Rechtsprechung
| BFH, 15.07.1998 - II R 23/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeiner Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.01.1997 - I 463/96
- BFH, 15.07.1998 - II R 23/97
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 1998, 1463
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 08.08.2001 - II R 59/98 Es hat seine Auffassung auf den Umstand gestützt, dass die vinkulierten Namensaktien satzungsmäßig nur mit Zustimmung der Organe der Klägerin übertragen werden (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 14. Oktober 1966 III 281/63, BFHE 87, 218, BStBl III 1967, 82; vom 15. Juli 1998 II R 23/97, BFH/NV 1998, 1463) und die Anteilseigner nicht frei über ihre Aktien verfügen konnten.
Die regelmäßige Vereinbarung desselben Preises (Nominalwert oder eines bestimmten Anteils davon) zeigt im Streitfall, dass die Beteiligten den Preis gerade nicht unter den Bedingungen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage unter Heranziehung objektiver Wertmaßstäbe, zu denen vor allem das Gesamtvermögen und die Ertragsaussichten gehören, gebildet haben (vgl. BFH in BFH/NV 1998, 1463).
- BFH, 22.08.2002 - II B 170/01
Anteilswert; Ableitung aus stichtagsnahen Verkaufsfällen
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist unter dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 1 BewG der Handel zu verstehen, der sich nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage vollzieht und bei dem jeder Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not, sondern freiwillig in Wahrung seiner eigenen Interessen zu handeln in der Lage ist (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1969 III 88/65, BFHE 95, 334, BStBl II 1969, 395; vom 23. Februar 1979 III R 44/77, BFHE 128, 254, BStBl II 1979, 618; vom 30. März 1994 II R 101/90, BFHE 174, 94, BStBl II 1994, 503, und vom 15. Juli 1998 II R 23/97, BFH/NV 1998, 1463). - FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 43/09
Bewertung und Verwirkung von Schenkungssteuer nach überlanger Einspruchsdauer …
f) Auch sonst liegen keine stichtagsbezogen konkreten Einwendungen oder Aufklärungsanträge vor, die für die Schätzung des Unternehmens- und Anteilswerts nach dem Stuttgarter Verfahren zu beachten wären (vgl. BFH vom 15. Juli 1998 II R 23/97, BFH/NV 1998, 965, DStRE 1998, 965, HFR 1999, 10), sei es in Bezug auf den Vermögenswert, sei es hinsichtlich des Ertragswerts oder sei es zur gewichteten Berücksichtigung von Vermögenswert und Ertragswert im Unternehmenswert.
- FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/09
Ableitung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen aus zeitnahen Verkäufen: Beginn …
Ein gezahlter Kaufpreis kann regelmäßig dann nicht als im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt angesehen werden, wenn er ohne jede Rücksicht auf das Vermögen und die Ertragsaussichten der Gesellschaft bemessen wurde, also dem inneren Wert der Anteile nicht entspricht (BFH-Urteil vom 15.07.1998 II R 23/97, BFH/NV 1998, 1463;… Eisele in Rössler/Troll, BewG, § 11 Rn. 26). - FG Hamburg, 29.01.2002 - II 290/97
Management-Holding: Keine Berücksichtigung des Aufwandes, der für die …
Die Schätzung hat für den hier maßgeblichen Stichtag regelmäßig nach den Abschnitten 76 ff VStR zu erfolgen; insbesondere das dort vorgesehene sog. Stuttgarter Verfahren ist prinzipiell ein dafür geeignetes Schätzungsverfahren (vgl. BFH-Urteil vom 16.07.1997 II R 23/97, BFH/NV 1998, 50).
