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Rechtsprechung
   BFH, 29.06.1998 - X B 65/98   

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BFH, 29.06.1998 - X B 65/98 (https://dejure.org/1998,9866)
BFH, Entscheidung vom 29.06.1998 - X B 65/98 (https://dejure.org/1998,9866)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 1998 - X B 65/98 (https://dejure.org/1998,9866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1517
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.12.1993 - VIII B 98/93

    Zeitnaher Nachweis der persönlichen Einkommensverhältnisse und

    Auszug aus BFH, 29.06.1998 - X B 65/98
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdeführerin den letztgenannten Anforderungen zeitnah gerecht geworden ist (vgl. dazu die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325, und vom 23. Dezember 1993 VIII B 98/93, BFH/NV 1994, 657, 658), denn jedenfalls aus sachlichen Gründen kann das Rechtsmittel keinen Erfolg haben.
  • BFH, 26.02.1997 - VII B 201/96

    Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 29.06.1998 - X B 65/98
    Dies ist nach Aktenlage, grundsätzlich nicht mit Hilfe von Beweiserhebungen, sondern anhand präsenter Beweismittel zu beurteilen (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Februar 1997 VII B 201/96, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 09.07.1996 - IV B 105/95

    Registrierung von Betriebseinnahmen im Rahmen der Festsetzung von Einkommens- und

    Auszug aus BFH, 29.06.1998 - X B 65/98
    Dabei trifft den Rechtsuchenden eine besondere, in Schätzungssachen verstärkte Mitwirkungspflicht (BFH-Beschluß vom 9. Juli 1996 IV B 105/95, BFH/NV 1997, 58, 59, m. w. N.; vgl. auch BFH- Beschluß vom 3. Dezember 1996 IV S 2/96, BFH/NV 1997, 700, m. w. N.), die im Streitfall noch durch das frühere Verhalten der Beschwerdeführerin verstärkt wird: Sie selbst nämlich ist, schon damals fachkundig beraten, den Behörden gegenüber zunächst als Einzelunternehmerin aufgetreten.
  • BFH, 27.11.1992 - III B 80/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Auszug aus BFH, 29.06.1998 - X B 65/98
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdeführerin den letztgenannten Anforderungen zeitnah gerecht geworden ist (vgl. dazu die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325, und vom 23. Dezember 1993 VIII B 98/93, BFH/NV 1994, 657, 658), denn jedenfalls aus sachlichen Gründen kann das Rechtsmittel keinen Erfolg haben.
  • BFH, 03.12.1996 - IV S 2/96

    Berücksichtigung von Unterstützungsleistungen an Angehörige als außergewöhnliche

    Auszug aus BFH, 29.06.1998 - X B 65/98
    Dabei trifft den Rechtsuchenden eine besondere, in Schätzungssachen verstärkte Mitwirkungspflicht (BFH-Beschluß vom 9. Juli 1996 IV B 105/95, BFH/NV 1997, 58, 59, m. w. N.; vgl. auch BFH- Beschluß vom 3. Dezember 1996 IV S 2/96, BFH/NV 1997, 700, m. w. N.), die im Streitfall noch durch das frühere Verhalten der Beschwerdeführerin verstärkt wird: Sie selbst nämlich ist, schon damals fachkundig beraten, den Behörden gegenüber zunächst als Einzelunternehmerin aufgetreten.
  • BFH, 28.04.1999 - X B 190/98

    Verfahrensmängel; Begründungserfordernisse

    - die (fachkundig vertretene) Klägerin seinerzeit das Beweisthema nicht soweit konkretisiert hat, daß das FG in die Lage versetzt war, sich eine (vorläufige) Meinung über die Brauchbarkeit des Beweismittels zu bilden (BFH-Beschluß vom 9. März 1998 X B 162, 163/97, BFH/NV 1998, 968, 969); zumal die allein entscheidende Frage, ob Imbiß bzw. Lebensmittelhandel in Form eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft betrieben wurde, für sich allein schon deshalb als Beweisgegenstand ausscheidet, weil sie sich nicht auf Tatsächliches beschränkt, sondern das Ergebnis einer schwerpunktmäßig auf rechtlichem Gebiet liegenden Gesamtbeurteilung (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 26. März 1998 X B 134/97, BFH/NV 1998, 1126, 1127, und vom 29. Juni 1998 X B 65/98, BFH/NV 1998, 1517, 1518) darstellt, weswegen auch von einem Sachverständigengutachten kein Aufklärungsbeitrag zu erwarten war (vgl. auch BFH-Beschluß vom 30. September 1998 X B 28 und 29/98, BFH/NV 1999, 491); .
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Rechtsprechung
   BFH, 13.05.1998 - II S 2/98   

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BFH, 13.05.1998 - II S 2/98 (https://dejure.org/1998,12215)
BFH, Entscheidung vom 13.05.1998 - II S 2/98 (https://dejure.org/1998,12215)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - II S 2/98 (https://dejure.org/1998,12215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1517
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.07.1987 - II S 4/87

    Rechtliche Beurteilung eines Prozeßkostenhilfeantrags

    Auszug aus BFH, 13.05.1998 - II S 2/98
    Das von ihm beabsichtigte Rechtsmittel gegen das Urteil der Vorinstanz kann daher nur dann Aussicht auf Erfolg i.S. des § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO haben, wenn zum einen dem Antragsteller wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist, die mit Ablauf des 10. Februar 1998 endete, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Juli 1987 II S 4/87, BFH/NV 1988, 262) und zum anderen Gründe für eine Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargetan werden.
  • BFH, 08.10.1999 - I S 2/99

    Prozeßkostenhilfe - Schätzungsbescheid - Bestandskraft - Restitutionsklage -

    Jedenfalls ergibt sich weder aus dem Vorbringen des Antragstellers, noch aus der Vorentscheidung, noch aus dem Protokoll über die mündliche Verhandlung, daß die beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde erfolgversprechend sein könnte (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Februar 1997 XI S 1/97, BFH/NV 1997, 703; ähnlich BFH-Beschluß vom 13. Mai 1998 II S 2/98, BFH/NV 1998, 1517).
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