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   BFH, 21.05.1997 - I R 50/96   

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https://dejure.org/1997,8031
BFH, 21.05.1997 - I R 50/96 (https://dejure.org/1997,8031)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1997 - I R 50/96 (https://dejure.org/1997,8031)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - I R 50/96 (https://dejure.org/1997,8031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 79 b
    Frist; Klagebegehren; Steuererklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 870
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.04.1996 - I R 91/95

    Anforderungen an die Bestimmung eines Antrags

    Auszug aus BFH, 21.05.1997 - I R 50/96
    Wie der Senat mit Urteil vom 17. April 1996 I R 91/95 (BFH/NV 1996, 900) entschieden hat, reicht es für die Bestimmung des Antrags einer Anfechtungsklage nach § 65 FGO aus, wenn die anderweitig anzusetzende Besteuerungsgrundlage dem Betrag nach bezeichnet wird.

    Wenngleich § 65 und § 79 b Abs. 1 FGO unterschiedliche Sachurteilsvoraussetzungen schaffen und folglich in ihren Regelungsbereichen voneinander abzugrenzen sind, ist es nicht ausgeschlossen, daß im Einzelfall die von einem Kläger gemachten Angaben sowohl § 65 als auch § 79 b FGO erfüllen (so im Ergebnis auch BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 900).§.

  • BFH, 16.03.1988 - I R 93/84

    Bezeichnung des Streitgegenstandes durch Bezugnahme auf nachträglich eingereichte

    Auszug aus BFH, 21.05.1997 - I R 50/96
    Dies genügt (vgl. z. B. auch Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. September 1995 IX R 78/94, BFHE 178, 549, BStBl II 1996, 16; vom 7. Februar 1995 VIII R 48/92, BFH/NV 1996, 43, und vom 16. März 1988 I R 93/84, BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895).
  • BFH, 07.02.1995 - VIII R 48/92
    Auszug aus BFH, 21.05.1997 - I R 50/96
    Dies genügt (vgl. z. B. auch Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. September 1995 IX R 78/94, BFHE 178, 549, BStBl II 1996, 16; vom 7. Februar 1995 VIII R 48/92, BFH/NV 1996, 43, und vom 16. März 1988 I R 93/84, BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895).
  • BFH, 08.03.1995 - X B 243/94

    Zur "Angabe" der Tatsachen zur Beschwer nach einer Fristsetzung gem. § 79b Abs. 1

    Auszug aus BFH, 21.05.1997 - I R 50/96
    Das FG kann sich daher zur Stützung seiner Auffassung nicht auf die Entscheidung des X. Senats des BFH vom 8. März 1995 X B 243, 244/94 (BFHE 177, 201, BStBl II 1995, 417) berufen, die zu einem ganz komplexen Sachverhalt ergangen ist.
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 78/94

    Klageerweiterung nach Ablauf der Ausschlußfrist gemäß § 65 Abs. 2 FGO

    Auszug aus BFH, 21.05.1997 - I R 50/96
    Dies genügt (vgl. z. B. auch Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. September 1995 IX R 78/94, BFHE 178, 549, BStBl II 1996, 16; vom 7. Februar 1995 VIII R 48/92, BFH/NV 1996, 43, und vom 16. März 1988 I R 93/84, BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895).
  • BFH, 27.07.1999 - VIII R 56/98

    Klagebegehren und Beschwer

    a) Auch wenn § 65 und § 79b Abs. 1 FGO unterschiedliche Sachurteilsvoraussetzungen schaffen und folglich in ihren Regelungsbereichen voneinander abzugrenzen sind, ist es nicht ausgeschlossen, daß im Einzelfall die von einem Kläger gemachten Angaben sowohl § 65 FGO als auch § 79b Abs. 1 FGO erfüllen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Mai 1997 I R 50/96, BFH/NV 1997, 870).

    Wie der I. Senat des BFH in BFH/NV 1997, 870 zutreffend entschieden hat, hat § 79b Abs. 1 FGO den Zweck, den äußeren Rahmen des Streitprogramms in tatsächlicher Hinsicht abzustecken; er dient der Substantiierung der Beschwer, nicht aber der Angabe von Tatsachen schlechthin, die bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind.

    Ob der Kläger ausreichende Angaben zur Substantiierung seiner Beschwer i.S. des § 79b Abs. 1 FGO dargetan hat, ist letztlich eine Frage des Einzelfalles (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 870, 871).

    Unter Hinweis auf die Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalles hat der I. Senat des BFH es z.B. in dem Urteilsfall in BFH/NV 1997, 870 als ausreichende Darlegung i.S. des § 79b Abs. 1 FGO angesehen, daß die Klägerin innerhalb der Ausschlußfrist klar zum Ausdruck gebracht habe, daß sie sich durch die Abweichung von den eingereichten Steuererklärungen beschwert fühle, die in der Versagung eines Verlustvortrages aus dem Jahr 1990 gelegen habe.

  • BFH, 27.07.1999 - VIII R 55/98

    Klagebegehren und Beschwer

    a) Auch wenn § 65 und § 79b Abs. 1 FGO unterschiedliche Sachurteilsvoraussetzungen schaffen und folglich in ihren Regelungsbereichen voneinander abzugrenzen sind, ist es nicht ausgeschlossen, daß im Einzelfall die von einem Kläger gemachten Angaben sowohl § 65 FGO als auch § 79b Abs. 1 FGO erfüllen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Mai 1997 I R 50/96, BFH/NV 1997, 870).

    Wie der I. Senat des BFH in BFH/NV 1997, 870 zutreffend entschieden hat, hat § 79b Abs. 1 FGO den Zweck, den äußeren Rahmen des Streitprogramms in tatsächlicher Hinsicht abzustecken; er dient der Substantiierung der Beschwer, nicht aber der Angabe von Tatsachen schlechthin, die bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind.

    Ob der Kläger ausreichende Angaben zur Substantiierung seiner Beschwer i.S. des § 79b Abs. 1 FGO dargetan hat, ist letztlich eine Frage des Einzelfalles (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 870, 871).

    Unter Hinweis auf die Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalles hat der I. Senat des BFH es beispielsweise in dem Urteilsfall in BFH/NV 1997, 870 als ausreichende Darlegung i.S. des § 79b Abs. 1 FGO angesehen, daß die Klägerin innerhalb der Ausschlußfrist klar zum Ausdruck gebracht habe, daß sie sich durch die Abweichung von den eingereichten Steuererklärungen beschwert fühle, die in der Versagung eines Verlustvortrages aus dem Jahr 1990 gelegen habe.

  • BFH, 08.07.1998 - I R 23/97

    Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden

    Dafür kann es zwar im Einzelfall ausreichen, daß die anderweitig anzusetzenden Besteuerungsgrundlagen dem Betrag nach bezeichnet werden (Senatsurteile vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242; vom 21. Mai 1997 I R 50/96, BFH/NV 1997, 870; BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 84/85, BFHE 182, 273, BStBl II 1997, 462) oder das mit der Klage verfolgte Begehren durch Angabe von Umsatz, Vorsteuer und Gewinn präzisiert wird (Senatsurteil vom 17. April 1996 I R 91/95, BFH/NV 1996, 900).
  • BFH, 23.04.2003 - IX R 22/00

    Fristsetzung nach § 79 b Abs. 2 FGO

    Diese Vorschrift bezweckt, den äußeren Rahmen des Streitprogramms in tatsächlicher Hinsicht abzustecken und dient der Substantiierung der Beschwer, nicht aber der Angabe von Tatsachen schlechthin (BFH-Urteile vom 21. Mai 1997 I R 50/96, BFH/NV 1997, 870, und vom 23. Januar 1997 IV R 84/95, BFHE 182, 273, BStBl II 1997, 462).

    Sie haben überdies schon dort einen durch Verweis auf die eingereichten Steuererklärungen bestimmten Klageantrag gestellt (vgl. dazu auch BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 870; vom 18. Mai 1999 X R 20/98, BFH/NV 1999, 1603, und vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483).

  • FG Düsseldorf, 21.05.1999 - 11 K 328/96

    Unzulässigkeit einer finanzgerichtlichen Klage; Fehlende Bezeichnung des

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  • FG Düsseldorf, 21.05.1999 - 11 K 330/96

    Unzulässigkeit der Klage wegen Versäumung der Frist zur Bezeichnung des

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  • FG München, 16.05.2007 - 10 K 2628/06

    Anforderung an eine hinreichende Bezeichnung des Klagebegehrens; Wiedereinsetzung

    Der Kl hat innerhalb der Ausschlussfrist weder gegenüber dem Gericht noch durch Bezugnahme auf gegenüber dem FA abgegebene Erklärungen (BFH-Urteil vom 21.05.1997 I R 50/96, BFH/NV 1997, 870 m.w.N.) dargelegt, inwieweit der nach § 68 S. 1 FGO zum Gegenstand des Verfahrens gewordene Bescheid vom 23.05.2006 --nunmehr in Gestalt des weiteren Änderungsbescheids vom 20.04.2007--rechtswidrig ist und den Kl in seinen Rechten verletzt.
  • BFH, 21.05.1997 - I S 8/96

    Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids bei ernstlichen Zweifeln an der

    Während des Revisionsverfahrens (I R 50/96) beantragte die Antragstellerin, die streitigen Beträge von der Vollziehung auszusetzen bzw., soweit die angefochtenen Körperschaftsteuerbescheide schon vollzogen seien, Aufhebung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu verfügen.
  • FG Bremen, 03.02.1999 - 498091K 1

    Anspruch auf Kindergeld nach deutsch-türkischem Abkommen; Finanzrechtsweg bei

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