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   BFH, 26.02.1998 - V B 97/97   

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https://dejure.org/1998,5516
BFH, 26.02.1998 - V B 97/97 (https://dejure.org/1998,5516)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1998 - V B 97/97 (https://dejure.org/1998,5516)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - V B 97/97 (https://dejure.org/1998,5516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1267
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.08.1994 - V B 147/92

    Vorliegen einer Organgesellschaft i.S.d. Umsatzsteuergesetzes - Berichtigung von

    Auszug aus BFH, 26.02.1998 - V B 97/97
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Beantwortung der Frage durch den BFH erforderlich erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschluß vom 17. August 1994 V B 147/92, BFH/NV 1995, 749 -- zur wirtschaftlichen Eingliederung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1980).
  • BFH, 09.01.1992 - V R 82/85

    Voraussetzung des Erfolgs der Rüge der unzureichenden Sachaufklärung in Bezug auf

    Auszug aus BFH, 26.02.1998 - V B 97/97
    Der BFH hat indes bereits geklärt, daß es bei der Frage nach der finanziellen Eingliederung darauf ankommt, in welchem Umfang der Organträger die Anteile an der Organgesellschaft innehat (vgl. BFH-Urteile vom 17. April 1969 V R 123/68 -- unter 2.a --, BFHE 95, 558, BStBl II 1969, 505, und vom 9. Januar 1992 V R 82/85 -- unter 2.a --, BFH/NV 1993, 63).
  • BFH, 20.02.1992 - V R 80/85

    Verweigerung eines Vorsteuerabzugs wegen Verwendung der entsprechenden Vorbezüge

    Auszug aus BFH, 26.02.1998 - V B 97/97
    Er hat ferner bereits entschieden, daß keine Organschaft angenommen werden kann, wenn die Eingliederung nur in Beziehung auf zwei der in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1991 genannten drei Merkmale besteht (vgl. BFH-Urteile vom 20. Februar 1992 V R 80/85, BFH/NV 1993, 133, und vom 18. Dezember 1996 XI R 25/94, BFHE 182, 392, BStBl II 1997, 441).
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 25/94

    Keine Organschaft bei mittelbarer finanzieller Verflechtung zweier

    Auszug aus BFH, 26.02.1998 - V B 97/97
    Er hat ferner bereits entschieden, daß keine Organschaft angenommen werden kann, wenn die Eingliederung nur in Beziehung auf zwei der in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1991 genannten drei Merkmale besteht (vgl. BFH-Urteile vom 20. Februar 1992 V R 80/85, BFH/NV 1993, 133, und vom 18. Dezember 1996 XI R 25/94, BFHE 182, 392, BStBl II 1997, 441).
  • BFH, 11.02.1991 - V B 13/89

    Inhaltliche Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 26.02.1998 - V B 97/97
    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung gerügt, so erfordert § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO u.a. die Darlegung, daß das Urteil auf der unterlassenen weiteren Sachaufklärung beruht; dabei ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 668; Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 115 FGO Rz. 145, m.w.N.).
  • BFH, 17.04.1969 - V R 123/68

    "Selbstbindung" des Bundesfinanzhofs - Vorliegen einer Unternehmenseinheit

    Auszug aus BFH, 26.02.1998 - V B 97/97
    Der BFH hat indes bereits geklärt, daß es bei der Frage nach der finanziellen Eingliederung darauf ankommt, in welchem Umfang der Organträger die Anteile an der Organgesellschaft innehat (vgl. BFH-Urteile vom 17. April 1969 V R 123/68 -- unter 2.a --, BFHE 95, 558, BStBl II 1969, 505, und vom 9. Januar 1992 V R 82/85 -- unter 2.a --, BFH/NV 1993, 63).
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