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   BFH, 07.10.1997 - VIII R 52/94   

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https://dejure.org/1997,6868
BFH, 07.10.1997 - VIII R 52/94 (https://dejure.org/1997,6868)
BFH, Entscheidung vom 07.10.1997 - VIII R 52/94 (https://dejure.org/1997,6868)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - VIII R 52/94 (https://dejure.org/1997,6868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Hemmung des Ablaufs von Festsetzungsfristen durch Ermittlungsmaßnahmen einer Steuerfahndungsstelle - Bedeutung der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs für den Bereich der Steuerhinterziehung - Beginn der Strafverfolgungsverjährung bei der Festsetzung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 169 Abs 2 J: 1977, AO § 171 J: 1977, StrbEG § 1 Abs 3, StrbEG § 2 Abs 1
    Festsetzungsfrist; Nachmeldung; Straffreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1059
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.06.1995 - IV R 26/94

    Festsetzungsfrist; an der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs für den

    Auszug aus BFH, 07.10.1997 - VIII R 52/94
    Nach § 78 a StGB beginnt die Verjährung, sobald die Tat beendet ist, d. h. grundsätzlich und auch hier mit der Bekanntgabe des jeweiligen Steuerbescheids an den Steuerpflichtigen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Juni 1995 IV R 26/94, BFHE 177, 354, BStBl II 1995, 575, 576, li. Sp., m. w. N.).

    Doch ist die Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs für den Bereich der Steuerhinterziehung inzwischen sowohl durch den Bundesgerichtshof (BGH) als auch durch den BFH aufgegeben worden (vgl. BGH-Beschluß vom 20. Juni 1994 5 StR 595/93, BStBl II 1994, 673; betreffend den vergleichbaren Fall des Betruges -- § 263 StGB -- vgl. schon BGH-Beschluß vom 3. Mai 1994 GSSt 2 u. 3/93, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1994, 1663; BFH-Urteil in BFHE 177, 354, BStBl II 1995, 575).

    Der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsprechung sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 177, 354, BStBl II 1995, 575, unter I. der Gründe) an.

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89

    Verfassungsmäßigkeit der durch die strafbefreiende Erklärung bewirkten

    Auszug aus BFH, 07.10.1997 - VIII R 52/94
    Der Gesetzgeber hielt diesen zusätzlichen Anreiz insbesondere deswegen für geboten, weil der Steuerpflichtige mit der vollständigen Angabe der für die Veranlagungszeiträume ab 1986 maßgeblichen Kapitaleinkünfte und Kapitalvermögen "wegen der Kontinuität der Erwerbsgrundlage des deklarierten Kapitalvermögens zugleich die tatsächlichen Voraussetzungen einer früheren Steuerverkürzung (offenbare)" (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 2 BvL 3/89, BStBl II 1991, 652, 654, li. Sp.).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93

    Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Bereich des

    Auszug aus BFH, 07.10.1997 - VIII R 52/94
    Doch ist die Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs für den Bereich der Steuerhinterziehung inzwischen sowohl durch den Bundesgerichtshof (BGH) als auch durch den BFH aufgegeben worden (vgl. BGH-Beschluß vom 20. Juni 1994 5 StR 595/93, BStBl II 1994, 673; betreffend den vergleichbaren Fall des Betruges -- § 263 StGB -- vgl. schon BGH-Beschluß vom 3. Mai 1994 GSSt 2 u. 3/93, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1994, 1663; BFH-Urteil in BFHE 177, 354, BStBl II 1995, 575).
  • RG, 12.02.1937 - 1 D 331/36

    1. Was muß nach dem § 15 Abs. 1 der zweiten StAmnVO. die Berichtigungserklärung

    Auszug aus BFH, 07.10.1997 - VIII R 52/94
    Geht man hingegen mit der herrschenden Meinung (vgl. Urteil des Reichsgerichts -- RG -- vom 12. Februar 1937 1 D 331/36, RGSt 71, 59, 64; Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 376 AO 1977 Rdnr. 25, m. w. N.) davon aus, daß bei der Vermögensteuer infolge ihrer Festsetzung für einen Mehrjahreszeitraum die Strafverfolgungsverjährung erst "mit dem Tag der letzten Zahlung für den Hauptveranlagungszeitraum" (d. h. mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit der letzten Vermögensteuerzahlung im Hauptfeststellungszeitraum) beginnt, so ist auch nach dieser Ansicht die Verfolgungsverjährungsfrist in bezug auf die Vermögensteuer 1977 und 1978 bereits vor 1988 abgelaufen.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BFH, 07.10.1997 - VIII R 52/94
    Doch ist die Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs für den Bereich der Steuerhinterziehung inzwischen sowohl durch den Bundesgerichtshof (BGH) als auch durch den BFH aufgegeben worden (vgl. BGH-Beschluß vom 20. Juni 1994 5 StR 595/93, BStBl II 1994, 673; betreffend den vergleichbaren Fall des Betruges -- § 263 StGB -- vgl. schon BGH-Beschluß vom 3. Mai 1994 GSSt 2 u. 3/93, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1994, 1663; BFH-Urteil in BFHE 177, 354, BStBl II 1995, 575).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 5/06

    Berechtigung und Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden zur Einleitung eines

    Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des "falschen" Einkommensteuerbescheids an den Steuerpflichtigen (§ 78a StGB; BFH-Urteil vom 7. Oktober 1997 VIII R 52/94, BFH/NV 1998, 1059).
  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Dem steht nicht entgegen, dass zu diesen Zeitpunkten die die Veranlagungszeiträume 1988 und 1989 betreffenden Taten strafrechtlich wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung nicht mehr geahndet werden konnten (§§ 370, 369 Abs. 2 AO 1977 i.V.m. § 78 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 4, §§ 78a ff. StGB; s. hierzu sowie zur Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Tat für den Tatbestand der Steuerhinterziehung Senatsurteil vom 7. Oktober 1997 VIII R 52/94, BFH/NV 1998, 1059, m.w.N.).

    § 146a Abs. 3 der Reichsabgabenordnung --AO--; ebenso BFH in BFH/NV 2000, 1143; in BFH/NV 1998, 1059, betr.

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