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   BFH, 30.09.1997 - IX R 25/96   

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https://dejure.org/1997,4854
BFH, 30.09.1997 - IX R 25/96 (https://dejure.org/1997,4854)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1997 - IX R 25/96 (https://dejure.org/1997,4854)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1997 - IX R 25/96 (https://dejure.org/1997,4854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 7 Abs. 5, 10 e Abs. 1 S. 4; BGB § 951
    Anschaffungskosten bei Verzicht auf Aufwendungsersatzanspruch

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatzanspruch bei Schenkung eines Grundstücks für den Ausbau und Umbau auf eigene Kosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Anschaffungskosten bei Verzicht auf Aufwendungsersatzanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42, EStG § 7 Abs 5, EStG § 10 e
    AfA-Bemessungsgrundlage; Gestaltungsmißbrauch; Grundstücksübertragung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 167
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.12.1996 - X R 262/93

    Aufwendungen für Umbaumaßnahmen an einem fremden bebauten Grundstück im Hinblick

    Auszug aus BFH, 30.09.1997 - IX R 25/96
    Der Aufwendungsersatzanspruch entsteht in diesen Fällen erst dann, wenn feststeht, daß der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, daß die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 1996 X R 262/93, BFHE 182, 149; vgl. auch Soergel-Mühl, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl., § 951 Rz. 17; Hefermehl, in: Ermann, Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 951 Rdnr. 4; Bassenge, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 56. Aufl., § 951 Rdnr. 16).
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

    Auszug aus BFH, 30.09.1997 - IX R 25/96
    Wer auf einem fremden Grundstück in der begründeten Erwartung, später Eigentümer des Grundstücks zu werden, Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen läßt, hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Bereicherungsanspruch, wenn diese Erwartung später enttäuscht wird (BGH-Urteil vom 12. Juli 1989 VIII ZR 286/88, BGHZ 108, 256, 261, m.w.N.).
  • FG Köln, 04.05.1998 - 6 K 1239/97

    Wirtschaftliche Zurechnung unter (Schwieger-)Eltern und Kindern bei

    Anschaffungskosten sind diejenigen Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (BFH-Urt. v. 30.09.1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167 -168).

    Wer auf einem fremden Grundstück in der begründeten Erwartung, später Eigentümer des Grundstücks zu werden, Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen läßt, hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Bereicherungsanspruch, wenn diese Erwartung später enttäuscht wird (BFH-Urt. v. 30.09.1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167 -168; (BGH-Urt. v. 12.07.1989 VIII ZR 286/88, BGHZ 108, 256, 261, m.w.N.).

    Der Aufwendungsersatzanspruch entsteht in diesen Fällen erst dann, wenn feststeht, daß der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, daß die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (BFH-Urt. v. 30.09.1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167 -168 m.w.N.).

    Allein die vertragliche Vereinbarung eines Anspruches, ohne daß dieser tatsächlich besteht, führt nicht zu Anschaffungskosten (BFH-Urt. v. 30.09.1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, a.a.O.).

    Die Frage, ob der BFH mit seinen Urteilen 11.12.1996 X R 262/93, BFHE 182, 149 und v. 30.09.1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167 der von der Verwaltung (BMF-Schreiben v. 31.12.1994, BStBl I 1994, 887, Rz 17; Wacker, EigZulG , § 2 Rz 146) akzeptierten Gestaltungsmöglichkeit der (nachträglichen) Anschaffung gegen Verzicht auf den zivilrechtlichen Aufwendungsersatzanspruch generell die Anerkennung versagt hat (so Stephan, DB 1998, 591), braucht vorliegend nicht abschließend beantwortet zu werden.

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 9/06

    Anwendung der Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung auch im Rahmen von

    Dies beruht darauf, dass der Begriff der Anschaffungskosten nach Maßgabe des für die Gewinn- und Überschusseinkünfte maßgeblichen § 255 HGB Aufwand des Steuerpflichtigen voraussetzt, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167; vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574).
  • BFH, 05.11.2003 - X R 55/99

    Abgrenzung entgeltliches Übertragungsgeschäft - private Versorgungsrente

    Werden die Aufwendungen jedoch --wie nach dem Vorbringen der Kläger-- im Hinblick auf den künftigen Eigentumserwerb erbracht, entsteht ein Aufwendungsersatzanspruch erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (BFH-Urteile in BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100; vom 30. September 1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167; jeweils unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BFH, 16.05.2001 - X R 14/97

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG a.F.

    Werden die Umbaumaßnahmen --wie im Streitfall-- im Hinblick auf den künftigen Eigentumserwerb vorgenommen, entsteht ein Aufwendungsersatzanspruch erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1996 X R 262/93, BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100; vom 30. September 1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167; jeweils unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH--).
  • FG Bremen, 21.07.1997 - 196059K 6

    Berücksichtigung von Aufwendungen als Herstellungskosten; Herstellung einer

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  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 191/98

    Aufwendungsersatzanspruch und Anschaffungskosten (§ 10 e EStG)

    Er verweist zur Begründung auf Ausführungen in der Einspruchsentscheidung, und hier insbesondere die Vorgaben der Rechtsprechung des BFH (etwa Urteil vom 30. September 1997, IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167).

    Insoweit verweist der Senat auf das BFH-Urteil vom 30. September 1997, IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167.

  • BFH, 18.07.2001 - X R 111/96

    Einkommensteuer - Ehegatten - Grundstück - Anschaffung - Anschaffungskosten -

    bb) Werden Baumaßnahmen --wie im Streitfall-- im Hinblick auf die spätere Eheschließung und eine danach geplante Eigentumsübertragung vorgenommen, entsteht ein Entschädigungsanspruch erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eheschließung und anschließende Eigentumsübertragung) nicht eintritt bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1996 X R 262/93, BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100, unter II. 3.; vom 30. September 1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167, jeweils unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH--).
  • FG Köln, 20.12.2000 - 4 K 6707/94

    Gebäudeerrichtung auf fremdem Grund und Boden

    Der erkennende Senat hat sich jedoch an der Übertragung der Grundsätze auf den vorliegenden Fall gehindert gesehen, weil nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sogar der spätere - die Nutzungsvereinbarung bestätigende - abredegemäße Vollrechtserwerb (z.B. Schenkung, gemischte Schenkung oder Erbgang) nicht mehr zur späteren Anerkennung von Herstellungskosten des Nutzungsberechtigten führen können soll (vgl. z.B. Urteile des BFH vom 11. Dezember 1996 X R 262/93, BStBl II 1998, 100; vom 20. September 1995 X R 94/92, BStBl II 1996, 186 und vom 30. September 1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167 ).
  • BFH, 23.05.2003 - IX B 66/02

    AK bei mittelbarer Schenkung, FördG

    Dies beruht darauf, dass der Begriff der Anschaffungskosten nach Maßgabe des für die Gewinn- und Überschusseinkünfte maßgeblichen § 255 des Handelsgesetzbuchs (HGB) Aufwand des Steuerpflichtigen voraussetzt, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167; vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85).
  • FG Münster, 27.02.1998 - 11 K 6189/96
    Offen bleiben können die Fragen, ob in dem notariellen Vertrag vom 16.12.1992 eine unentgeltliche Übertragung im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge zu sehen ist oder ein entgeltlicher Erwerb, für den die Gegenleistung in der Aufgabe eines Aufwendungsersatzanspruches besteht (so Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 13.11.1996 2 K 196/96 E , Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 1997, 403, vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen -;BMF-Schreiben-; vom 31.12.1994 IV B 3 - S 2225 a - 294/94 - BStBl. I 1994, 887, Tz 17/18 und 42; sowie BFH-Urteile vom 11.12.1996 X R 262/93 Der Betrieb - DB - 1997, 709, und vom 30.09.1997 IX R 25/96 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -;BFH/NV-; 1998, 167), sowie ob im Streitfall diese Gegenleistung durch das FA mit 300.000 DM zutreffend bewertet ist.
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