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   BFH, 23.04.1997 - IV B 43/96   

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https://dejure.org/1997,34822
BFH, 23.04.1997 - IV B 43/96 (https://dejure.org/1997,34822)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1997 - IV B 43/96 (https://dejure.org/1997,34822)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1997 - IV B 43/96 (https://dejure.org/1997,34822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 654
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.10.1992 - IV R 117/91

    Annahme einer Betriebsaufgabe nach der Übertragung der wesentlichen

    Auszug aus BFH, 23.04.1997 - IV B 43/96
    Der erkennende Senat hatte mit seinem Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 98/91 (BFH/NV 1994, 533) das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

    Nachdem der erkennende Senat durch das Urteil in BFH/NV 1994, 533 das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen hatte, berichtigte das FA im zweiten Rechtsgang die Bilanzansätze für das Vieh entsprechend den in der Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover vom 1. Juli 1993 (ESt-Kartei, § 13 EStG Nr. 3.4 c) neu festgesetzten Richtwerten.

    Vielmehr hat das FG in Übereinstimmung mit dem Urteil des erkennenden Senats in BFH/NV 1994, 533 ausgeführt, daß die Klägerin ihr Vieh auch nach anderen Gruppenwerten ansetzen könne.

    Auch die Rüge, das FG habe nicht die Vergleichbarkeit des klägerischen Betriebes mit den im Senatsurteil in BFH/NV 1994, 533 genannten Musterbetrieben festgestellt, betrifft die hier unbeachtliche Würdigung des Sachverhalts.

  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BFH, 23.04.1997 - IV B 43/96
    Ob das FG die Tatsachen zutreffend gewürdigt hat, ist indes für die Annahme einer Divergenz unerheblich (BFH-Beschluß vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211 [BFH 20.02.1980 - II B 26/79]).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 98/91
    Auszug aus BFH, 23.04.1997 - IV B 43/96
    Der erkennende Senat hatte mit seinem Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 98/91 (BFH/NV 1994, 533) das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
  • BFH, 08.08.1996 - V B 12/96

    Anforderung an die Bezeichnung des Verfahrensmangels bei Stützung der Beschwerde

    Auszug aus BFH, 23.04.1997 - IV B 43/96
    Die Klägerin hat nicht -- wie erforderlich (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1987, 186) -- vorgetragen, inwieweit das FG aufgrund der als unterlassen gerügten Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte kommen können.
  • BFH, 05.08.1986 - VII B 53/84

    Nachzahlungsforderung bei Verbesserung der wirtschaftlichen Lage gegenüber der

    Auszug aus BFH, 23.04.1997 - IV B 43/96
    Die Klägerin hat nicht -- wie erforderlich (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1987, 186) -- vorgetragen, inwieweit das FG aufgrund der als unterlassen gerügten Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte kommen können.
  • BFH, 09.03.2005 - IV B 80/03

    LuF; Viehbewertung; Anschaffungs- und Herstellungskosten

    Es hat aber nicht feststellen können, ob die von der Klägerin angegebenen Werte der Landwirtschaftskammer Weser-Ems Herstellungskosten im steuerrechtlichen Sinne sind oder nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. April 1997 IV B 43/96, BFH/NV 1997, 654, und vom 23. April 1997 IV B 47/96, BFH/NV 1997, 835).
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