Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.03.1998

Rechtsprechung
   BFH, 04.03.1998 - X B 71/97   

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https://dejure.org/1998,7844
BFH, 04.03.1998 - X B 71/97 (https://dejure.org/1998,7844)
BFH, Entscheidung vom 04.03.1998 - X B 71/97 (https://dejure.org/1998,7844)
BFH, Entscheidung vom 04. März 1998 - X B 71/97 (https://dejure.org/1998,7844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Annahme des Finanzgerichts begünstigte Bauten nach § 10 e Einkommensteuergesetz seine nur rechtmäßige Bauten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1113
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.05.1995 - X R 245/93

    Keine Steuervergünstigungen für nichtgenehmigte Wohnbauten!

    Auszug aus BFH, 04.03.1998 - X B 71/97
    Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) hatte im Klageverfahren ausdrücklich auf die Entscheidung des erkennenden Senats zu "Schwarzbauten" (Urteil vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875) Bezug genommen.
  • BFH, 09.12.1987 - V B 61/85

    Anfall von Umsatzsteuer bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung - Unzureichende

    Auszug aus BFH, 04.03.1998 - X B 71/97
    Ist das Urteil des Finanzgerichts (FG) auf zwei selbständig tragende Begründungen gestützt und nur eine davon durch einen Verfahrensfehler beeinflußt, so beruht das Urteil nicht auf diesem Mangel (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 9. Dezember 1987 V B 61/85, BFH/NV 1988, 576; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 34).
  • BFH, 19.09.1990 - X R 79/88

    Auf bis zuletzt nicht angesprochenen rechtlichen Gesichtspunkt gestützte

    Auszug aus BFH, 04.03.1998 - X B 71/97
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist zwar verletzt, wenn das FG das Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der im Verlauf des gesamten Verfahrens nicht angesprochen worden ist (z. B. BFH-Urteil vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100; Gräber/Ruban, a. a. O., § 119 Rz. 10 a, m. w. N.).
  • BFH, 27.03.1997 - X B 207/96
    Auszug aus BFH, 04.03.1998 - X B 71/97
    Soweit das Beschwerdevorbringen in Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils besteht, ist es von vornherein unbeachtlich (z. B. BFH-Beschluß vom 27. März 1997 X B 207, 208/96, BFH/NV 1997, 689; Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz. 58, 62, m. w. N.).
  • BFH, 22.12.1999 - I B 158/98

    Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung

    Sowohl die Klägerin als auch der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) haben während des Klageverfahrens nicht nur die Frage eines Gestaltungsmissbrauchs, sondern auch die Berechtigung der Teilwertabschreibung als solche kontrovers diskutiert (vgl. z.B. Schriftsatz des FA vom 9. September 1998 und Schriftsatz der Klägerin vom 15. September 1998 S. 5; vgl. z.B. auch BFH-Beschluss vom 4. März 1998 X B 71/97, BFH/NV 1998, 1113).
  • BFH, 12.02.1999 - I B 96/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Eine verfahrensrechtlich unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nämlich nur dann vor, wenn das FG seinem Urteil einen Gesichtspunkt zugrunde gelegt hat, der zuvor von keinem Beteiligten in das Verfahren eingeführt worden war und in diesem Sinne "neu" ist (BFH-Beschlüsse vom 4. März 1998 X B 71/97, BFH/NV 1998, 1113; vom 23. April 1998 VII B 282/97, BFH/NV 1998, 1492, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2001 - VIII B 70/00

    Beschwerdeschrift - Darlegungserfordernisse - Darlegung der Divergenz -

    Abgesehen davon, dass das FG den erstinstanzlichen Vortrag der Kläger, die Gesellschafter hätten die Entscheidung getroffen, Teile des Anlagevermögens der X-GmbH nicht aus Eigenmitteln, sondern aus Fremdmitteln zu finanzieren, als wahr unterstellt hat, lässt die Rüge vor allem außer Acht, dass die Vorinstanz das Vorliegen einer Finanzplan-Bürgschaft auch deshalb verneinte, weil die gesamtschuldnerische Haftung des Klägers nicht langfristig angelegt gewesen sei, sondern bereits nach 42 Monaten (Ablauf des Leasingvertrags) geendet habe (vgl. zur Rechtserheblichkeit der Rüge bei kumulativer Urteilsbegründung BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1987 V B 61/85, BFH/NV 1988, 576; vom 4. März 1998 X B 71/97, BFH/NV 1998, 1113).
  • BFH, 28.10.1998 - X B 33/97

    Beschwerde - Begründung - Beweiswürdigung - Rechtliches Gehör -

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 2 FGO i.S. einer unzulässigen Überraschungsentscheidung (dazu näher: Senatsbeschluß vom 4. März 1998 X B 71/97, BFH/NV 1998, 1113; Gräber, a.a.O., § 96 Rz. 31 f., m.w.N.) ist nach alledem nicht erkennbar.
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Rechtsprechung
   BFH, 12.03.1998 - IX B 83/97   

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https://dejure.org/1998,13922
BFH, 12.03.1998 - IX B 83/97 (https://dejure.org/1998,13922)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1998 - IX B 83/97 (https://dejure.org/1998,13922)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1998 - IX B 83/97 (https://dejure.org/1998,13922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1113
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.06.1995 - IX R 123/92

    Beiladung von klagebefugten Feststellungbeteiligten auch dann notwendig, wenn das

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - IX B 83/97
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 123/92, BFHE 178, 108, BStBl II 1995, 763, m. w. N.), auf die insoweit Bezug genommen wird, hat das FG zu Recht die nicht klagenden Feststellungsbeteiligten gemäß § 60 Abs. 3 FGO beigeladen.
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