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   BFH, 12.03.1998 - V B 127/97   

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https://dejure.org/1998,7455
BFH, 12.03.1998 - V B 127/97 (https://dejure.org/1998,7455)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1998 - V B 127/97 (https://dejure.org/1998,7455)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1998 - V B 127/97 (https://dejure.org/1998,7455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Einnahmen aus der Verpflegung von Asylbewerbern bei der Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1133
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.01.1996 - V R 6/95

    Maßgeblichkeit der Absicht des Vermieters im Falle einer Umsatsteuerbefreiung

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V B 127/97
    Die Gewichtung der jeweiligen Sachverhaltselemente sei als Teil der Tatsachenwürdigung Aufgabe des FG (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583, und vom 14. August 1996 V B 105/95, BFH/NV 1997, 204).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 1996, 583 erneut in einem ähnlich liegenden Fall entschieden, daß für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen vorliegt, die aus den gesamten äußeren Umständen ableitbare Absicht des Vermieters ausschlaggebend ist (vgl. dazu auch Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 1998 Rs. C- 346/95 -- Elisabeth Blasi -- Internationales Steuerrecht 1998, 144).

  • BFH, 27.04.1995 - V R 112/93

    Steuerbarkeit der Umsätze aus der Vermietung eines Hotels an das Land

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V B 127/97
    Gegenüber diesen außervertraglichen Umständen fielen die den vertraglichen Vereinbarungen zu entnehmenden Indizien für eine nur vorübergehende Vermietungsabsicht der Klägerin wie die Möglichkeit der jederzeitigen Beendigung der Asylbewerberzuweisungen durch das Landratsamt und die monatliche Abrechnung des Mietentgelts aufgrund von Tagessätzen weniger stark ins Gewicht (Hinweis auf BFH-Urteil vom 27. April 1995 V R 112/93, BFH/NV 1996, 182).

    Es habe sich dabei auf die BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1996, 182, und 583 gestützt.

  • BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90

    Umsatzsteuer; Kurzfristige Beherbergung von Fremden (§ 4 UStG )

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V B 127/97
    Zur Begründung führte es u. a. aus: Entscheidend für die Frage, ob eine (steuerpflichtige) kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte (steuerfreie) Vermietung von Wohn- und Schlafräumen vorliege, sei nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, und vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744).

    Die jeweilige Absicht des Vermieters sei anhand der Gesamtumstände des Falles zu ermitteln (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607 sowie in BFH/NV 1994, 744).

  • BFH, 11.01.1990 - V B 109/89

    Gründe für eine Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V B 127/97
    Die jeweilige Absicht des Vermieters sei anhand der Gesamtumstände des Falles zu ermitteln (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607 sowie in BFH/NV 1994, 744).
  • BFH, 09.12.1993 - V R 38/91

    Flüchtlingen - Asylbewerbern - Vermietung - Aufenthaltsdauer

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V B 127/97
    Demgegenüber habe der BFH in den Urteilen vom 9. Dezember 1993 V R 38/91 (BFHE 173, 454, BStBl II 1994, 585) und vom 24. Februar 1994 V R 74/92 (BFH/NV 1995, 365) allein auf den Inhalt der Beherbergungsverträge mit der öffentlichen Hand abgestellt.
  • BFH, 24.02.1994 - V R 74/92

    Anforderungen an die Bekanntgabe eines Umsatzsteuerbescheides

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V B 127/97
    Demgegenüber habe der BFH in den Urteilen vom 9. Dezember 1993 V R 38/91 (BFHE 173, 454, BStBl II 1994, 585) und vom 24. Februar 1994 V R 74/92 (BFH/NV 1995, 365) allein auf den Inhalt der Beherbergungsverträge mit der öffentlichen Hand abgestellt.
  • EuGH, 12.02.1998 - C-346/95

    STEUERRECHT

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V B 127/97
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 1996, 583 erneut in einem ähnlich liegenden Fall entschieden, daß für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen vorliegt, die aus den gesamten äußeren Umständen ableitbare Absicht des Vermieters ausschlaggebend ist (vgl. dazu auch Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 1998 Rs. C- 346/95 -- Elisabeth Blasi -- Internationales Steuerrecht 1998, 144).
  • BFH, 21.09.1989 - V R 170/84

    Steuerfreiheit bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V B 127/97
    Zur Begründung führte es u. a. aus: Entscheidend für die Frage, ob eine (steuerpflichtige) kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte (steuerfreie) Vermietung von Wohn- und Schlafräumen vorliege, sei nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, und vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744).
  • BFH, 14.08.1996 - V B 105/95

    Beschwerde durch das Finanzamt gerichtet auf Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V B 127/97
    Die Gewichtung der jeweiligen Sachverhaltselemente sei als Teil der Tatsachenwürdigung Aufgabe des FG (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583, und vom 14. August 1996 V B 105/95, BFH/NV 1997, 204).
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