Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.08.1996

Rechtsprechung
   BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95   

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https://dejure.org/1996,382
BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95 (https://dejure.org/1996,382)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1996 - XI R 74/95 (https://dejure.org/1996,382)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - XI R 74/95 (https://dejure.org/1996,382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973/1980 § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1973/1980) § 3 Abs. 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen eines Reihengeschäfts - Berichtigung von Steuerbescheiden - Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung - Mittelbare Täterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Reihengeschäft - Abnehmer - Erneute Einschaltung - Begriffsbestimmung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 3 Abs 2 J: 1973, UStG § 3 Abs 2 J: 1980, UStG § 15 Abs 1 Nr 1, AO § 173 Abs 2 J: 1977, AO § 370 J: 1977, AO § 169 Abs 2 J: 1977
    Ablaufhemmung; Mittelbare Täterschaft; Reihengeschäft; Steuerhinterziehung; Verfügungsmacht; Verjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 230
  • BB 1997, 297
  • BB 1997, 86
  • DB 1997, 142
  • BStBl II 1997, 157
  • BFH/NV 1997, 96
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.12.1989 - I R 39/88

    Keine Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft im Fall der mittelbaren

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Mittelbarer Täter sei, wer mit Tatherrschaft einen anderen veranlasse, für ihn die zur Verwirklichung des Straftatbestands notwendigen Handlungen als Teil eines von ihm verfolgten Gesamtplans vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 I R 39/88, BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340).

    Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft setzt nach dem Urteil des BFH in BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340, auf das der erkennende Senat Bezug nimmt, Tatherrschaft des mittelbaren Täters und dessen Vorsatz in bezug auf die Vornahme der tatbestandsmäßigen Handlungen der Steuerhinterziehung voraus.

    Im Unterschied zu Spendenbelegen, bei denen die Verwendung gegenüber dem FA zweifelhaft sein kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340), werden Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis in der Regel beim FA zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs eingereicht.

  • BFH, 17.12.1981 - V S 20/80

    Exportgeschäfte - Westberliner Hersteller - Liefergegenstand - Ausländische

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Er gehe davon aus, daß die Regelung des § 3 Abs. 2 UStG 1973/1980 nur dort eingreife, wo die Beteiligten tatsächlich auch einen Wechsel in der Verfügungsmacht eintreten lassen wollten (so auch Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Dezember 1981 V S 20/80, BFHE 135, 92, BStBl II 1982, 279).

    An einem Reihengeschäft müssen mindestens drei Personen beteiligt sein - der erste Unternehmer, der letzte Abnehmer und mindestens ein Abnehmer in der Reihe - (BFH-Beschluß in BFHE 135, 92, BStBl II 1982, 279).

  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Vorsätzlich handelt auch, wer es für möglich hält, daß er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, vgl. BGH-Urteil vom 7. Dezember 1979 2 StR 315/79, StRK, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 21).
  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Dadurch, daß der Klägerin der Abzug der Vorsteuer gewährt wurde, hat sie einen ungerechtfertigten Steuervorteil i. S. des § 370 Abs. 1, Abs. 4 Satz 2 AO 1977 erlangt (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 22. März 1994 5 StR 91/94, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 221).
  • BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Steueranspruch - Verkürzung des Steueranspruchs -

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehört, daß der Täter den bestehenden Steueranspruch kennt und daß er ihn trotz dieser Kenntnis gegenüber der Steuerbehörde verkürzen will (vgl. BGH-Beschluß vom 19. Mai 1989 3 StR 590/88, StRK, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 154).
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Soweit eine Steuer hinterzogen ist, beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO 1977); dies gilt auch dann, wenn ein Dritter die Hinterziehung begangen hat (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO 1977; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 XI R 80/92, BFHE 176, 308, BStBl II 1995, 293).
  • BFH, 22.06.1995 - IV R 26/94

    Festsetzungsfrist; an der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs für den

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Die Rechtsprechungsänderung durch den BGH ist für die Anwendung des § 171 Abs. 7 AO 1977 von Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1995 IV R 26/94, BFHE 177, 354, BStBl II 1995, 575).
  • BFH, 14.09.1989 - V R 76/84

    Berlin - Versendung von Waren ins Ausland - Aufträge ausländischer Kunden -

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Der Abnehmer in der Reihe muß zur Annahme einer Lieferung an ihn aus dem Umsatzgeschäft berechtigt und verpflichtet sein (BFH-Urteil vom 14. September 1989 V R 76/84, BFHE 158, 172, BStBl II 1989, 999).
  • FG Hessen, 07.05.2018 - 10 K 477/17

    § 235 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, § 30 ErbStG

    Vorsätzlich handelt auch, wer es nur für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht, und dies billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz; vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 74/95, BStBl II 1997, 157 [BFH 31.07.1996 - XI R 74/95] ).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Bei der hier vorliegenden Sachverhaltskonstellation braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob - namentlich für etwaige Ausnahmefälle möglicherweise gutgläubiger Transporteure - in Abweichung von herkömmlicher Dogmatik auch für das echte Unterlassungsdelikt des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (vgl. auch Bender wistra 2004, 368, 371) eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Hintermannes, der das von den Transporteuren unmittelbar verwirklichte Einfuhrgeschehen beherrscht, aus dem Rechtsgedanken der mittelbaren Täterschaft oder auch der Ingerenz (vgl. BFH BStBl II 1997, 157, 159 f.; Joecks 27 - 13 - in Franzen/Gast/Joecks aaO § 370 Rdn. 162a; Hellmann in Hübschmann/ Hepp/Spitaler aaO § 370 Rdn. 110; vgl. auch BGHSt 43, 381, 396 f.; ablehnend Kohlmann aaO § 370 Rdn. 90 und 279 m.w.N.) zu begründen wäre.
  • FG Münster, 20.04.2016 - 7 K 2354/13

    Höhe der Hinterziehungszinsen nach der Schätzung von Kapitalerträgen und

    Dazu muss er den Steueranspruch nach Grund und Höhe für möglich halten; ein Irrtum in dieser Hinsicht schließt ein vorsätzliches Handeln aus (BFH-Urteil vom 16.12.2008 I R 23/07, Juris).Vorsätzlich handelt auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, vgl. BFH-Urteile vom 31.7.1996 XI R 74/95, BStBl II 1997, 157 und vom 19.3.1998 V R 54/97, BStBl II 1998, 466).
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Rechtsprechung
   BFH, 29.08.1996 - I B 12-13/96, I B 12/96, I B 13/96   

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https://dejure.org/1996,11026
BFH, 29.08.1996 - I B 12-13/96, I B 12/96, I B 13/96 (https://dejure.org/1996,11026)
BFH, Entscheidung vom 29.08.1996 - I B 12-13/96, I B 12/96, I B 13/96 (https://dejure.org/1996,11026)
BFH, Entscheidung vom 29. August 1996 - I B 12-13/96, I B 12/96, I B 13/96 (https://dejure.org/1996,11026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 96
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.03.1994 - I R 53/93

    Gewerbesteuerpflicht eines Restaurationsbetriebs in der Form der Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 29.08.1996 - I B 12/96
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt aber nicht davor, daß das Gericht den behaupteten tatsächlichen Umständen nicht die richtige Bedeutung beimißt (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. März 1994 I R 53/93, BFH/NV 1995, 210).
  • BFH, 03.06.1992 - II B 192/91

    Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 29.08.1996 - I B 12/96
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde auf die Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes gestützt, so muß in der Beschwerdebegründung gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt werden, welche Tatfragen klärungsbedürftig sind, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer -- insbesondere dann, wenn er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war -- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum die Beweiserhebung sich dem FG -- ggf. auch ohne besonderen Antrag -- hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können und, da auf weitere Sachaufklärung verzichtet werden kann, daß ein solcher Verzicht nicht vorliegt (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188; vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683; vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34).
  • BFH, 11.04.1994 - I B 195/93

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge der Verletzung des

    Auszug aus BFH, 29.08.1996 - I B 12/96
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde auf die Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes gestützt, so muß in der Beschwerdebegründung gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt werden, welche Tatfragen klärungsbedürftig sind, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer -- insbesondere dann, wenn er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war -- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum die Beweiserhebung sich dem FG -- ggf. auch ohne besonderen Antrag -- hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können und, da auf weitere Sachaufklärung verzichtet werden kann, daß ein solcher Verzicht nicht vorliegt (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188; vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683; vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34).
  • BFH, 30.03.1992 - V B 127/90
    Auszug aus BFH, 29.08.1996 - I B 12/96
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde auf die Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes gestützt, so muß in der Beschwerdebegründung gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt werden, welche Tatfragen klärungsbedürftig sind, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer -- insbesondere dann, wenn er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war -- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum die Beweiserhebung sich dem FG -- ggf. auch ohne besonderen Antrag -- hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können und, da auf weitere Sachaufklärung verzichtet werden kann, daß ein solcher Verzicht nicht vorliegt (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188; vom 30. März 1992 V B 127/90, BFH/NV 1995, 683; vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 8/94

    Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

    Auszug aus BFH, 29.08.1996 - I B 12/96
    Mit Urteil vom 17. Mai 1995 I R 8/94 (BFHE 178, 294 [BFH 17.05.1995 - I R 8/94], BStBl II 1996, 2) hat der Senat entschieden, daß ein inländischer Wohnsitz auch dann anzunehmen ist, wenn eine im Inland beibehaltene Wohnung so ausgestattet ist, daß diese jederzeit als Bleibe dienen kann.
  • BFH, 20.07.2007 - VIII B 8/06

    Abrechnungsbescheid über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen und deren Erlass;

    b) Soweit die Kläger behaupten, einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nach § 46 Abs. 1 Satz 3 FGO gestellt zu haben, ist ein solcher Antrag der Sitzungsniederschrift vom 16. November 2005 nicht zu entnehmen (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 3 Nr. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--; zur Beweiskraft des Protokolls vgl. BFH-Beschluss vom 29. August 1996 I B 12-13/96, BFH/NV 1997, 96).
  • FG Hamburg, 28.10.2003 - VI 216/01

    InvZulG: Investitionszulagenrechtliche Betriebsstätte bei Tankstellenverpachtung

    a.) Der Begriff der Betriebstätte i.S.d. InvZulG bestimmt sich nach § 12 AO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BFH-Urteil v. 07.06.2000, II R 9/96, BStBl II 2000, 592; BFH Beschluss v. 29.08.1996, I B 12-13/96, BFH/NV 1997, 96).
  • BFH, 22.12.1999 - I B 158/98

    Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung

    Insbesondere liegt keine sog. Überraschungsentscheidung vor (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. August 1996 I B 12-13/96, BFH/NV 1997, 96; BFH-Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542).
  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 315/96

    Begriff des Wohnsitzes; Nachhaltigkeit der Nutzung bei nur kurzem Aufenthalt;

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  • FG Saarland, 26.06.1997 - 1 K 90/96

    Doppelbesteuerung; Wohnsitzverlegung durch Umzug in ein möbliertes Zimmer?

    Auch bei unregelmäßigen Aufenthalten im Inland kann ein Wohnsitz im Inland bestehen (BFH v. 29.8.1996 I B 12-;13/96. BFH/NV 1997, 96).
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