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   BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96   

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BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96 (https://dejure.org/1997,8912)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1997 - IX B 93/96 (https://dejure.org/1997,8912)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1997 - IX B 93/96 (https://dejure.org/1997,8912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch gegen einen Richter, der nunmehr laut Geschäftsverteilungsplan nicht mehr mit der Sache beschäfftigt ist - Ablehungsgesuch bei einer drohenden Protokollberichtigung durch einen Richter gegen den Besorgnis wegen Befangenheit besteht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 687
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.10.1993 - XI B 95/92

    Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden - Ablehnung eines Richters wegen

    Auszug aus BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96
    Da die Vorschriften in § 51 Abs. 1 FGO i. V. m. §§ 42ff. ZPO für alle Verfahrensabschnitte gelten, in denen das Richteramt ausgeübt wird (BFH in BFHE 157, 494, BStBl II 1989, 899, und in BFH/NV 1996, 904), bleibt ein Ablehnungsantrag jedoch zulässig, wenn mit ihm ein Mitwirken des abgelehnten Richters an einer Protokollberichtigung i. S. des § 94 FGO i. V. m. § 164 ZPO verhindert werden soll (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1993 XI B 95/92, BFH/NV 1994, 565; Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 2. Aufl., § 164 Anm. B I a 3).

    Rechtsfehler begründen eine Besorgnis der Befangenheit erst, wenn die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegen die ablehnende Partei oder auf Willkür beruht (BFH- Beschlüsse in BFH/NV 1994, 565; vom 1. Oktober 1993 III B 249--254/92, BFH/NV 1994, 487).

  • BFH, 17.08.1989 - VII B 70/89

    Zur Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96
    Mit der Richterablehnung nach § 51 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. § 42 der Zivilprozeßordnung (ZPO) kann nur das Ziel verfolgt werden, den abgelehnten Richter an einer weiteren Tätigkeit in dem betreffenden Verfahren zu hindern (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 17. August 1989 VII B 70/89, BFHE 157, 494, BStBl II 1989, 899, und vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904, m. w. N.).

    Da die Vorschriften in § 51 Abs. 1 FGO i. V. m. §§ 42ff. ZPO für alle Verfahrensabschnitte gelten, in denen das Richteramt ausgeübt wird (BFH in BFHE 157, 494, BStBl II 1989, 899, und in BFH/NV 1996, 904), bleibt ein Ablehnungsantrag jedoch zulässig, wenn mit ihm ein Mitwirken des abgelehnten Richters an einer Protokollberichtigung i. S. des § 94 FGO i. V. m. § 164 ZPO verhindert werden soll (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1993 XI B 95/92, BFH/NV 1994, 565; Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 2. Aufl., § 164 Anm. B I a 3).

  • BFH, 09.12.1992 - VI B 46/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96
    Das Ablehnungsverfahren dient auch nicht dazu, die Beteiligten gegen unrichtige -- materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche -- Rechtsauffassungen zu schützen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 122; vom 9. Dezember 1992 VI B 46/92, BFH/NV 1993, 318).

    Selbst wenn insoweit ein Verfahrensverstoß vorläge und außerdem die entgegen § 160 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 ZPO unterbliebene Protokollierung der Zurückweisung des Protokollierungsantrags berücksichtigt wird, genügten diese Rechtsfehler nicht, um auf eine unsachliche Einstellung des Vorsitzenden zu schließen (vgl. auch BFH in BFH/NV 1993, 318).

  • BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches wegen Fehlens des

    Auszug aus BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96
    Mit der Richterablehnung nach § 51 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. § 42 der Zivilprozeßordnung (ZPO) kann nur das Ziel verfolgt werden, den abgelehnten Richter an einer weiteren Tätigkeit in dem betreffenden Verfahren zu hindern (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 17. August 1989 VII B 70/89, BFHE 157, 494, BStBl II 1989, 899, und vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904, m. w. N.).

    Da die Vorschriften in § 51 Abs. 1 FGO i. V. m. §§ 42ff. ZPO für alle Verfahrensabschnitte gelten, in denen das Richteramt ausgeübt wird (BFH in BFHE 157, 494, BStBl II 1989, 899, und in BFH/NV 1996, 904), bleibt ein Ablehnungsantrag jedoch zulässig, wenn mit ihm ein Mitwirken des abgelehnten Richters an einer Protokollberichtigung i. S. des § 94 FGO i. V. m. § 164 ZPO verhindert werden soll (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1993 XI B 95/92, BFH/NV 1994, 565; Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 2. Aufl., § 164 Anm. B I a 3).

  • BFH, 23.07.1996 - VIII B 22/96
    Auszug aus BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96
    Dabei kommt es darauf an, ob ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei objektiver und vernünftiger Betrachtung Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln; unerheblich ist, ob ein solcher Grund wirklich vorliegt (BFH- Beschlüsse vom 23. Juli 1996 VIII B 22/96, BFH/NV 1997, 126; vom 27. Juni 1996 X B 84/96, BFH/NV 1997, 122).

    Dies hat die Rechtsprechung z. B. bei gravierenden Verfahrensfehlern oder bei einer Häufung von Rechtsverstößen angenommen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 126; vom 24. November 1994 X B 146--149/94, BFH/NV 1995, 692).

  • BFH, 27.06.1996 - X B 84/96

    Wirkungen der Meinungsäußerung eines Richters über die Rechtslage und den

    Auszug aus BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96
    Dabei kommt es darauf an, ob ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei objektiver und vernünftiger Betrachtung Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln; unerheblich ist, ob ein solcher Grund wirklich vorliegt (BFH- Beschlüsse vom 23. Juli 1996 VIII B 22/96, BFH/NV 1997, 126; vom 27. Juni 1996 X B 84/96, BFH/NV 1997, 122).

    Das Ablehnungsverfahren dient auch nicht dazu, die Beteiligten gegen unrichtige -- materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche -- Rechtsauffassungen zu schützen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 122; vom 9. Dezember 1992 VI B 46/92, BFH/NV 1993, 318).

  • BFH, 01.10.1993 - III B 249/92
    Auszug aus BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96
    Rechtsfehler begründen eine Besorgnis der Befangenheit erst, wenn die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegen die ablehnende Partei oder auf Willkür beruht (BFH- Beschlüsse in BFH/NV 1994, 565; vom 1. Oktober 1993 III B 249--254/92, BFH/NV 1994, 487).
  • BFH, 01.07.1992 - X B 38/92

    Anforderungen für die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96
    Ein Befangenheitsgrund liegt nicht bereits vor, wenn ein Richter bei der Erörterung der Sach- und Rechtslage seine Zweifel an den von den Beteiligten vorgetragenen Tatsachen zum Ausdruck bringt (BFH-Beschluß vom 1. Juli 1992 X B 38/92, BFH/NV 1993, 110).
  • BFH, 14.07.1995 - X B 330/94

    Ablehnungsgesuch - Rechtsschutzbedürfnis - Rechtsmittelsicherheit

    Auszug aus BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96
    Ist der abgelehnte Richter wegen einer Änderung der Geschäftsverteilung aus dem Verfahren ausgeschieden und deshalb eine Befassung des abgelehnten Richters mit der Sache nicht mehr zu erwarten und kommt auch eine Abänderung von Entscheidungen, an denen der abgelehnte Richter mitgewirkt hat, nicht mehr in Betracht, so fehlt oder entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Juli 1995 X B 330/94, BFH/NV 1996, 153; Feiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 44 Rdnr. 6).
  • BFH, 28.09.1995 - XI B 54/95

    Anforderungen an die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96
    Gemäß § 94 FGO i. V. m. § 160 Abs. 4 Satz 2 ZPO kann das Gericht von der Aufnahme eines bestimmten Vorgangs ins Protokoll absehen, wenn es auf dessen Feststellung nicht ankommt (BFH-Beschluß vom 28. September 1995 XI B 54/95, BFH/NV 1996, 235).
  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
  • BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Das Ablehnungsverfahren darf nämlich nicht dazu dienen, die Beteiligten gegen tatsächlich unrichtige --materiell- oder verfahrensrechtliche-- Rechtsauffassungen des Richters zu schützen (BFH-Beschluss vom 24. März 1997 IX B 93/96, BFH/NV 1997, 687, m.w.N.).

    Vielmehr ist eine Besorgnis der Befangenheit erst begründet, wenn die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegen den ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 687, m.w.N.).

  • BFH, 06.04.2001 - IX B 118/00

    Besorgnis der Befangenheit; Richterablehnung

    Unerheblich ist, ob ein solcher Grund wirklich vorliegt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. März 1997 IX B 93/96, BFH/NV 1997, 687, m.w.N.).
  • BFH, 24.01.2002 - III S 13/01

    Beschwerde - Zahlungsverjährung - Verjährung - Besorgnis der Befangenheit -

    Da die Vorschriften in § 51 Abs. 1 FGO i.V.m. §§ 42 ff. ZPO für alle Verfahrensabschnitte gelten, in denen das Richteramt ausgeübt wird (BFH-Beschluss vom 24. März 1997 IX B 93/96, BFH/NV 1997, 687), bleibt ein Ablehnungsantrag zulässig, wenn mit ihm ein Mitwirken des abgelehnten Richters an einer Entscheidung über eine Gegenvorstellung verhindert werden soll.
  • BFH, 06.08.2001 - IV B 133/00

    Unbegründetheit der Beschwerde - Befangenheitsgesuch gegen den Richter -

    Unter diesen Umständen liegt es fern, anzunehmen, das von den Antragstellern beanstandete Verhalten des Z könnte auf einer unsachlichen Einstellung oder gar auf Willkür beruhen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. März 1997 IX B 93/96, BFH/NV 1997, 687, m.w.N.).
  • BSG, 25.03.2008 - B 10 LW 5/07 B
    Das gegen die Richterin K. gerichtete Ablehnungsgesuch der Kläger ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, weil diese Richterin dem Senat seit dem 1.7.2007 nicht angehört (vgl dazu BFH/NV 1997, 687 mwN).
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