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   BFH, 25.11.1997 - IV R 44/97   

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https://dejure.org/1997,6463
BFH, 25.11.1997 - IV R 44/97 (https://dejure.org/1997,6463)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1997 - IV R 44/97 (https://dejure.org/1997,6463)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1997 - IV R 44/97 (https://dejure.org/1997,6463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Wirkungen des Niederschreibens lediglich inhaltsloser oder unverständliche Wendungen in der richterlichen Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.06.1996 - IV R 45/95

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IV R 44/97
    Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt allerdings nicht nur dann vor, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet, sondern auch dann, wenn es bei seiner Begründung lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niederschreibt, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunkts nicht ermöglichen (Senatsbeschluß vom 12. Juni 1996 IV R 45/95, BFH/NV 1996, 918, m. w. N.).

    Dagegen ist die Rüge nicht schlüssig, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm berührt (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1996, 918, und vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609).

  • BFH, 09.07.1987 - IV R 87/85

    Bauherrengemeinschaft - Werbungskosten - Entgelte - Betriebseinnahmen -

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IV R 44/97
    Der Wert erhöhe weder den Wert seines Betriebsvermögens noch mindere er dieses i. S. von § 4 Abs. 4 EStG, weil der Wert der eigenen Arbeitsleistung, soweit er nicht in den Wert eines Wirtschaftsguts eingegangen sei, kein (selbständiges) einlagefähiges Wirtschaftsgut darstelle (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 9. Juli 1987 IV R 87/85, BFHE 150, 345, BStBl II 1988, 342).
  • BFH, 20.11.1990 - IV R 80/90

    Wesentlicher Verfahrensmangel und zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IV R 44/97
    Dagegen ist die Rüge nicht schlüssig, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm berührt (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1996, 918, und vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609).
  • BFH, 13.11.1997 - IV R 14/97
    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IV R 44/97
    Anmerkung: Die Beschlüsse vom 13. November 1997 IV R 13/97 und IV R 14/97 betreffen Parallelverfahren und sind nahezu wortgleich.
  • BFH, 13.11.1997 - IV R 13/97
    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IV R 44/97
    Anmerkung: Die Beschlüsse vom 13. November 1997 IV R 13/97 und IV R 14/97 betreffen Parallelverfahren und sind nahezu wortgleich.
  • BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99

    Land- und Forstwirtschaft; Gewinnschätzung

    Allerdings ist ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht nur dann gegeben, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet, sondern auch dann, wenn es bei seiner Begründung lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niederschreibt, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunkts nicht ermöglichen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 1996 IV R 45/95, BFH/NV 1996, 918, m.w.N., und vom 25. November 1997 IV R 44/97, BFH/NV 1998, 1100).
  • BFH, 20.01.1999 - IV R 52/98

    Verfahrensmängel; fehlende Urteilsbegründung

    Allerdings ist ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht nur dann gegeben, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet, sondern auch dann, wenn es bei seiner Begründung lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niederschreibt, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunkts nicht ermöglichen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 1996 IV R 45/95, BFH/NV 1996, 918, m.w.N., und vom 25. November 1997 IV R 44/97, BFH/NV 1998, 1100).
  • BFH, 21.06.2000 - IV R 76/99

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung, § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO

    Allerdings ist ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht nur dann gegeben, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet, sondern auch dann, wenn es bei seiner Begründung lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niederschreibt, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunkts nicht ermöglichen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 1996 IV R 45/95, BFH/NV 1996, 918, m.w.N.; vom 25. November 1997 IV R 44/97, BFH/NV 1998, 1100, und vom 20. Januar 1999 IV R 52/98, BFH/NV 1999, 1100; Dürr in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 119 Rz. 61).
  • BFH, 03.04.2000 - I R 83/99

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung, § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO

    Entscheidend ist, ob das angefochtene Urteil eine Überprüfung der maßgebenden Erwägungen des FG ermöglicht (BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 1997 I R 59/96, BFH/NV 1998, 322, 323; vom 12. Dezember 1997 XI R 17/96, BFH/NV 1998, 863, 864; vom 25. November 1997 IV R 44/97, BFH/NV 1998, 1100); ist das der Fall, dann liegt der Mangel des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO auch dann nicht vor, wenn diese Erwägungen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht unrichtig sind.
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