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   BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97   

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https://dejure.org/1998,4989
BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97 (https://dejure.org/1998,4989)
BFH, Entscheidung vom 20.01.1998 - VII R 8/97 (https://dejure.org/1998,4989)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - VII R 8/97 (https://dejure.org/1998,4989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Entstehung der Einfuhrzollschuld - Voraussetzungen für die Entstehung einer Zollschuld wegen der Lieferung von Zigaretten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 220 Abs 2, ZKDV Art 871, ZKDV Art 873, AAV Art 16, VO (EWG) Nr 2913/92 (ZK) Art 220 Abs 2, VO (EWG) Nr 2454/93 Art 871, VO (EWG) Nr 2454/93 Art 873
    Abwicklungsschein; Aufenthaltsgebiet; Barzahlung; Streitkräfte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1137
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 04.06.1996 - VII R 92/95

    Abgabenbefreiung für Truppengut der sowjetischen Streitkräfte - Lieferung

    Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97
    Der Senat hat bereits entschieden, daß nach § 2 Satz 1 AnO eine der Voraussetzungen für die abgabenbegünstigte Lieferung an die Streitkräfte das Vorhandensein eines schriftlichen Vertrages mit einer amtlichen Beschaffungsstelle oder einem Handelsunternehmen der sowjetischen Streitkräfte ist (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 1997, 79, und vom 4. Juni 1996 VII R 92/95, BFH/NV 1996, 942).

    Der Senat hat zwar die Meinung vertreten, daß kleinere Mängel des Abwicklungsscheins unschädlich sein können, wenn sich im Einzelfall ergibt, daß die begünstigte Verwendung der Lieferungen nicht in Zweifel zu ziehen ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1996, 942).

    Nur so kann die in dem Abwicklungsschein Teil 1 (Lieferschein) verlangte Angabe von Datum und Nummer des Vertrages verstanden werden (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1996, 942).

  • EuGH, 26.06.1990 - C-64/89

    Hauptzollamt Giessen / Deutsche Fernsprecher

    Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97
    Diese Rechtsprechung steht in Übereinstimmung mit der des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -- EuGH -- (vgl. Urteile vom 26. Juni 1990 C-64/89, EuGHE I 1990, 2535, und vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94, EuGHE I 1996, 2465).

    C-47/95 usw., EuGHE I 1996, 6579; vom 1. April 1993 C-250/91, EuGHE I 1993, 1819; vom 16. Juli 1992 C-187/91, EuGHE I 1992, 4937; vom 26. Juni 1990 C-64/89, EuGHE I 1990, 2535, und vom 12. Juli 1989 161/88, EuGHE 1989, 2415).

    Auf den Umstand, daß sich die Zollstelle und selbst die Prüfer, die bei der Klägerin später die Abwicklung der Lieferungen überprüft haben, in dieser Hinsicht geirrt haben, kann sich die Klägerin angesichts dessen, daß sich das Erfordernis eines schriftlichen Vertrages und die Notwendigkeit seiner Inbezugnahme in den Abwicklungsscheinen deutlich aus der maßgebenden Rechtsvorschrift (AnO) ergibt, nicht berufen (vgl. EuGH in EuGHE I 1990, 2535).

  • BFH, 02.05.1991 - VII R 117/89
    Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97
    Der Senat hat bereits zu Art. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2164/91 (NacherhebungsDVO) der Kommission vom 23. Juli 1991 zur Durchführung des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates betreffend die Nacherhebung (ABlEG Nr. L 201/16), der dem inhaltlich gleichlautenden Art. 871 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vom 2. Juli 1993 (ABlEG Nr. L 253/1) voranging, entschieden, daß diese Vorschrift das FG nicht an einem Urteil darüber hindert, ob die Voraussetzungen für das Absehen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung vorliegen, wenn das HZA zuvor ihr Vorliegen ohne Einschaltung der KEG verneint hat (Senatsurteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420; Beschluß vom 25. November 1997 VIII B 57/97, BFH/NV 1998, 670).

    Ein solcher nach der Rechtsprechung als eine Voraussetzung für das Absehen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung erforderlicher aktiver Irrtum der Zollstelle liegt vor, wenn der Irrtum auf einem eigenen Handeln der Zollstelle beruht, nicht dagegen, wenn diese ihm nur unterlegen ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1992, 420; EuGH-Urteil vom 27. Juni 1991 C-348/89, EuGHE I 1991, 3277).

  • BFH, 16.07.1996 - VII R 97/94

    Voraussetzungen eines Zollschuldentstehungstatbestandes - Entziehung von Waren

    Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97
    Dazu war erforderlich, daß die an das Handelsunternehmen übergebenen Zigaretten aufgrund eines entsprechenden Auftrages der Streitkräfte für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Streitkräfte, die ihnen angehörenden Personen oder deren Angehörige geliefert wurden (§ 2 Satz 1 AnO) und dies nach § 2 Satz 2 AnO durch einen Abwicklungsschein entsprechend dem in der Anlage zur AnO vorgeschriebenen Muster bestätigt wurde (vgl. Senatsurteil vom 16. Juli 1996 VII R 97/94, BFH/NV 1997, 79 unter Nr. 3).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß nach § 2 Satz 1 AnO eine der Voraussetzungen für die abgabenbegünstigte Lieferung an die Streitkräfte das Vorhandensein eines schriftlichen Vertrages mit einer amtlichen Beschaffungsstelle oder einem Handelsunternehmen der sowjetischen Streitkräfte ist (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 1997, 79, und vom 4. Juni 1996 VII R 92/95, BFH/NV 1996, 942).

  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 98/87

    Ausübung des Veranlagungs-Wahlrechts bei Gewährung des Verlustrücktrags

    Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97
    Dies hindert aber den Senat nicht daran, in der spruchreifen Sache durchzuerkennen (BFH-Urteile vom 27. September 1988 VIII R 98/87, BFHE 155, 91, BStBl II 1989, 229, und vom 18. Dezember 1970 VI R 313/68, BFHE 102, 202, BStBl II 1971, 591).
  • BFH, 18.12.1970 - VI R 313/68

    Gewinnfeststellungsverfahren - Beteiligter - Beschwer - Herabsetzung des

    Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97
    Dies hindert aber den Senat nicht daran, in der spruchreifen Sache durchzuerkennen (BFH-Urteile vom 27. September 1988 VIII R 98/87, BFHE 155, 91, BStBl II 1989, 229, und vom 18. Dezember 1970 VI R 313/68, BFHE 102, 202, BStBl II 1971, 591).
  • BFH, 31.08.1993 - VII B 80/93

    Eingangsabgabenfreie Truppenzollgutverwendung der sowjetischen Streitkräfte

    Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97
    Da aber sowohl die TruZO wie auch das ihr zugrundeliegende Truppenzollgesetz auf die sowjetischen Streitkräfte nicht anwendbar sind (vgl. Senatsbeschluß vom 31. August 1993 VII B 80/93, BFH/NV 1994, 210), hat das FG richtig erkannt, daß sich das Verfahren im Streitfall (im folgenden ebenfalls als Verteilerverwendungsverkehr bezeichnet) ausschließlich nach der AnO richtet, weil die Lieferung an die sowjetischen Streitkräfte von einem Gebiet aus erfolgt ist, daß außerhalb des Aufenthaltsgebiets dieser Streitkräfte in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) lag (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1994, 210).
  • BFH, 25.11.1997 - VII B 57/97

    Klageverfahren gegen die Nacherhebung von Zoll - Verpflichtung des FG zur

    Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97
    Der Senat hat bereits zu Art. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2164/91 (NacherhebungsDVO) der Kommission vom 23. Juli 1991 zur Durchführung des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates betreffend die Nacherhebung (ABlEG Nr. L 201/16), der dem inhaltlich gleichlautenden Art. 871 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vom 2. Juli 1993 (ABlEG Nr. L 253/1) voranging, entschieden, daß diese Vorschrift das FG nicht an einem Urteil darüber hindert, ob die Voraussetzungen für das Absehen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung vorliegen, wenn das HZA zuvor ihr Vorliegen ohne Einschaltung der KEG verneint hat (Senatsurteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420; Beschluß vom 25. November 1997 VIII B 57/97, BFH/NV 1998, 670).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-47/95

    Olasagasti und others/ Amministrazione delle Finanze dello Stato

    Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97
    C-47/95 usw., EuGHE I 1996, 6579; vom 1. April 1993 C-250/91, EuGHE I 1993, 1819; vom 16. Juli 1992 C-187/91, EuGHE I 1992, 4937; vom 26. Juni 1990 C-64/89, EuGHE I 1990, 2535, und vom 12. Juli 1989 161/88, EuGHE 1989, 2415).
  • EuGH, 14.05.1996 - C-204/94
    Auszug aus BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97
    Diese Rechtsprechung steht in Übereinstimmung mit der des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -- EuGH -- (vgl. Urteile vom 26. Juni 1990 C-64/89, EuGHE I 1990, 2535, und vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94, EuGHE I 1996, 2465).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

  • BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92

    Erkennbarkeit eines Tarifierungsirrtums

  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

  • EuGH, 16.07.1992 - C-187/91

    Belgischer Staat / Belovo

  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

  • BFH, 13.03.1998 - VIII B 57/97

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

  • BFH, 08.11.2016 - VII R 34/15

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i. S.

    Hat es dies gleichwohl getan, ist eine Zurückweisung der Revision unter Abänderung des Tenors des FG-Urteils zulässig und geboten (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1985 III R 204/81, BFHE 145, 545, BStBl II 1986, 245, Rz 20; vom 24. Februar 1988 I R 95/84, BFHE 153, 101, BStBl II 1988, 663, Rz 8; vom 20. Januar 1998 VII R 8/97, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1998, 236, Rz 39; vom 27. September 1988 VIII R 98/87, BFHE 155, 91, BStBl II 1989, 229).
  • BFH, 23.03.1999 - VII R 16/98

    Nacherhebung von Einfuhrzoll bei irrtümlicher Nichterhebung

    Vielmehr geht der EuGH auch in diesem Urteil davon aus, daß jedermann die eingeführte Abgabe nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kennt (Tz. 26 der Urteilsgründe; vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Januar 1998 VII R 8/97, BFH/NV 1998, 1137).
  • FG Bremen, 06.06.2000 - 299006K 2

    Wiederausfuhr von im Zollager gelagerter Ware als Schiffsbedarf an nicht

    Diese Voraussetzungen liegen hier vor, denn die von der Klägerin an verschiedene Personen der Schiffsbesatzung gelieferten einfuhrabgabenpflichtigen Waren sind der zollamtlichen Überwachung entzogen worden (abweichend hiervon hat der BFH im Urteil vom 20. Januar 1998 VII R 8/97, ZfZ 1998, 236, BFH/NV 1998, 1137 mit Rechtsprechungsnachweisen das Entstehen der Zollschuld für eine ähnliche Fallgestaltung im Truppenzollrecht aus Art. 2 Abs. 1 Buchst. d ZollschuldVO hergeleitet, dem jetzt Art. 204 ZK entspricht).

    Kein Irrtum ist anzunehmen, wenn die Behörde ihm nur unterlegen ist (vgl. BFH-Urteil ZfZ 1998, 236, BFH/NV 1998, 1137 mit Rechtsprechungnachweisen).

  • FG München, 22.01.2003 - 3 K 646/00

    Reimport von Kraftfahrzeugen ohne gültigen Präferenznachweis; Absehen von der

    Hat das HZA entschieden, dass die Voraussetzungen für das Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Zollschuld nicht vorliegen, so kann das Finanzgericht über die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung urteilen, ohne zuvor eine Entscheidung der Kommission der EG in dieser Sache abwarten zu müssen (Urteil des BFH vom 20. Januar 1998 VII R 8/97, ZfZ 1998, 236).
  • FG München, 22.01.2003 - 3 K 650/00

    Reimport von Kraftfahrzeugen ohne gültigen Präferenznachweis; Absehen von der

    Hat das HZA entschieden, daß die Voraussetzungen für das Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Zollschuld nicht vorliegen, so kann das Finanzgericht über die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung urteilen, ohne zuvor eine Entscheidung der Kommission der EG in dieser Sache abwarten zu müssen (Urteil des BFH vom 20. Januar 1998 VII R 8/97, ZfZ 1998, 236).
  • FG München, 22.01.2003 - 3 K 647/00

    Reimport von Kraftfahrzeugen ohne gültigen Präferenznachweis; Absehen von der

    Hat das HZA entschieden, daß die Voraussetzungen für das Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Zollschuld nicht vorliegen, so kann das Finanzgericht über die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung urteilen, ohne zuvor eine Entscheidung der Kommission der EG in dieser Sache abwarten zu müssen (Urteil des BFH vom 20. Januar 1998 VII R 8/97, ZfZ 1998, 236).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.05.2001 - 6 K 3347/98

    Absehen von Nacherhebung von Eingangsabgaben

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