Weitere Entscheidung unten: BFH, 02.07.1997

Rechtsprechung
   BFH, 26.06.1997 - X B 150/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12228
BFH, 26.06.1997 - X B 150/96 (https://dejure.org/1997,12228)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1997 - X B 150/96 (https://dejure.org/1997,12228)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - X B 150/96 (https://dejure.org/1997,12228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung des Begriffes des groben Verschuldens gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 827
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.08.1991 - III R 24/87

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im

    Auszug aus BFH, 26.06.1997 - X B 150/96
    Das gilt prinzipiell auch für die hier entscheidende Frage, wie das Übersehen einer im amtlichen Steuererklärungsvordruck ausdrücklich gestellten Frage zu gewichten ist (vgl. z. B. BFH- Urteile vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454 [BFH 09.08.1991 - III R 24/87], BStBl II 1992, 65; vom 4. Februar 1993 III R 78/91, BFH/NV 1993, 641, und vom 9. Oktober 1992 III R 72/91, BFH/NV 1994, 217; speziell zum Berlin-Darlehen: Urteil vom 29. Juni 1984 VI R 181/80, BFHE 141, 232, BStBl II 1984, 693).
  • BFH, 24.07.1996 - I R 62/95

    Bei einer Zusammenveranlagung muß sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des

    Auszug aus BFH, 26.06.1997 - X B 150/96
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung: Der Begriff des groben Verschuldens i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) ist generell geklärt, desgleichen die Anforderungen, die in diesem Zusammenhang an den Steuerpflichtigen zu stellen sind (vgl. v. Wedelstädt in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 173 AO Rz. 85 ff.; Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, § 173 AO Rz. 31 ff.; Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 24. Juli 1996 I R 62/95, BFHE 181, 252, BStBl II 1997, 115, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 29.06.1984 - VI R 181/80

    Nichtbeachtung ausdrücklich gestellter Fragen im Steuererklärungsvordruck ist

    Auszug aus BFH, 26.06.1997 - X B 150/96
    Das gilt prinzipiell auch für die hier entscheidende Frage, wie das Übersehen einer im amtlichen Steuererklärungsvordruck ausdrücklich gestellten Frage zu gewichten ist (vgl. z. B. BFH- Urteile vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454 [BFH 09.08.1991 - III R 24/87], BStBl II 1992, 65; vom 4. Februar 1993 III R 78/91, BFH/NV 1993, 641, und vom 9. Oktober 1992 III R 72/91, BFH/NV 1994, 217; speziell zum Berlin-Darlehen: Urteil vom 29. Juni 1984 VI R 181/80, BFHE 141, 232, BStBl II 1984, 693).
  • BFH, 29.04.2009 - III B 113/08

    Änderung eines Kindergeldbescheides wegen verspäteter Nachweise

    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, denn der Begriff des groben Verschuldens i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist durch die Rechtsprechung geklärt, desgleichen die Anforderungen, die in diesem Zusammenhang an den Steuerpflichtigen zu stellen sind (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. Juni 1997 X B 150/96, BFH/NV 1997, 827).
  • BFH, 26.09.2003 - III B 132/02

    Kein grobes Verschulden bei subjektiv entschuldbaren Rechtsirrtümern

    Der Begriff des groben Verschuldens i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) ist generell geklärt, desgleichen die Anforderungen, die in diesem Zusammenhang an den Steuerpflichtigen zu stellen sind (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 26. Juni 1997 X B 150/96, BFH/NV 1997, 827).
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Rechtsprechung
   BFH, 02.07.1997 - VI R 112/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,32114
BFH, 02.07.1997 - VI R 112/95 (https://dejure.org/1997,32114)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1997 - VI R 112/95 (https://dejure.org/1997,32114)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - VI R 112/95 (https://dejure.org/1997,32114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 119 Abs 1, AO 1977 § 124, AO 1977 § 125
    Bestimmtheit; Nichtigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 827
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.03.1988 - VII R 8/84

    Verbrauchsteuerbescheid - Günstige Einspruchsentscheidung - Nachteilige Änderung

    Auszug aus BFH, 02.07.1997 - VI R 112/95
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 22. März 1988 VII R 8/84, BFHE 152, 430, BStBl II 1988, 517, 519) so zu verstehen, daß Steuerbescheid und Einspruchsentscheidung auch dann, wenn der Steuerbescheid durch die Einspruchsentscheidung geändert worden ist, im Rahmen der Anwendung des § 172 AO 1977 so zu behandeln sind, als sei nur ein Steuerbescheid mit dem -- ggf. -- durch die Einspruchsentscheidung geänderten Inhalt ergangen.
  • BFH, 26.09.2006 - X R 21/04

    Nichtigkeit; Folgebescheid

    Dies war der einzige Gewerbesteuermessbescheid 1992, den das FA bis zu diesem Zeitpunkt erlassen hatte (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 2. Juli 1997 VI R 112/95, BFH/NV 1997, 827, zur Bestimmtheit eines Einkommensteuerbescheids für einen bestimmten Veranlagungszeitraum, der einen früheren Einkommensteuerbescheid für denselben Veranlagungszeitraum ändert, ohne dessen Datum oder das Datum einer Einspruchsentscheidung zu nennen).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2011 - 3 K 74/07

    Nichtigkeit eines Änderungsbescheids einer Grunderwerbsteuer-Festsetzung

    Darauf kommt es vorliegend jedoch nicht entscheidend an (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 2. Juli 1997 VI R 112/95, BFH/NV 1997, 827 zur Bestimmtheit eines Einkommensteuerbescheides für einen bestimmten Veranlagungszeitraum, der einen früheren Einkommensteuerbescheid für denselben Veranlagungszeitraum ändert, ohne dessen Datum oder das Datum einer Einspruchsentscheidung zu nennen).
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