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   BFH, 13.02.1998 - V B 69/97   

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https://dejure.org/1998,4758
BFH, 13.02.1998 - V B 69/97 (https://dejure.org/1998,4758)
BFH, Entscheidung vom 13.02.1998 - V B 69/97 (https://dejure.org/1998,4758)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - V B 69/97 (https://dejure.org/1998,4758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Option: Beginn der Gebäudeerrichtung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1005
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.01.1992 - III R 99/89

    Rückforderung der Investitionszulage auf Grund eines kurzen Zeitraums um neue

    Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 69/97
    Dann müßte der Antragsteller aber mit dem Abbruch bereits vor dem Stichtag 11. November 1993 begonnen haben (vgl. insoweit auch BFH-Urteil vom 10. Januar 1992 III R 99/89, BFH/NV 1992, 558).
  • BFH, 22.09.1993 - V B 113/93

    Objektive Beweislast für Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 69/97
    Solche Zweifel (vgl. dazu z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281, und vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795, m. w. N.) bestehen im Streitfall nicht.
  • BFH, 25.02.1993 - V B 84/92
    Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 69/97
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger, nicht durch öffentliche Interessen gebotener Härte i. S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO setzt voraus, daß dem Steuerpflichtigen durch die Zahlung Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder schwer wiedergutzumachen wären, oder daß die wirtschaftliche Existenz durch die Zahlung gefährdet würde (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 25. Februar 1993 V B 84/92, BFH/NV 1994, 422 m. w. N.).
  • BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 69/97
    Solche Zweifel (vgl. dazu z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281, und vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795, m. w. N.) bestehen im Streitfall nicht.
  • BFH, 28.09.1979 - III R 95/77

    Beginn der Bauarbeiten - Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags -

    Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 69/97
    Vor dem Stichtag 11. November 1993 wurde im Streitfall i. S. von Abschn. 148 a Abs. 5 Satz 2 UStR 1996 -- unstreitig -- weder mit den Ausschachtungsarbeiten für das Altenpflegeheim begonnen, noch ein spezifischer Bauauftrag (richtig: spezifizierter Bauauftrag, vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 1985, 622, unter 8.; BFH-Urteile vom 28. September 1979 III R 95/77, BFHE 129, 104, BStBl II 1980, 56, und III R 12/78, BFHE 129, 107, BStBl II 1980, 57) an den Bauunternehmer erteilt, noch wurden nicht unbedeutende Mengen von Baumaterial auf dem Bauplatz angefahren.
  • BFH, 28.09.1979 - III R 12/78

    Erteilung eines Bauauftrags - Bauauftrag - Beginn der Bauarbeiten - Bauvertrag

    Auszug aus BFH, 13.02.1998 - V B 69/97
    Vor dem Stichtag 11. November 1993 wurde im Streitfall i. S. von Abschn. 148 a Abs. 5 Satz 2 UStR 1996 -- unstreitig -- weder mit den Ausschachtungsarbeiten für das Altenpflegeheim begonnen, noch ein spezifischer Bauauftrag (richtig: spezifizierter Bauauftrag, vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 1985, 622, unter 8.; BFH-Urteile vom 28. September 1979 III R 95/77, BFHE 129, 104, BStBl II 1980, 56, und III R 12/78, BFHE 129, 107, BStBl II 1980, 57) an den Bauunternehmer erteilt, noch wurden nicht unbedeutende Mengen von Baumaterial auf dem Bauplatz angefahren.
  • BFH, 22.02.2001 - V R 77/96

    Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen

    Dieses Merkmal ist ersichtlich an den tatsächlichen Errichtungsvorgang und nicht schon an das Vorhandensein einer bloßen Herstellungskonzeption geknüpft (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 7 K 5535/04

    Wirksamkeit des Verzichts auf die Steuerbefreiung: Baubeginn i.S. des § 27 Abs. 2

    Das Merkmal der Errichtung ist ersichtlich an den tatsächlichen Errichtungsvorgang und nicht schon an das Vorhandensein einer bloßen Herstellungskonzeption geknüpft (vgl. BFH, Urteile vom 13.02.1998 -V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005, und vom 22.02.2001 -V R 77/96, UR 2001, 260).

    Zwar kann der Abbruch eines Gebäudes der Baubeginn des neuen Gebäudes sein, wenn unmittelbar im Anschluss an den Abbruch mit der Errichtung eines neuen Gebäudes begonnen wird, und sich daher der Abbruch im Ergebnis als Beginn der Arbeiten an dem neuen Gebäude werten lässt (BFH, Beschluss vom 13.02.1998 -V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005; Abschnitt 148a Abs. 5 Satz 4 UStR [1996]).

    Dies betrifft die bloße Planung, die als Vorbereitung der Errichtung für den Beginn der Bauarbeiten auch dann nicht ausreicht, wenn sich der Käufer aus rechtlichen oder (im Hinblick auf die Argumentation des Klägers, dass sich die GbR im November 1993 von einer Investition in der geplanten Höhe aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr hätte lösen können) aus tatsächlichen Gründen nicht mehr von dem geplanten Vorhaben lossagen kann (BFH, Urteil vom 13.02.1998 -V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005).

  • FG Nürnberg, 13.08.2002 - II 182/00

    Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Vermietung eines Gebäudes an ein

    Während in der Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 13.02.1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005 ) der Zeitpunkt des Beginns des Bauvorhabens für das Umsatzsteuerrecht definiert worden ist unter Anknüpfung an leicht nachprüfbare äußere Merkmale, fehlt es für den Begriff der Errichtung bzw. der Fertigstellung an einer auf § 27 UStG bezogenen gesetzlichen und auch höchstrichterlichen Definition.

    Damit kommt es für die Beurteilung des Beginns der Errichtung des Gebäudes nicht auf Vorbereitungs- bzw. Planungsmaßnahmen an oder darauf, ob von ursprünglichen Planungen noch Abstand genommen werden könnte (BFH-Beschluss vom 13.02.1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005 ).

  • BFH, 06.06.2002 - V R 27/00

    Vorsteuerabzug, nichtverwendete Leistungsbezüge

    Dieses Merkmal ist ersichtlich an den tatsächlichen Errichtungsvorgang und nicht schon an das Vorhandensein einer bloßen Herstellungskonzeption geknüpft (vgl. Senatsentscheidungen vom 13. Februar 1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005, und in UR 2001, 260).
  • BFH, 22.03.2007 - V B 136/05

    USt: Errichtung eines Gebäudes

    Das ist der Zeitpunkt, in dem einer der folgenden Sachverhalte als erster verwirklicht worden ist: Beginn der Ausschachtungsarbeiten, Erteilung eines spezifizierenden Bauauftrags an den Bauunternehmer, Anfuhr nicht unbedeutender Mengen von Baumaterial auf dem Bauplatz (BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426; Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 153/95

    Beginn der Herstellung i.S.d. § 52 Abs. 14 Satz 3 EStG 1992; spezifizierter

    b) Im Umsatzsteuerrecht dagegen wird mit der "Errichtung eines Gebäudes" (§ 27 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes) nicht schon bei Planung oder Einreichen des Bauantrags begonnen, sondern erst danach, wenn einer der folgenden Sachverhalte als erster verwirklicht wird: Beginn der Ausschachtungsarbeiten, Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags an den Bauunternehmer oder Anfuhr nicht unbedeutender Mengen von Baumaterial auf dem Bauplatz (BFH-Beschluß vom 13. Februar 1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005).
  • BFH, 08.09.2006 - V B 126/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Überraschungsentscheidung

    Dabei übersehen die Kläger, dass das FG seine Entscheidung, mit dem Bezug der Deckenteile und der Pflastersteine habe die Klägerin nicht schon mit der Errichtung des Gebäudes begonnen, auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005) auf das Ergebnis einer tatsächlichen Gesamtwürdigung stützt, bei der die Überlegungen, dass die bezogenen Deckenteile später gar nicht verwendet wurden, nur eine geringe Rolle spielten.
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2005 - 10 U 146/01

    Zur Frage der Zahlung der Umsatzsteuer auf den Nettomietzins und die

    Umsatzsteuerrechtlich unerheblich ist auch, ob die Aufwendungen für die Architektenleistungen zu den ertragssteuerrechtlichen Herstellungskosten gehören (BFH, UR 2001, 260, 263; BFH UR 1999, 33 f.).
  • FG Brandenburg, 25.05.2005 - 1 K 1197/02

    Kein Verzicht auf Steuerbefreiung bei Vermietung eines Gebäudeteils an Fahrschule

    Unter dem Beginn der Errichtung eines Gebäudes im Sinne des § 27 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist der Zeitpunkt zu verstehen, in dem entweder der Beginn der Ausschachtungsarbeiten, die Erteilung eines spezifizierten Bauauftrages an den Bauunternehmer oder die Anfuhr nicht unbedeutender Mengen von Baumaterialien auf den Bauplatz erfolgt ist (vgl. BFH Beschluss vom 13.02.1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005 ).
  • FG Niedersachsen, 29.06.2000 - 5 V 40/98

    Mündlich erteilter Bauauftrag als Beginn der Gebäudeerrichtung ; Anforderungen an

    Der BFH ist dieser Auslegung des § 27 Abs. 2 UStG ausdrücklich gefolgt (Urteil vom 13. Februar 1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005).
  • FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 1293/08

    Keine Wiedereröffnung des Verfahrens nach Schluss der mündlichen Verhandlung -

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