Weitere Entscheidungen unten: BFH, 01.04.1997 | BFH, 11.04.1997

Rechtsprechung
   BFH, 21.05.1997 - VII S 37/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8210
BFH, 21.05.1997 - VII S 37/96 (https://dejure.org/1997,8210)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1997 - VII S 37/96 (https://dejure.org/1997,8210)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - VII S 37/96 (https://dejure.org/1997,8210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 634
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.03.1976 - VII R 102/75

    Rechtsbehelfsbelehrung in deutscher Sprache - Ausländer - Rechtsbehelfsfrist -

    Auszug aus BFH, 21.05.1997 - VII S 37/96
    Das gilt auch für die Rechtsmittelbelehrung, die dem Steuerbescheid beigefügt war und die die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 Abs. 1 Satz 1, § 356 Abs. 1 AO 1977) in Gang gesetzt hat (vgl. Bundesfinanzhof -- BFH --, Urteil vom 9. März 1976 VII R 102/75, BFHE 118, 294, BStBl II 1976, 440).

    Deshalb sind Sprachschwierigkeiten des Beteiligten bei der Prüfung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angemessen zu berücksichtigen (vgl. Senat in BFHE 118, 294, BStBl II 1976, 440; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 110 AO 1977 Rz. 47).

    Denn auch ohne daß er deren Inhalt kennt, muß der Adressat eines amtlichen Schriftstücks damit rechnen, daß die Behörde mit dem Schriftstück einen Anspruch gegen ihn geltend macht oder eine Sanktion gegen ihn verhängt und gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Schriftstücks eine Frist in Lauf gesetzt wird, innerhalb derer der Betroffene sich gegen die Verfügung wenden kann und zur Vermeidung von Nachteilen wenden muß (vgl. Senat in BFHE 118, 294, BStBl II 1976, 440).

  • BFH, 21.05.1997 - VII S 38/96
    Auszug aus BFH, 21.05.1997 - VII S 37/96
    Anmerkung: Hinweis: Der in einem Parallelverfahren ergangene, inhaltsgleiche Beschluß vom 21. Mai 1997 VII S 38/96 wird nicht abgedruckt.
  • BFH, 15.06.2021 - VII B 18/21

    AdV wegen unterlassener Anhörung und Verstoß gegen Offenlegung der

    Das gelte auch für einen Betroffenen, der sich in Haft befinde (Verweis auf Senatsbeschluss vom 21.05.1997 - VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634).

    Diesbezüglich hat das FG zutreffend darauf verwiesen, dass das Strafurteil dem Verfahrensbevollmächtigten vorliegt und der Antragsteller die Möglichkeit hat, für eine Übersetzung zu sorgen (vgl. Birkenfeld in HHSp, § 364 AO Rz 36; Senatsbeschluss vom 21.05.1997 - VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634; BFH-Beschluss vom 17.03.2010 - X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239).

  • BFH, 03.11.2010 - VII R 21/10

    Verstoß gegen den ordre public bei Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) darf eine unzureichende Kenntnis der deutschen Sprache nicht dazu führen, dass der Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör verkürzt wird; deshalb sind Sprachschwierigkeiten des Beteiligten bei der Prüfung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angemessen zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 21. Mai 1997 VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634).
  • FG Hamburg, 24.09.2003 - IV 280/00

    Zustellung eines Steuerbescheides im Ausland:

    Das gilt auch für die Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Steuerbescheid beigefügt war und die die Einspruchsfrist von einem Monat in Gang gesetzt hat (vgl. BFH, Beschluss vom 21.5.1997 - VII S 37/96 -, juris; BFH, Urteil vom 9.3.1976 - VII R 102/75 -, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.7.1996 - 6 K 1301/96 -, juris; BGH, Beschluss vom 22.11.1995 - XII ZB 163/95 -, juris; BSG Beschluss vom 21.9.1981 - 9 BV 218/81 -, juris; Tipke/Kruse, a.a.O., § 55 FGO , Rdnr. 9).

    Deshalb sind Sprachschwierigkeiten des Beteiligten bei der Prüfung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angemessen zu berücksichtigen (vgl. BFH, Beschluss vom 21.5.1997 - VII S 37/96 -, juris; BGH, Beschluss vom 22.11.1995 - XII ZB 163/95 -, juris; Tipke/Kruse, a.a.O., § 55 FGO , Rdnr. 9).

    Freilich hat auch ein Beteiligter, der der Amtssprache deutsch nicht mächtig ist, die ihm in eigener Sache obliegenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen, d.h. sich in angemessener Zeit eine Übersetzung des ihm zugehenden amtlichen Schriftstücks zu verschaffen und dann entsprechend zu reagieren (vgl. BFH, Beschluss vom 21.5.1997 - VII S 37/96 -, juris).

  • FG Bremen, 28.11.2016 - 3 K 52/16

    Rechtmäßige Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld unter Erstattung gezahlten

    Das gilt auch für die Rechtsmittelbelehrung, die dem Bescheid beigefügt war und die die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 Abs. 1 Satz 1, § 356 Abs. 1 AO ) in Gang gesetzt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 1997 VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634 , [...] Rz 8 m.w.N.).

    Deshalb sind Sprachschwierigkeiten des Beteiligten bei der Prüfung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angemessen zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 634 , [...] Rz 8 m.w.N.).

    Denn auch ohne dass er deren Inhalt kennt, muss der Adressat eines amtlichen Schriftstücks damit rechnen, dass die Behörde mit dem Schriftstück einen Anspruch gegen ihn geltend macht oder eine Sanktion gegen ihn verhängt und gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Schriftstücks eine Frist in Lauf gesetzt wird, innerhalb derer der Betroffene sich gegen die Verfügung wenden kann und zur Vermeidung von Nachteilen wenden muss (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 634 , [...] Rz 9 m.w.N.).

  • BFH, 17.03.2010 - X B 114/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei mangelnden Sprachkenntnissen und

    Deshalb sind Sprachschwierigkeiten des Beteiligten bei der Prüfung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angemessen zu berücksichtigen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 21. Mai 1997 VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634; Söhn in HHSp, § 110 AO Rz 179).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2021 - 3 V 40/20

    Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides - Zur Offenlegung der

    Vielmehr hat er selbst für eine Übersetzung Sorge zu tragen oder das Schriftstück einem sprachkundigen Bevollmächtigten zur weiteren Bearbeitung zu übergeben (BFH, Beschl. vom 21.05.1997, VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634; BFH, Beschl. vom 17.03.2010, X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239; BeckOK-AO-Kobor, 13. Ed. § 87 Rn. 5; Tipke/Kruse-Brandis, AO/FGO, 147. Lief.
  • FG München, 17.07.2008 - 14 K 2222/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Klage eines nicht deutsch sprechenden

    Deshalb sind Sprachschwierigkeiten der Beteiligten bei der Prüfung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angemessen zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 21. Mai 1997 VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634).

    Denn auch ohne dass er deren Inhalt kennt, muss der Adressat eines amtlichen Schriftstücks damit rechnen, dass die Behörde mit dem Schriftstück einen Anspruch gegen ihn geltend macht oder eine Sanktion gegen ihn verhängt und gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Schriftstücks eine Frist in Lauf gesetzt wird, innerhalb derer der Betroffene sich gegen die Verfügung wenden kann und zur Vermeidung von Nachteilen wenden muss (BFH-Beschluss vom 21. Mai 1997 VII S 37/96, a.a.O.).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2003 - 1 K 436/01

    Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO (1977) als Frist i.S. des § 108 Abs.

    Der Haftungszeitraum beginnt in Fällen der Nichtentrichtung von geschuldeten Steuern mit dem Tag der Fälligkeit der ältesten rückständigen Forderung (BFH-Beschluß vom 11. April 1997 I B 106/96, BFH/NV 1997, 634) und endet grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige zahlungsunfähig geworden ist.
  • LSG Bayern, 28.10.2008 - L 17 U 423/07
    Fehlende Sprachkenntnisse eines Ausländers rechtfertigen ausnahmsweise die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der sprachunkundige Ausländer bei aller zumutbaren Sorgfalt nicht rechtzeitig eine Übersetzung ermöglichen konnte (Beschluss des BSG vom 21.09.1981 - 9 BV 218/81 - juris, Beschluss des BFH, Beschluss vom 21.5.1997 - VII S 37/96 - BFH/NV 1997, 634-635).
  • LSG Bayern, 19.05.2010 - L 19 R 16/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Wiedereinsetzung in

    Fehlende Sprachkenntnisse eines Ausländers können ausnahmsweise die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 67 SGG rechtfertigen, wenn nämlich der sprachunkundige Ausländer bei aller zumutbaren Sorgfalt nicht rechtzeitig eine Übersetzung ermöglichen konnte (BSG vom 21.09.1981 - 9 BV 218/81, veröffentlicht in juris; Beschluss des BFH vom 21.05.1997 - VII S 37/96 - BFH/NV 1997 634 - 635; Bay LSG vom 28.10.2008 - L 17 U 423/07 -, veröffentlicht in juris).
  • FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09

    Lotteriesteuerpflicht der mit Hilfe eines inländischen Wettvermittlers

  • FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04

    Eigenhändige Unterschrift; Drittstaatenangehörige; Assoziierungsabkommen Türkei;

  • FG Hamburg, 13.05.2003 - I 522/00

    Zu den Voraussetzungen über die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • FG Hamburg, 13.05.2013 - 4 K 189/12

    Zoll: Klage nach unzulässigem Einspruch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 01.04.1997 - X B 40/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,21110
BFH, 01.04.1997 - X B 40/96 (https://dejure.org/1997,21110)
BFH, Entscheidung vom 01.04.1997 - X B 40/96 (https://dejure.org/1997,21110)
BFH, Entscheidung vom 01. April 1997 - X B 40/96 (https://dejure.org/1997,21110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,21110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 634
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.01.1995 - IV R 83/92

    Keine Änderung des Einkommensteuerbescheides erforderlich, wenn der

    Auszug aus BFH, 01.04.1997 - X B 40/96
    Das im Streitfall bedeutsame Rechtsproblem, was nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) prinzipiell zu geschehen hat, wenn ein bisher in einem Grundlagenbescheid geregelter Sachverhalt durch ersatzlose Aufhebung dieses Steuerverwaltungsakts "freigegeben" wird (s. dazu Senatsurteil vom 14. Juli 1993 X R 34/90, BFHE 172, 290, BStBl II 1994, 77 zu Ziff. 5 b und die dortigen Nachweise), kann ebenso als geklärt angesehen werden wie die rechtliche Aussage, daß eine Anpassung ausnahmsweise unterbleiben darf, wenn feststeht, daß der Wegfall des Grundlagenbescheids im Ergebnis keine Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung hat (s. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Januar 1995 IV R 83/92, BFHE 177, 4 [BFH 12.01.1995 - IV R 83/92], BStBl II 1995, 488 unter II.2. b).
  • BFH, 14.07.1993 - X R 34/90

    Steuerfestsetzung - Bestandskraft - Steuerbescheid - Aufhebung - Änderung

    Auszug aus BFH, 01.04.1997 - X B 40/96
    Das im Streitfall bedeutsame Rechtsproblem, was nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) prinzipiell zu geschehen hat, wenn ein bisher in einem Grundlagenbescheid geregelter Sachverhalt durch ersatzlose Aufhebung dieses Steuerverwaltungsakts "freigegeben" wird (s. dazu Senatsurteil vom 14. Juli 1993 X R 34/90, BFHE 172, 290, BStBl II 1994, 77 zu Ziff. 5 b und die dortigen Nachweise), kann ebenso als geklärt angesehen werden wie die rechtliche Aussage, daß eine Anpassung ausnahmsweise unterbleiben darf, wenn feststeht, daß der Wegfall des Grundlagenbescheids im Ergebnis keine Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung hat (s. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Januar 1995 IV R 83/92, BFHE 177, 4 [BFH 12.01.1995 - IV R 83/92], BStBl II 1995, 488 unter II.2. b).
  • BFH, 08.09.1999 - VII B 84/99

    Erledigung der Hauptsache

    Damit formuliert die Beschwerdeschrift jedoch keine klärungsbedürftige Rechtsfrage, sondern lediglich Einwände gegen die materielle Richtigkeit des angefochtenen Urteils, mit denen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargetan werden kann (vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 55 ff., 58 und 62, m.w.N., und BFH-Beschluß vom 1. April 1997 X B 40/96, BFH/NV 1997, 634).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 11.04.1997 - I B 109/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,34904
BFH, 11.04.1997 - I B 109/96 (https://dejure.org/1997,34904)
BFH, Entscheidung vom 11.04.1997 - I B 109/96 (https://dejure.org/1997,34904)
BFH, Entscheidung vom 11. April 1997 - I B 109/96 (https://dejure.org/1997,34904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,34904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 634
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht