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BFH, 10.07.1997 - V B 18/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 177
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 08.11.1995 - XI R 63/94
1. Zur Steuerbarkeit bei Einbringung von Sacheinlagen durch …
Auszug aus BFH, 10.07.1997 - V B 18/97
Der Kläger meint, die Vorentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. November 1995 XI R 63/94 (BFHE 179, 189 [BFH 08.11.1995 - XI R 63/94], BStBl II 1996, 114) ab; dort werde die Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft im Wege der Sachgründung als steuerbare entgeltliche Leistung qualifiziert; im Streitfall verneine die Vorentscheidung eine entgeltliche Leistung.Eine derartige Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des BFH in BFHE 179, 189 [BFH 08.11.1995 - XI R 63/94], BStBl II 1996, 114 liegt nicht vor.
- BFH, 01.08.1990 - II B 36/90
Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche …
Auszug aus BFH, 10.07.1997 - V B 18/97
Die Benennung dieses Rechtssatzes wäre aber notwendig gewesen, um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzulegen (vgl. BFH-Beschluß vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987). - BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73
Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BFH, 10.07.1997 - V B 18/97
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich bereits ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt oder durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den BFH erforderlich machen (vgl. BFH-Beschluß vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196).
- BFH, 18.01.2001 - V B 85/00
GmbH - Materialprüfung - Straßenbau - Beratungsleistung - Umsatzsteuer - …
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich bereits ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) erforderlich machen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Juli 1997 V B 18/97, BFH/NV 1998, 177). - BFH, 15.09.2000 - V B 93/00
Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - …
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich bereits ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) erforderlich machen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juli 1997 V B 18/97, BFH/NV 1998, 177). - BFH, 14.01.2000 - V B 85/98
GbR; Vertretung
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich bereits ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) erforderlich machen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juli 1997 V B 18/97, BFH/NV 1998, 177).