Rechtsprechung
BFH, 06.05.1997 - X B 143/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beweislastverteilung bei Lücken in der Sachverhaltsaufklärung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1997, 865
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
Nichtabgbe von Steuererklärungen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - …
Handelt es sich um eine Sachrüge, ist die Revision nicht zuzulassen, weil insoweit Einwände gegen die Richtigkeit des Urteils unbeachtlich sind (z.B. BFH-Beschluß vom 6. Mai 1997 X B 143/96, BFH/NV 1997, 865) und der Kläger nicht vorgetragen hat, Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO lägen vor. - BFH, 17.06.1998 - X B 174/97
Gewerbesteuermeßbescheide - Schätzug der Besteuerungsgrundlagen - Nichtabgabe von …
Handelt es sich um eine Sachrüge, ist die Revision nicht zuzulassen, weil insoweit Einwände gegen die Richtigkeit des Urteils unbeachtlich sind (z.B. BFH-Beschluß vom 6. Mai 1997 X B 143/96, BFH/NV 1997, 865) und der Kläger nicht vorgetragen hat, Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO lägen vor.
Rechtsprechung
BFH, 05.05.1997 - V R 3/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Revision
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1997, 865
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.01.1992 - IX R 85/90
Postulationsfähigkeit bei der Einlegung einer Revision
Auszug aus BFH, 05.05.1997 - V R 3/97
ber die Revisionen mehrerer Revisionskläger gegen dasselbe Urteil ist einheitlich zu entscheiden (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH --, vgl. Beschluß vom 21. Januar 1992 IX R 85/90, BFH/NV 1993, 375, m. w. N.). - BFH, 07.03.1995 - X R 190/93
Befugnis des Bevollmächtigten zur Prozessvertretung - Nichtzulassungsbeschwerde …
Auszug aus BFH, 05.05.1997 - V R 3/97
Die Revision des Revisionsklägers zu 2 ist bereits deshalb nicht statthaft, weil der vollmachtlose Vertreter, dem die Kosten des Verfahrens auferlegt worden sind, nicht befugt ist, im eigenen Namen Revision gegen das Urteil einzulegen (BFH-Beschluß vom 7. März 1995 X R 190/93, BFH/NV 1995, 919).