Rechtsprechung
BFH, 28.08.1997 - III R 10/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 18.10.1993 - 1 K 1304/93
- BFH, 28.08.1997 - III R 10/96
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 198
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 22.10.1986 - I R 107/82
Haftungsanspruch - Nichtabgeführte Kapitalertragsteuer - Geltendmachung - …
Auszug aus BFH, 28.08.1997 - III R 10/96
Das rechtliche Gehör -- insbesondere i. S. von Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- ist aber auch dann verletzt, wenn die Verfahrensbeteiligten von einer Entscheidung überrascht werden, weil das Urteil auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gegründet ist, zu denen sie sich nicht geäußert haben und zu denen sich zu äußern sie nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch keine Veranlassung hatten (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293;… vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790, m. w. N.). - BFH, 08.11.1989 - I R 14/88
Verletzung rechtlichen Gehörs bei unterbliebenem Hinweis auf soeben geänderte …
Auszug aus BFH, 28.08.1997 - III R 10/96
Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es auf den festgestellten Verfahrensverstoß unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen kann (BFH-Urteile vom 8. November 1989 I R 14/88, BFHE 159, 112, BStBl II 1990, 386, und vom 5. November 1991 VII R 64/90, BFHE 166, 415 [BFH 05.11.1991 - VII R 64/90], BStBl II 1992, 425). - BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90
- Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf …
Auszug aus BFH, 28.08.1997 - III R 10/96
Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es auf den festgestellten Verfahrensverstoß unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen kann (BFH-Urteile vom 8. November 1989 I R 14/88, BFHE 159, 112, BStBl II 1990, 386, und vom 5. November 1991 VII R 64/90, BFHE 166, 415 [BFH 05.11.1991 - VII R 64/90], BStBl II 1992, 425). - BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92
Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der …
Auszug aus BFH, 28.08.1997 - III R 10/96
Das rechtliche Gehör -- insbesondere i. S. von Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- ist aber auch dann verletzt, wenn die Verfahrensbeteiligten von einer Entscheidung überrascht werden, weil das Urteil auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gegründet ist, zu denen sie sich nicht geäußert haben und zu denen sich zu äußern sie nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch keine Veranlassung hatten (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293; vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790, m. w. N.).
- BFH, 24.04.1998 - X B 155/97
Anforderungen an Beschwerdegründe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
Selbst wenn ein Verfahrensfehler vorläge, wäre dies unmaßgeblich, weil es -- nach dem Sachstand zum Schluß der mündlichen Verhandlung -- unter keinem denkbaren Gesichtspunkt auf ihn ankommt (BFH-Urteil vom 28. August 1997 III R 10/96, BFH/NV 1998, 198, 199, m.w.N.;… s. auch Gräber, a.a.O., § 76 Rz. 40f.), die Ursachen für die unvollständige Sachaufklärung allein in der Verletzung von Mitwirkungspflichten zu sehen sind (Urteil in BFHE 178, 99, BStBl II 1996, 51) und die verbleibenden Ungewißheiten zu Lasten der Kläger gehen (…Urteil in BFH/NV 1996, 801, 802). - BFH, 08.04.2010 - VII B 150/09
Ausfuhrerstattung: Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Anspruchs auf …
Indem es diese Gelegenheit nicht einräumte und erst in seinem Urteil zu erkennen gab, dass es hinsichtlich der vom HZA behaupteten Fehlmengen die angegebenen schriftlichen Unterlagen für nicht ausreichend, sondern eine Zeugenvernehmung als Beweis für erforderlich hielt, hat das FG den Anspruch des HZA auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. August 1997 III R 10/96, BFH/NV 1998, 198). - BFH, 22.07.1999 - VII S 14/98
PKH-Ablehnung, Gegenvorstellung
Ob eine Gegenvorstellung gegen Beschlüsse, durch die Anträge auf Bewilligung von PKH vom Bundesfinanzhof (BFH) abgelehnt worden sind, darüber hinausgehend gegeben ist, da solche Beschlüsse lediglich formell, nicht jedoch materiell in Rechtskraft erwachsen (BFH-Beschluß vom 27. August 1997 XI S 24-27/97, BFH/NV 1998, 198), kann unerörtert bleiben, weil die Richtigkeit des angegriffenen Senatsbeschlusses aufgrund der Ausführungen in der Gegenvorstellung nicht in Frage steht, die Gegenvorstellung des Antragstellers also jedenfalls unbegründet ist. - BFH, 21.01.1998 - III R 31/97
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine …
Das Gericht verletzt daher das Recht auf Gehör i. S. von Art. 103 Abs. 1 GG, wenn die Verfahrensbeteiligten von einer Entscheidung überrascht werden, weil das Urteil auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gegründet ist, zu denen sie sich nicht geäußert haben und zu denen sich zu äußern sie nach dem vorherigen Verlauf des Verfahrens auch keine Veranlassung hatten (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293;… vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790; vom 28. August 1997 III R 10/96, nicht veröffentlicht). - BFH, 19.05.2000 - IX S 7/00
Prozesskostenhilfe - Beiladungsbeschluss - Aussicht auf Erfolg - Gegenvorstellung
Es kann offen bleiben, ob eine Gegenvorstellung gegen Beschlüsse, durch die der Antrag auf Bewilligung von PKH vom Bundesfinanzhof (BFH) abgelehnt worden ist, gegeben ist, da solche Beschlüsse lediglich formell, nicht jedoch materiell in Rechtskraft erwachsen (BFH-Beschluss vom 27. August 1997 XI S 24-27/97, BFH/NV 1998, 198), denn die Gegenvorstellung des Antragstellers ist jedenfalls unbegründet.
Rechtsprechung
BFH, 27.08.1997 - XI S 24-27/97, XI S 24/97, XI S 25/97, XI S 26/97, XI S 27/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 198
Wird zitiert von ...
- BFH, 02.06.1998 - V B 99/97
Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - Persönliche …
Dies hat der XI. Senat des BFH in einem anderen Verfahren des Antragstellers mit Beschluß vom 27. August 1997 XI S 24-27/97, BFH/NV 1998, 198 bereits dargelegt.