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Rechtsprechung
   BFH, 13.03.1997 - I B 78/96   

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BFH, 13.03.1997 - I B 78/96 (https://dejure.org/1997,6104)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1997 - I B 78/96 (https://dejure.org/1997,6104)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1997 - I B 78/96 (https://dejure.org/1997,6104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 772
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 46/11

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim

    Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Beschluss vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • BFH, 21.03.2013 - VI R 42/12

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim

    Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Beschluss vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • BFH, 02.12.2004 - III R 49/03

    Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige in ausländischen

    Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Beschluss vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 16/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich -

    Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Beschluss vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • BFH, 30.06.2011 - VI R 80/10

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen

    Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Beschluss vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises bei

    Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • BFH, 12.12.2013 - X R 33/11

    Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe - Freie Beweiswürdigung -

    Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Beschluss vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • BFH, 25.09.2007 - VII R 28/06

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Es muss aber seine subjektive Überzeugung objektivieren (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772) und Beweiswürdigungsregeln beachten, die der Lebenserfahrung Rechnung tragen.
  • BFH, 20.06.2012 - X R 20/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 06. 2012 X R 42/11 -

    Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Beschluss vom 13. März 1997 I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • BFH, 14.04.2021 - III R 50/20

    Einspruchsgegenstand; Grenzen der Überprüfungsmöglichkeit im Einspruchsverfahren;

    Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Beschluss vom 13.03.1997 - I B 78/96, BFH/NV 1997, 772).
  • BFH, 10.02.2005 - VI B 33/04

    Aufwendungen für Philosophiestudium eines 78jährigen als Berufsausbildungskosten?

  • BFH, 02.12.2004 - III R 50/03

    Außergewöhnliche Belastungen: Unterhaltszahlung in Krisengebiet (Kosovo)

  • BFH, 30.12.2004 - VI B 67/03

    Abgrenzung Arbeitslohn - Leistung aufgrund anderer Rechtsbeziehung

  • BFH, 18.01.2001 - V B 157/00

    DDR - Provision - Vermittlung - Billigkeitserlass - Abgabenordnung -

  • BFH, 11.03.2008 - I B 191/07

    Keine Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Beweiswürdigung

  • BFH, 18.02.2000 - V B 149/99

    Bindung des FG an strafgerichtliche Feststellungen?

  • BFH, 24.11.1997 - V B 107/97

    Berichtigung eines Umsatzsteuerbescheides einer GmbH

  • BFH, 28.05.1998 - X B 87/97

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels

  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - L 10 BA 4265/18
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Rechtsprechung
   BFH, 13.03.1997 - I B 125/96   

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https://dejure.org/1997,34892
BFH, 13.03.1997 - I B 125/96 (https://dejure.org/1997,34892)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1997 - I B 125/96 (https://dejure.org/1997,34892)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1997 - I B 125/96 (https://dejure.org/1997,34892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 772
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 25.04.2001 - V B 208/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuer - Kfz-Kauf - Privatanteil - Rechtsmittelbegründung

    Darzulegen ist aber auch, was der Beteiligte, hätte er Gelegenheit sich zu äußern gehabt, hierzu gesagt hätte (z.B. BFH-Beschluss vom 13. März 1997 I B 125/96, BFH/NV 1997, 772, 773).
  • BFH, 24.11.1997 - V B 107/97

    Berichtigung eines Umsatzsteuerbescheides einer GmbH

    Wird ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht gerügt, so sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (z. B. Beschluß vom 13. März 1997 I B 125/96, BFH/NV 1997, 772) zu bezeichnen (vgl. § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, weshalb der Antragsteller einen entsprechenden Beweisantrag nicht von sich aus in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt hat, weshalb sich dem FG die Beweiserhebung auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 28.05.1998 - X B 87/97

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels

    (s. Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 40, m.w.N.; s. auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. November 1996 V B 37/96, BFH/NV 1997, 418; vom 13. März 1997 I B 125/96, BFH/NV 1997, 772; vom 19. März 1997 X B 262/96, BFH/NV 1997, 514, und vom 3. Dezember 1997 VIII B 38/97, BFH/NV 1998, 613).Ä hnliches gilt, sofern mit dem Zulassungsbegehren Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird.
  • BFH, 02.02.1999 - X B 124/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Wird die Zulassung mit der Begründung begehrt, das FG habe in der mündlichen Verhandlung, an welcher der --wie hier durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretene-- Beschwerdeführer teilgenommen hat, einen entscheidungserheblichen rechtlichen Gesichtspunkt nicht erörtert, gehört zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs u.a. auch der Vortrag, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (z.B. BFH-Beschluß vom 13. März 1997 I B 125/96, BFH/NV 1997, 772, 773).
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