Rechtsprechung
   BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3556
BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96 (https://dejure.org/1997,3556)
BFH, Entscheidung vom 26.08.1997 - VII R 82/96 (https://dejure.org/1997,3556)
BFH, Entscheidung vom 26. August 1997 - VII R 82/96 (https://dejure.org/1997,3556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 5, UStG § 21 Abs 2, VO (EWG) Nr 1031/88 Art 4, VO (EWG) Nr 222/77 Art 11, VO (EWG) Nr 111/77 Art 13
    Auswahlermessen; Frist; Hauptverpflichteter; Nacherhebung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1008
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.01.1985 - VII R 115/82
    Auszug aus BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
    Das erstinstanzliche Urteil weiche nämlich von der Entscheidung des Senats vom 29. Januar 1985 VII R 115/82 (BFHE 143, 187) ab.

    In der Entscheidung in BFHE 143, 187, die vor Inkrafttreten der Zollschuldner-VO ergangen ist, hat der Senat diese Garantenstellung aus den Pflichten nach Art. 13 Versand-VO abgeleitet, die darin bestehen, daß der Hauptverpflichtete die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren und über den Versand in den bei der Beförderung berührten Mitgliedstaaten einzuhalten und daß er die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen hat.

    Infolgedessen kann er grundsätzlich auch nicht darauf vertrauen, von einer Inanspruchnahme verschont zu werden (Senatsurteil in BFHE 143, 187, 189, und Senatsurteil vom 5. März 1985 VII R 13/82, BFH/NV 1986, 73).

  • BFH, 13.03.1997 - VII R 65/96

    Wiedergestellung von Versandgut

    Auszug aus BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
    Wie das FG zutreffend erkannt hat, ist das Zollgut in einem solchen Fall durch die Nichtgestellung zugleich der zollamtlichen Überwachung entzogen worden, so daß die Klägerin jedenfalls nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c Zollschuld-VO i. V. m. Art. 4 Abs. 2 Zollschuldner-VO, § 21 Abs. 2 UStG Schuldnerin der auf den eingeführten Fliesen ruhenden Einfuhrumsatzsteuer geworden ist (vgl. Senatsurteil vom 13. August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311; Senatsbeschluß vom 13. März 1997 VII R 65/96, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern -- ZfZ -- 1997, 236; Entstehung nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c oder d Zollschuld-VO dahingestellt gelassen im Senatsurteil vom 16. Juli 1996 VII R 97/94, BFH/NV 1997, 79).

    Diese Grundsätze gelten erst recht nach der neuen Rechtslage, nach der der Hauptverpflichtete nicht mehr als Haftungsschuldner, sondern gemäß Art. 4 Abs. 2 Zollschuldner-VO als Zollschuldner für die geschuldeten Abgaben einzustehen hat (vgl. BFH-Beschluß in ZfZ 1997, 236).

  • BFH, 05.03.1985 - VII R 13/82

    Umfang der Verpflichtung des Hauptverpflichteten im Sinne des Zollgesetzes

    Auszug aus BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
    Infolgedessen kann er grundsätzlich auch nicht darauf vertrauen, von einer Inanspruchnahme verschont zu werden (Senatsurteil in BFHE 143, 187, 189, und Senatsurteil vom 5. März 1985 VII R 13/82, BFH/NV 1986, 73).

    Wie der Senat vor Inkrafttreten der Zollschuldner-VO zu § 41 Abs. 2 ZG mehrfach entschieden hat, ist es der Finanzbehörde aufgrund der besonderen Garantenstellung des Hauptverpflichteten zuzugestehen, in erster Linie den Hauptverpflichteten in Anspruch zu nehmen, so daß bei dieser Entscheidung im Regelfall nicht berücksichtigt zu werden braucht, ob auch andere Haftungsschuldner oder Zollschuldner in Anspruch zu nehmen sind (Senatsurteil in BFH/NV 1986, 73, m. w. N.).

  • BFH, 13.08.1985 - VII R 93/81
    Auszug aus BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
    Wie das FG zutreffend erkannt hat, ist das Zollgut in einem solchen Fall durch die Nichtgestellung zugleich der zollamtlichen Überwachung entzogen worden, so daß die Klägerin jedenfalls nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c Zollschuld-VO i. V. m. Art. 4 Abs. 2 Zollschuldner-VO, § 21 Abs. 2 UStG Schuldnerin der auf den eingeführten Fliesen ruhenden Einfuhrumsatzsteuer geworden ist (vgl. Senatsurteil vom 13. August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311; Senatsbeschluß vom 13. März 1997 VII R 65/96, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern -- ZfZ -- 1997, 236; Entstehung nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c oder d Zollschuld-VO dahingestellt gelassen im Senatsurteil vom 16. Juli 1996 VII R 97/94, BFH/NV 1997, 79).
  • BFH, 05.02.1980 - VII R 101/77
    Auszug aus BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
    Denn jedenfalls fehlt es im Streitfall bereits an einer besonderen Vertrauenslage, die sowohl nach dem Gemeinschaftsrecht (vgl. Borchardt in Lenz, Kommentar zum EG-Vertrag, Art. 164 Rdnr. 55) als auch nach dem nationalen Recht (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90, m. w. N.) unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung von Vertrauensschutz ist.
  • BFH, 16.07.1996 - VII R 97/94

    Voraussetzungen eines Zollschuldentstehungstatbestandes - Entziehung von Waren

    Auszug aus BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
    Wie das FG zutreffend erkannt hat, ist das Zollgut in einem solchen Fall durch die Nichtgestellung zugleich der zollamtlichen Überwachung entzogen worden, so daß die Klägerin jedenfalls nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c Zollschuld-VO i. V. m. Art. 4 Abs. 2 Zollschuldner-VO, § 21 Abs. 2 UStG Schuldnerin der auf den eingeführten Fliesen ruhenden Einfuhrumsatzsteuer geworden ist (vgl. Senatsurteil vom 13. August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311; Senatsbeschluß vom 13. März 1997 VII R 65/96, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern -- ZfZ -- 1997, 236; Entstehung nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c oder d Zollschuld-VO dahingestellt gelassen im Senatsurteil vom 16. Juli 1996 VII R 97/94, BFH/NV 1997, 79).
  • BFH, 12.09.1989 - VII R 24/87
    Auszug aus BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
    a) Im Streitfall kann offen bleiben, ob auch im Falle der nach § 21 Abs. 2 UStG nur sinngemäßen Anwendung von Gemeinschaftsrecht (vgl. zum Begriff der "sinngemäßen" Anwendung Senatsurteil vom 12. September 1989 VII R 24/87, BFHE 158, 185, 187, m. w. N.) oder bei der Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Gesamtschuldnern die Gewährung von Vertrauensschutz nach den hierzu im Gemeinschaftsrecht entwickelten Grundsätzen oder nach den innerstaatlichen Grundsätzen von Treu und Glauben zu beurteilen ist.
  • BFH, 13.03.1973 - VII R 40/70
    Auszug aus BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei der Frage, ob der Erwerber der Ware um die Zollguteigenschaft hätte wissen müssen, auf die individuellen Verhältnisse, d. h. die einzelnen Umstände des Falles und die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreffenden abzustellen (Senatsurteil vom 13. März 1973 VII R 40/70, BFHE 109, 397).
  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 11 K 200/00

    Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten als Zollschuldner im Versandverfahren;

    Werden im Versandverfahren befindliche Waren bei einer Person abgeladen, die nicht zugelassener Empfänger ist, liegt regelmäßig ein Entziehen vor (BFH-Urteil vom 26. August 1997 VII R 82/96, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 1998, 234 mit weiteren Nachweisen).

    Im Gegenzug übernimmt der Hauptverpflichtete die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens - einschließlich des damit verbundenen Risikos, als Abgabenschuldner auch für fremdes Fehlverhalten einstehen zu müssen (BFH - Urteil vom 26. August 1997, ZfZ 1998, 234, 235 mit weiteren Nachweisen).

    Es fehlt aufgrund der Garantenstellung des Hauptverpflichteten schon an der für die Gewährung von Vertrauensschutz sowohl nach Gemeinschaftsrecht als auch nach nationalem Recht unabdingbaren besonderen Vertrauenslage (vgl. das BFH-Urteil vom 26. August 1997, ZfZ 1998, 234).

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03

    Grundsatz der einmaligen Entstehung einer Zollschuld durch die zeitlich erste

    Ihm kommt aufgrund der ihm in Art. 96 Abs. 1 Satz 2 ZK auferlegten Pflichten eine besondere Garantenstellung im Hinblick auf die ordnungsgemäße Durchführung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens zu (vgl. Senatsurteile vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008, 1009; vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, 82).
  • FG München, 20.07.2006 - 14 K 518/04

    Zuständigkeit für die Abgabenerhebung im Versandverfahren

    Für die Inanspruchnahme eines Hauptverpflichteten als einen von mehreren Gesamtschuldnern durch Steuerbescheid und die dabei zu treffende behördliche Ermessensentscheidung ist vom BFH entschieden worden, dass es einer besonderen Begründung der Ermessensentscheidung wegen der besonderen Garantenstellung, die der Hauptverpflichtete als Verfahrensinhaber für die ordnungsgemäße Durchführung eines Versandverfahrens hat, nicht bedarf (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 1997 VII R 65/96, ZfZ 1997, 236; BFH-Urteil vom 26. August 1997 VII R 82/96, ZfZ 1998, 234).

    Das besondere Verhältnis zwischen dem Hauptverpflichteten und der Zollbehörde ist dadurch gekennzeichnet, dass ihm die unter zollamtlicher Überwachung stehenden Waren zur Beförderung anvertraut werden und er als Gegenleistung die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens - einschließlich des damit verbundenen Risikos, als Abgabenschuldner auch für fremdes Fehlverhalten einstehen zu müssen, - übernimmt (BFH-Urteil vom 26. August 1997 VII R 82/96, a.a.O.).

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00

    Einfuhrabgaben; zulassungsfreie Revision; Urteil ohne Entscheidungsgründe;

    Nach der Rechtsprechung des Senats wäre im Falle des Hauptverpflichteten zwar eine Begründung, weshalb gerade dieser in Anspruch genommen wird, nicht erforderlich, weil er als Garant für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens in der Regel nicht erwarten kann, nicht als Zollschuldner in Anspruch genommen zu werden (Senatsentscheidungen vom 29. Januar 1985 VII R 115/82, BFHE 143, 187; vom 13. März 1997 VII R 65/96, BFH/NV 1997, 451; vom 9. September 1997 VII R 3/96, BFH/NV 1998, 236, und vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008).
  • BFH, 12.06.2001 - VIII R 67/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats wäre im Falle des Hauptverpflichteten zwar eine Begründung, weshalb gerade dieser in Anspruch genommen wird, nicht erforderlich, weil er als Garant für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens in der Regel nicht erwarten kann, nicht als Zollschuldner in Anspruch genommen zu werden (Senatsentscheidungen vom 29. Januar 1985 VII R 115/82, BFHE 143, 187; vom 13. März 1997 VII R 65/96, BFH/NV 1997, 451; vom 9. September 1997 VII R 3/96, BFH/NV 1998, 236, und vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008 ).
  • BFH, 01.04.1999 - VII R 41/98

    Gestellung von in das Zollgebiet verbrachten Waren; Entstehung der Zollschuld

    Ob in dem Verhalten der Klägerin nicht zugleich eine den Tatbestand einer Pflichtverletzung ggf. ausschließende Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung zu sehen ist (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c ZollschuldVO), weil die Waren mit der Auslieferung an D so behandelt wurden, als befänden sie sich bereits im freien Verkehr und damit die nach den Regeln über die vorübergehende Verwahrung vorgesehene zollamtliche Überwachung der Waren nicht mehr möglich war (vgl. Senatsurteile vom 13. August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311, und vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008, zum Versandverfahren), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden.
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 49/02

    Zollanmeldung, Auslegung

    a) Dahinstehen kann, ob die Zollschuld nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EWG) Nr. 2144/87 (ZollschuldVO) des Rates vom 13. Juli 1987 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. L 201/5), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 4108/88 vom 21. Dezember 1988 (ABlEG Nr. L 361/2), oder nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. d ZollschuldVO entstanden ist (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 26. August 1997 VII R 82/96, BFH/NV 1998, 1008, 1009, sowie vom 16. Juni 1998 VII R 34/97, BFHE 186, 171, 174).
  • FG Hamburg, 19.12.2014 - 4 K 49/13

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender

    Eine Begründung erübrigt sich jedoch, soweit ausnahmsweise im Einzelfall die Gründe für eine Inanspruchnahme klar auf der Hand liegen, was insbesondere bei einer Vorprägung der Ermessensentscheidung der Fall ist, beispielsweise bei der Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten als eines von mehreren Gesamtschuldnern wegen Entziehens von Waren aus dem Versandverfahren wegen dessen besonderer Garantenstellung (Witte, a. a. O., Art. 213 Rn. 6 m. w. N. aus der Rspr.; zur Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten aus dem Versandverfahren: BFH, Urteil vom 26.08.1997, VII R 82/96; Beschluss vom 13.03.1997, VII R 65/96; Urteil vom 29.01.1985, VII R 115/82, jeweils in: juris).
  • FG München, 19.02.2009 - 14 K 3764/06

    Zuständigkeit für Abgabenerhebung im gemeinsamen Versandverfahren

    Das besondere Verhältnis zwischen dem Hauptverpflichteten und der Zollbehörde ist dadurch gekennzeichnet, dass ihm die unter zollamtlicher Überwachung stehenden Waren zur Beförderung anvertraut werden und er als Gegenleistung die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens - einschließlich des damit verbundenen Risikos, als Abgabenschuldner auch für fremdes Fehlverhalten einstehen zu müssen - übernimmt (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1997 VII R 82/96, ZfZ 1998, 234).
  • FG Düsseldorf, 16.12.2004 - 4 V 3259/04

    Zigarettenbezug; Tabaksteuer; NATO-Hauptquartier; Höchstmengenüberschreitung;

    Wenn auch hinsichtlich der Kenntnis von der Zollguteigenschaft auf die individuellen Verhältnisse, d.h. die einzelnen Umstände des Falles und die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreffenden abzustellen ist (s. zuletzt BFH Urteil vom 26. August 1997, VII R 82/96, ZfZ 1998, 234 f. m.w.N.), bestehen in diesem summarischen Verfahren keine Bedenken, diese Kenntnisse anzunehmen.
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - 11 K 1466/13

    Anschluss an das EuGH-Urteil vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und C-246/02, Viluckas

  • FG München, 14.04.2005 - 14 K 972/03

    Auswahlermessen bei Gesamtschuldnerschaft

  • FG München, 28.06.2007 - 14 K 1100/07

    Steuerentstehung und Zuständigkeit zur Steuererhebung im Carnet-TIR Verfahren

  • FG Hamburg, 16.09.2010 - 4 K 274/09

    Zollrecht - Einfuhrabgaben: Pflichtverletzung im Rahmen des Zollverfahrens der

  • FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 155/04

    Entziehung der Ware aus der zollamtlichen Überwachung

  • FG Düsseldorf, 29.09.2000 - 4 K 1541/98

    Wareneinfuhr; Außengebiet; Vorübergehende Verwahrung; Lagerungsort; Zollamtliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht