 3/96
    Der Senat hat in einem gleichgelagerten Fall entschieden (Urteil vom 24. September 1996 VII R 107/95, BFH/NV 1997, 452; vgl. auch den im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung der im Streitfall angefochtenen Bescheide ergangenen Senatsbeschluß vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588), daß die Eingangsbescheinigung, wiewohl noch kein vollgültiger Beweis für die dem Hauptverpflichteten obliegende Gestellung, eine diese bestätigende Wirkung hat und, falls echt, als Anzeichen der erfolgten Gestellung gewertet werden muß; soll diese trotz einwandfreier Eingangsbescheinigung als nicht nachgewiesen erachtet werden -- etwa bei Fehlen des Rückscheins und entsprechender Eintragungen im Gestellungsbuch --, so bedarf es dafür der Darstellung nachvollziehbarer Gründe.
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