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   BFH, 20.04.1998 - V B 12/98   

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https://dejure.org/1998,9532
BFH, 20.04.1998 - V B 12/98 (https://dejure.org/1998,9532)
BFH, Entscheidung vom 20.04.1998 - V B 12/98 (https://dejure.org/1998,9532)
BFH, Entscheidung vom 20. April 1998 - V B 12/98 (https://dejure.org/1998,9532)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1365
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.10.1993 - VII B 229/93

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen des Finanzgerichts über eine

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 12/98
    Die Beifügung einer Rechtsmittelbelehrung kann die gesetzliche Zulassungssperre (§ 128 Abs. 3 Satz 1 FGO) nur aufheben, wenn das Gericht damit zweifelsfrei zu erkennen gibt, daß es eine Beschwerde zulassen will (vgl. BFH-Beschluß vom 28. Oktober 1993 VII B 229/93, BFH/NV 1994, 254).
  • BFH, 29.06.1988 - II B 33/88

    Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 12/98
    Die Beifügung einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung führt nicht zur Statthaftigkeit der Beschwerde (BFH-Beschluß vom 29. Juni 1988 II B 33/88, BFH/NV 1989, 188).
  • BFH, 08.08.1991 - VI B 134/90

    Rechtswirksame Rücknahme einer Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 12/98
    Die -- nur schriftlich beachtliche (vgl. BFH-Beschluß vom 8. August 1991 VI B 134/90, BFH/NV 1992, 49) -- Rücknahmeerklärung konnte an der Unzulässigkeit der Beschwerde nichts ändern.
  • BFH, 07.05.1987 - VI B 186/86

    Zulässigkeit einer nichtzugelassenen Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 12/98
    In entsprechender Anwendung von § 72 Abs. 1 FGO kann eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung nur bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung wirksam zurückgenommen werden (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 7. Mai 1987 VI B 186/86, BFH/NV 1987, 665).
  • BFH, 26.08.1987 - IV B 27/87

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelsperre - Rechtswegeröffnung - Zulassung

    Auszug aus BFH, 20.04.1998 - V B 12/98
    Sie wird "in der Entscheidung" zugelassen (§ 128 Abs. 3 Satz 1 FGO), somit im Entscheidungssatz (Tenor) oder in den Gründen (BFH-Beschluß vom 26. August 1987 IV B 27/87, BFHE 150, 403, BStBl II 1987, 786).
  • BFH, 12.11.1998 - XI B 98/98

    Ablehnender AdV-Beschluss; Beschwerde

    Die Beifügung der Rechtsmittelbelehrung, die von der Zulässigkeit der Beschwerde ausgeht, vermag die Zulässigkeit der Beschwerde nicht zu begründen, weil aus ihr nicht hervorgeht, daß die Beschwerde aus einem der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Gründe (vgl. § 128 Abs. 3 Satz 2 FGO) zugelassen wird (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1998 V B 12/98, BFH/NV 1998, 1365, m.w.N.).
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