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   BFH, 18.06.1997 - III R 60/96   

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https://dejure.org/1997,2410
BFH, 18.06.1997 - III R 60/96 (https://dejure.org/1997,2410)
BFH, Entscheidung vom 18.06.1997 - III R 60/96 (https://dejure.org/1997,2410)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - III R 60/96 (https://dejure.org/1997,2410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außergewöhnliche Belastung - Rechtsstreit - Fehlgeschlagene Heilbehandlung - Zwangsläufigkeit der Aufwendungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33 Abs 1, EStG § 33a Abs 1
    Prozeßkosten; Unterhalt; Zivilprozeß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 755
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1976/14

    Steuerliche Berücksichtigung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung

    Der Gesetzestext knüpft insoweit exakt an eine Formulierung in der Rechtsprechung des III. Senats des BFH an (vgl. Nieuwenhuis, DStR 2014, 1701), die sich so - soweit ersichtlich - erstmals in dem Urteil vom 09. Mai 1996 (- III R 224/94 -, juris, Rdn. 20; Kanzler, FR 2014, 209 ) findet und nachfolgend in weiteren Entscheidungen dieses Senats übernommen wurde (vgl. Urteil vom 18. Juni 1997 - III R 60/96 -, juris, Rdn. 22; Beschluss vom 27. März 2000 - III B 67/99 -, juris, Rdn. 5; Urteil vom 23. Mai 2001 - III R 33/99 -, juris, Rdn. 15; Beschluss vom 17. Juni 2003 - III B 55/02 -, juris, Rdn. 7; Urteil vom 27. August 2008 - III R 50/06 -, juris, Rdn. 12).

    Zwar hat der BFH - nach Einschätzung des Gerichts - seinerzeit den Fall der Scheidungskosten noch nicht unter die im Urteil vom 09. Mai 1996 neu formulierten (nunmehr in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG geregelten) Voraussetzungen subsumiert, vielmehr lediglich - neben dem Ehescheidungsverfahren - eine weitere Ausnahme von dem damals geltenden Grundsatz, dass eine gerichtliche Rechtsverfolgung im Allgemeinen nicht zwangsläufig ist, benannt (vgl. BFH, Urteil vom 18. Juni 1997 - III R 60/96 -, juris, Rdn. 22; Urteil vom 18. März 2004 - III R 24/03 -, juris, Rdnrn. 13 ff.).

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Familienbedingte Aufwendungen sind bis 1995 durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs (Kinderfreibetrag und Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz -BKGG-) und ab 1996 durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs (im Streitjahr 1999 Kinderfreibetrag oder Kindergeld -§ 32 Abs. 6, § 31 EStG-) abgegolten (z.B. Senatsurteile vom 28. März 1996 III R 208/94, BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54, und vom 18. Juni 1997 III R 60/96, BFH/NV 1997, 755).
  • BFH, 30.06.2011 - VI R 14/10

    Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als

    Der von § 33a Abs. 1 EStG umfasste Bereich ist insofern enger als der den "gesamten Lebensbedarf" und damit z.B. auch Krankheitskosten umfassende (vgl. § 1610 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Unterhaltsbegriff des bürgerlichen Rechts (BFH-Urteil vom 18. Juni 1997 III R 60/96, BFH/NV 1997, 755).
  • BFH, 19.06.2008 - III R 57/05

    Eine Abfindung von Unterhaltsansprüchen des geschiedenen Ehegatten kann nur

    Der von § 33a Abs. 1 EStG umfasste Bereich ist insofern enger als der den "gesamten Lebensbedarf" und damit z.B. auch Krankheitskosten umfassende (vgl. § 1610 Abs. 2 BGB) Unterhaltsbegriff des bürgerlichen Rechts (Senatsurteil vom 18. Juni 1997 III R 60/96, BFH/NV 1997, 755).
  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05

    Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits

    bb) Ob auch volljährigen Kindern ein Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß zusteht, ist seit langem in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. BFH DStZ 1997, 791).
  • BFH, 27.09.2007 - III R 28/05

    Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern nicht als außergewöhnliche

    Familienbedingte Aufwendungen sind bis 1995 durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs (Kinderfreibetrag und Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz --BKGG--) und ab 1996 durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs (im Streitjahr 1999 Kinderfreibetrag oder Kindergeld --§ 32 Abs. 6, § 31 EStG--) abgegolten (z.B. Senatsurteile vom 28. März 1996 III R 208/94, BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54, und vom 18. Juni 1997 III R 60/96, BFH/NV 1997, 755).
  • FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 3 K 297/14

    Voraussetzungen für den Abzug von Scheidungskosten als außergewöhnliche

    (d) In der weiteren Kette der Entscheidungen des BFH hat dieser die vorgenannten besonderen Voraussetzungen für einen Kunstfehlerprozess verneint, da der Betroffene offenkundig nicht auf die eingeklagten Schadensersatzleistungen angewiesen sei und er sie sie insbesondere nicht benötige, um nur mit ihrer Hilfe seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können (Urteil vom 18. Juni 1997 III R 60/96, BFH/NV 1997, 755).
  • BFH, 24.02.2000 - III R 80/97

    Außergewöhnliche Belastung: Unterbringung in Altenpflegeheim

    Das kann insbesondere bei Krankheitskosten der Fall sein, auch wenn diese ein unterhaltspflichtiger Dritter zu tragen hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Juli 1990 III R 111/86, BFHE 162, 231, BStBl II 1991, 62; vom 18. Juni 1997 III R 60/96, BFH/NV 1997, 755, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.02.1998 - III R 59/97

    Kapitalabfindung zur Abgeltung von Unterhaltsansprüchen

    Hat der Steuerpflichtige hingegen einen Prozeß nicht abgewendet, obwohl ihm dies möglich und zumutbar gewesen ist, so fehlen Gründe der Zwangsläufigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 1997 III R 60/96, BFH/NV 1997, 755, 756, m.w.N.; ferner BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596, 599 unter Ziff. 3 der Entscheidungsgründe).

    Der Senat läßt dahingestellt, ob er dem Urteil des BFH in BFHE 87, 613, BStBl III 1967, 246 und den Urteilen des FG Baden-Württemberg vom 16. Februar 1995 14 R 510/91 (EFG 1995, 892, rechtskräftig) sowie vom 28. November 1985 III K 250/83 (EFG 1986, 124, rechtskräftig) folgen könnte, wegen der zusammengeballten Unterhaltsnachzahlung die angefallenen Aufwendungen als außergewöhnlich und zwangsläufig zu beurteilen oder ob nicht auch in solchen Fällen der kumulierten Unterhaltsnachzahlung aufgrund eines rechtskräftigen Urteils das Merkmal der Zwangsläufigkeit von der Zwangsläufigkeit der maßgebenden Ursachen abhängt (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 755, 756).

    Der Senat kann ebenfalls offenlassen, ob die Anerkennung dieser Aufwendungen nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ausnahmsweise in Betracht käme (vgl. dazu BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 755, 757; in BFHE 181, 12, BStBl II 1996, 596 f.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2012 - 4 K 1270/09

    Vollumfänglicher Werbungskostenabzug von Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz

    Vom Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgenommen sind gleichfalls die üblichen familienbedingten Aufwendungen, da sie schon durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs wie Freibeträge für Kinder (§ 32 Abs. 6 EStG) oder Kindergeld (§ 31 i.V.m. §§ 62 ff EStG) abgegolten sind (vgl. z.B.: BFH-Urteile vom 18. Juni 1997 III R 60/96, BFH/NV 1997, 755 und vom 25. Februar 2009 III R 28/05, BStBl II 2008 S. 287).
  • BFH, 30.10.2003 - III R 23/02

    Strafverteidigungskosten für Kind als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11

    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind

  • BFH, 14.08.1997 - III R 67/96

    Sportaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2010 - 1 K 1577/10

    Unterstützung von Enkelkindern kann bei den Großeltern zu außergewöhnlichen

  • BFH, 23.05.2001 - III R 33/99

    Zusammenveranlagung - Kaufvertrag - Rückabwicklung eines Kaufvertrages -

  • BFH, 27.09.2007 - III R 41/04

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2000 - 9 K 440/99

    Kosten für Arzthaftungsprozess wegen Schmerzensgeldansprüchen keine

  • BFH, 27.09.2007 - III R 71/06

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

  • FG Münster, 30.03.2006 - 3 K 5739/03

    Prozesskosten

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 60/07

    Aufwendungen der Großeltern für Besuche ihres Enkelkinds als außergewöhnliche

  • BFH, 27.09.2007 - III R 30/06

    Aufwendungen für den Besuch getrenntlebender Kinder

  • BFH, 07.03.2002 - III R 42/99

    Keine außergewöhnliche Belastung bei Nachzahlungen zur Rentenversicherung eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.09.2011 - 5 K 2011/10

    Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind führen nicht zu außergewöhnlichen

  • BFH, 27.03.2000 - III B 67/99

    Zeitpunkt für die Rüge von Zulassungsgründen; grundsätzliche Bedeutung und

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 2352/10

    Verfassungsmäßigkeit des Nichtabzugs der Kosten für Besuchsfahrten eines beim

  • BFH, 27.09.2007 - III R 55/05

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

  • BFH, 27.09.2007 - III R 56/01

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuch seiner bei dem anderen Elternteil

  • FG Niedersachsen, 14.09.2005 - 3 K 635/04

    Anforderungen an den Nachweis von Krankheitskosten; Einkommensmindernde

  • FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11

    Aufwendungen für die Beerdigung eines geschiedenen Ehegatten als

  • FG Thüringen, 04.11.1999 - II 276/98

    Aufwendungen eines Berufskraftfahrers wegen Verschmutzung oder Beschädigung

  • FG Köln, 27.06.2005 - 10 K 6314/04

    Höhe des Vorwegabzugs, wenn nur Abfindung gezahlt wird

  • FG Nürnberg, 07.03.2002 - VI 76/01

    Kosten eines Zivilprozesses nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

  • FG Berlin, 15.01.2001 - 9 K 9469/00

    Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

  • FG Hessen, 22.12.1998 - 13 K 2259/97

    Ehrenamtliche Tätigkeit; Aufwendung; außergewöhnliche Belastung; Prozeßkosten;

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