Rechtsprechung
| BFH, 28.01.1997 - VII R 72/96 |
Volltextveröffentlichungen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 07.05.1996 - 3 K 3945/94
- BFH, 28.01.1997 - VII R 72/96
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 1997, 914
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 05.10.1999 - VII R 42/98
Zolltarif: Vitaminpräparat
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 1997 VII R 72/96, BFH/NV 1997, 914) ist davon auszugehen, daß Präparate, die im wesentlichen der Behebung von Mangelzuständen oder der Vorbeugung gegen solche dienen, keine Eignung für therapeutische oder prophylaktische Zwecke aufweisen. - BFH, 04.11.2003 - VII R 58/02
Ein Präparat, das Vitamine und Mineralstoffe enthält, ist als Arzneiware …
c) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 1997 VII R 72/96, BFH/NV 1997, 914, 915; vom 5. Oktober 1999 VII R 42/98, BFHE 190, 501, 504) ist davon auszugehen, dass Präparate, die im Wesentlichen der Behebung von Mangelzuständen oder der Vorbeugung gegen solche dienen, keine Eignung für therapeutische oder prophylaktische Zwecke aufweisen.Ein Präparat, das nur zur Behebung von Vitaminmangelzuständen dient, ist noch nicht als Arzneiware anzusehen, mag es auch zugleich der Prophylaxe gegen mangelbedingte Krankheitszustände dienen (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 1997, 914, 915, sowie in BFHE 190, 501, 504).
- BFH, 17.11.1998 - VII R 50/97
Tarifierung von Nachtkerzenölkapseln
Präparate, die --wie die Nachtkerzenölkapseln-- nur der Behebung von Mangelzuständen oder der Vorbeugung gegen solche dienen, haben nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des erkennenden Senats eine derartige medizinische Indikation jedenfalls nicht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 1997 VII R 72/96, BFH/NV 1997, 914; EuGH-Urteil vom 6. November 1997 Rs. C-201/96 --LTM--, EuGHE 1997, I-6162, 6170).
- FG Düsseldorf, 01.12.1999 - 4 K 2514/96
Produktionserstattung; Stärke; Arzneiware; Lebensmittel; prophylaktische Zwecke - …
Erfüllt ein Mittel die Anforderungen der Position 3004 KN, so bleibt die rein theoretische Verwendung als Lebensmittel außer Betracht (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juni 1995 - Rs. C-459/93 - Slg. 1995, I-1381 (1401); Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 28. Januar 1997 - VII R 72/96 - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ) 1997, 379 (380)).Keine Eignung zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken besitzen demgegenüber Präparate, die nur der Behebung von Mangelzuständen oder der Vorbeugung gegen solche dienen (vgl. BFH, Urteil vom 28. Januar 1997 - VII R 72/96 - a.a.O.).
- FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
Betriebsaufgabe bei unentgeltlicher Übertragung der wesentlichen …
(Funktional) Wesentliche Betriebsgrundlagen des Betriebes sind hier nämlich auch die notwendigen Gerätschaften zur Herstellung der Fisch- und Fertigmenüs, ohne dass erkennbar wäre, dass diese jederzeit leicht und kurzfristig wiederbeschafft werden können und diese aus diesem Grunde nicht funktional wesentlich wären (vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Mai 1999 VII R 72/96, BStBl II 2002, 722 unter 2.). - FG Baden-Württemberg, 24.09.2002 - 11 K 54/98
Produktionserstattung Zucker; Einreihung eines Multi-Vitamin-Präparats in die …
Dies gelte auch, soweit das Erzeugnis mittelbar mangelbedingten Krankheiten entgegenwirken solle, denn Gesundheitsstörungen oder Krankheitszustände könnten aus allen möglichen Mangelerscheinungen erwachsen (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 28. Januar 1997 VII R 72/96, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ 1997, 379, 380).
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