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   BFH, 20.02.1997 - VII R 102/96   

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https://dejure.org/1997,9286
BFH, 20.02.1997 - VII R 102/96 (https://dejure.org/1997,9286)
BFH, Entscheidung vom 20.02.1997 - VII R 102/96 (https://dejure.org/1997,9286)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - VII R 102/96 (https://dejure.org/1997,9286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei Übergehen eines selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittels mit Stillschweigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 677
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.07.1994 - VII R 81/93

    Unzureichende Substantiierung der Urteilsgründe im Fall einer zulassungsfreien

    Auszug aus BFH, 20.02.1997 - VII R 102/96
    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 81/93, BFH/NV 1995, 479, und Beschluß vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638, m. w. N.).

    Ihre rechtliche Behandlung liegt auch nicht so klar auf der Hand, daß ein Eingehen darauf als entbehrlich hätte angesehen werden können (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senatsurteil in BFH/NV 1995, 479).

  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter

    Auszug aus BFH, 20.02.1997 - VII R 102/96
    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 81/93, BFH/NV 1995, 479, und Beschluß vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638, m. w. N.).
  • BFH, 22.02.1996 - III R 133/95

    Verfahrensfehler durch mangelnde Würdigung eines selbständigen Angriffsmittels

    Auszug aus BFH, 20.02.1997 - VII R 102/96
    Zwar hat im Streitfall das FG die Revision nicht zugelassen, jedoch hat der Kläger substantiiert Gründe vorgetragen, die auf das Vorliegen eines die zulassungsfreie Revision eröffnenden Begründungsmangels i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO schließen lassen (zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge des teilweisen Fehlens von Urteilsgründen i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO vgl. BFH-Beschluß vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 20.02.1997 - VII R 102/96
    Unter selbständigen Ansprüchen und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 20.02.1997 - VII R 102/96
    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen ist deshalb dann anzunehmen, wenn dem Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH- Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Das ist aber nur dann der Fall, wenn ein selbständiger Anspruch oder ein Verteidigungsmittel, d.h. eigenständige Klagegründe oder solche Angriffs- und Verteidigungsmittel übergangen worden sind, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. Urteil des Senats vom 20. Februar 1997 VII R 102/96, BFH/NV 1997, 677).
  • BFH, 12.12.1997 - XI R 17/96

    Anforderungen an die schlüssige Rüge eines wesentlichen Verfahrensmangels

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung nicht nur dann der Fall, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638 und BFH-Urteil vom 20. Februar 1997 VII R 102/96, BFH/NV 1997, 677, m. w. N.).

    Unter selbständigen Ansprüchen und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1985 II R 240/83, BFHE 143, 393, BStBl II 1985, 494, und in BFH/NV 1997, 677, m. w. N.).

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00

    Einfuhrabgaben; zulassungsfreie Revision; Urteil ohne Entscheidungsgründe;

    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Urteile vom 20. Februar 1997 VII R 102/96, BFH/NV 1997, 677, und vom 26. Juli 1994 VII R 81/93, BFH/NV 1995, 479, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2001 - VIII R 67/00
    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Urteile vom 20. Februar 1997 VII R 102/96, BFH/NV 1997, 677, und vom 26. Juli 1994 VII R 81/93, BFH/NV 1995, 479, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2002 - VII B 296/01

    NZB; Verfahrensmangel; Überprüfung der Ermessensausübung der Behörde

    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Urteile vom 20. Februar 1997 VII R 102/96, BFH/NV 1997, 677, und vom 26. Juli 1994 VII R 81/93, BFH/NV 1995, 479, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII B 115/02

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Demgemäß ist das vorinstanzliche Urteil im Hinblick auf den Sachverhaltskomplex "vGA" zum einen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO "nicht mit Gründen versehen" (vgl. einschließlich der erforderlichen Abgrenzungen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Februar 1997 VII R 102/96, BFH/NV 1997, 677; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 25, m.w.N.); zum anderen muss aus der Nichtberücksichtigung dieses Streitpunkts in den Entscheidungsgründen des finanzgerichtlichen Urteils geschlossen werden, dass die Vorinstanz den Vortrag der Kläger insoweit nicht erwogen und hierdurch deren Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--; vgl. auch § 96 Abs. 2 FGO) verletzt hat (§ 119 Nr. 3 FGO; vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 19. Mai 1992 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133, 146; zur Kausalitätsvermutung vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 11).
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