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   BFH, 05.03.1997 - II R 100/94   

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https://dejure.org/1997,16359
BFH, 05.03.1997 - II R 100/94 (https://dejure.org/1997,16359)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1997 - II R 100/94 (https://dejure.org/1997,16359)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1997 - II R 100/94 (https://dejure.org/1997,16359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung nach der Feststellungslast im finanzgerichtlichen Verfahren - Anwendung der Regeln der objektiven Beweislast - Gebot der Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1
    Freigebige Zuwendung; Rechtmäßigkeit; Rückerstattung; Steuerbescheid

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 681
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.03.1980 - II R 148/76

    Feststellungslast - Beweislast - Beweiswürdigung - Glaubhaftigkeit -

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 100/94
    Selbst wenn man den Entscheidungsgründen sinngemäß die Aussage unterstellt, daß zur Überzeugung des Gerichts sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme das Vorliegen eines Darlehens nicht endgültig feststellen ließe, würde diese Beweiswürdigung des FG gegen das Gebot der Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung verstoßen (vgl. Senatsentscheidung vom 5. März 1980 II R 148/76, BFHE 130, 179, 182, BStBl II 1980, 402).
  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 29/82

    Wer behauptet, daß die Passivierung von Provisionen und Zinsen betrieblich

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 100/94
    Die Anwendung der Regeln der Feststellungslast (objektive Beweislast) setzt voraus, daß eine nicht behebbare Ungewißheit besteht und das FG sich aufgrund der aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse keine Überzeugung von dem Geschehensablauf bilden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Januar 1985 VIII R 29/82, BFHE 143, 71, 73, BStBl II 1985, 308, m. w. N.).
  • BFH, 05.04.1989 - II R 51/86

    Kauf eines Grundstücks - Erhebung von Schenkungsteuer wegen der Unentgeltlichkeit

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 100/94
    Für den Fall, daß es nach Auffassung des FG gleichwohl für die Entscheidung auf die Feststellungslast ankommen sollte, verweist der Senat auf sein Urteil vom 5. April 1989 II R 51/86 (BFH/NV 1990, 234).
  • BFH, 16.01.2003 - V R 45/01

    Domizilgesellschaft; Vorsteuerabzug

    Dies erfordert zum einen, dass das FG zunächst zur Klärung der streitigen Sachverhaltsfrage alle zu Gebote stehenden Beweismittel ausschöpft (vgl. Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 96 Rdnr. 22, m.w.N.) und dann nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) zu dem Ergebnis kommt, dass sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weder feststellen lässt, dass der streitige Sachverhalt vorliegt, noch dass er nicht vorliegt (BFH-Urteil vom 5. März 1997 II R 100/94, BFH/NV 1997, 681).
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