Rechtsprechung
   BFH, 23.04.1998 - X R 83/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6289
BFH, 23.04.1998 - X R 83/97 (https://dejure.org/1998,6289)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1998 - X R 83/97 (https://dejure.org/1998,6289)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1998 - X R 83/97 (https://dejure.org/1998,6289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Versäumung der Antragstellung auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Fehlern bei der Übermittlung des Antrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1493
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.01.1993 - X R 83/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und verschuldete Fristversäumnis bei

    Auszug aus BFH, 23.04.1998 - X R 83/97
    Etwaige Lücken in der Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts können nach Ablauf der Begründungsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO nicht mehr geschlossen werden (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 18. Januar 1993 X R 83/91, BFH/NV 1993, 427, m.w.N.); sie gehen zu Lasten des Betroffenen.

    Bleibt die Verschuldensfrage offen, kommt Wiedereinsetzung nicht in Betracht (Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 26. September 1991 I ZB 12/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 574; Senatsbeschluß in BFH/NV 1993, 427).

  • BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91

    Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung

    Auszug aus BFH, 23.04.1998 - X R 83/97
    Bleibt die Verschuldensfrage offen, kommt Wiedereinsetzung nicht in Betracht (Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 26. September 1991 I ZB 12/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 574; Senatsbeschluß in BFH/NV 1993, 427).
  • BFH, 12.02.1992 - XI R 19/91

    Feststellung eines Verschuldens des Finanzamtes bei einem Antrag auf

    Auszug aus BFH, 23.04.1998 - X R 83/97
    Wird zur Rechtfertigung eines -- hier sinngemäß gestellten -- Wiedereinsetzungsantrags die fristgerechte Bearbeitung und ein -- unverschuldeter -- Fehler bei der Übermittlung des Fristverlängerungsantrages behauptet, müssen die Tatsachen vollständig vorgetragen und glaubhaft gemacht werden, die eine Grundlage dafür bieten, nicht nur die fristgerechte Bearbeitung, sondern auch die rechtzeitig Versendung als überwiegend wahrscheinlich anzusehen (BFH-Beschluß vom 12. Februar 1992 XI R 19/91, BFH/NV 1992, 534, m.w.N.).
  • FG Brandenburg, 16.04.1997 - 2 K 616/96

    Steuerliche Behandlung der Übertragung eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten

    Auszug aus BFH, 23.04.1998 - X R 83/97
    Das Finanzgericht (FG), dessen Entscheidung in Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 956 abgedruckt ist, hat die Klage als unbegründet abgewiesen (Zustellung der Vorentscheidung 9. Mai 1997).
  • BFH, 12.01.2000 - X B 98/99

    Begründungserfordernis - Begründungsfrist - Verschulden des

    Dahingestellt bleiben kann, ob dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wegen der Versäumung der nicht verlängerungsfähigen Frist für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (s. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 1999 XI B 118/98, BFH/NV 1999, 820; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 55 f.) durch seinen Prozessbevollmächtigten, dessen Verschulden er sich zurechnen lassen muss (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung --ZPO--; BFH-Beschluss vom 23. April 1998 X R 83/97, BFH/NV 1998, 1493), gemäß § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist.

    Denn es kann zu einer sachlichen Prüfung des Rechtsmittels selbst dann nicht kommen, wenn man annimmt, ein rechtzeitig geltend gemachter (§ 56 Abs. 2 FGO; dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 1493, und vom 13. November 1998 X R 31/97, BFH/NV 1999, 941; Gräber, a.a.O., § 56 Rz. 49) Wiedereinsetzungsgrund i.S. des § 56 Abs. 1 FGO sei gegeben.

  • BFH, 28.07.1999 - X R 122/98

    Antragsfrist nach § 68 FGO

    Die --fachkundig vertretenen-- Kläger haben auch im Schriftsatz vom 9. April 1998 keine in sich schlüssige Erklärung für die Fristversäumung (s. dazu z.B. Senatsbeschluß vom 23. April 1998 X R 83/97, BFH/NV 1998, 1493, 1494, m.w.N.) gegeben.
  • FG Niedersachsen, 05.06.2009 - 3 K 269/08

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Klagefrist

    Erforderlich ist binnen der Zweiwochenfrist eine vollständige Darlegung der Ereignisse, die zur Fristversäumnis geführt haben und welche die unverschuldete Säumnis belegen sollen (Urteil des BFH vom 23. April 1998 X R 83/97, BFH/NV 1998, 1493; Beschluss des BFH vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108).
  • BFH, 30.07.2003 - I B 75/03

    Wiedereinsetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung macht dies eine schlüssige und lückenlose Darstellung erforderlich, welche Person zu welcher Zeit und in welcher Weise das betreffende Schriftstück tatsächlich aufgegeben hat (BFH-Beschluss vom 23. April 1998 X R 83/97, BFH/NV 1998, 1493; vgl. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 FGO Anm. 36).
  • BFH, 15.12.1999 - X B 100/99

    NZB-Verfahren; Änderungsbescheid

    Die Kläger hätten zumindest vortragen müssen, wann und wie der Schriftsatz an den Bundesfinanzhof (BFH) übermittelt worden und wie die Fristenkontrolle beim Prozeßbevollmächtigten organisiert ist (z.B. BFH-Beschluß vom 23. April 1998 X R 83/97, BFH/NV 1998, 1493, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht