Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.07.1997

Rechtsprechung
   BFH, 29.07.1997 - VII R 19, 20/97, VII R 19/97, VII R 20/97   

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https://dejure.org/1997,17993
BFH, 29.07.1997 - VII R 19, 20/97, VII R 19/97, VII R 20/97 (https://dejure.org/1997,17993)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1997 - VII R 19, 20/97, VII R 19/97, VII R 20/97 (https://dejure.org/1997,17993)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - VII R 19, 20/97, VII R 19/97, VII R 20/97 (https://dejure.org/1997,17993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 2 Abs 2, AO 1977 § 88, KraftStDV § 6
    LKW; Verkehrsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 217
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97

    Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 19/97
    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 29. April 1997 VII R 1/97, Abschnitt II Nr. 1 (Deutsches Steuerrecht, Entscheidungsdienst 1997, 606).

    Die vom FG angewandten Maßstäbe zur Prüfung, ob noch ein Personenkraftwagen vorliegt, entsprechen der Rechtsprechung des Senats (Urteil in VII R 1/97).

    In seinem Urteil VII R 1/97 -- Abschnitt II Nr. 2 -- hat der Senat erkannt, daß die Finanzbehörde ihre Ermittlungspflicht verletzt, wenn sie der Kraftfahrzeugsteuer veranlagung unter Verzicht auf für die Beurteilung notwendige Daten die verkehrsrechtliche Einstufung des umgebauten Fahrzeugs (LKW) zugrunde legt; eine verbösernde Änderungsfestsetzung wegen nachträglich erkannter Unerheblichkeit der Umbauten scheidet damit aus.

    Einen Ermittlungsmangel hat der Senat im Falle VII R 1/97 bejaht, weil nach den festgestellten Umständen zwingend eine nähere Aufklärung über Art und Umfang der vorgenommenen Umbauten erforderlich war (im Rahmen einer Besteuerung im Jahre 1989).

    Die Grundsätze des Senatsurteils VII R 1/97 können auch im Streitfall -- bezogen auf die Besteuerung im Jahre 1991 -- herangezogen werden.

  • BFH, 29.07.1997 - VII R 20/97
    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 19/97
    Revision des FA (VII R 20/97).
  • BFH, 10.12.1991 - VII R 10/90

    Änderung eines Kraftfahrzeugsteuerbescheides wegen neuer Tatsachen, wenn das

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 19/97
    Der Senat hat in dieser Entscheidung an sein Urteil vom 10. Dezember 1991 VII R 10/90 (BFHE 166, 395, 398, BStBl II 1992, 324 [BFH 10.12.1991 - VII R 10/90]) angeknüpft und wiederholt, daß die Ermittlungspflicht nur dann verletzt ist, wenn die Finanzbehörde Zweifeln, die sich nach Sachlage aufdrängen, nicht nachgeht.
  • FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 188/96
    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 19/97
    Im übrigen wird -- ohne Bindungswirkung (§ 126 Abs. 5 FGO) -- auf die vom Senat inzwischen bestätigten Urteile des FG Nürnberg vom 12. November 1996 VI 174/96 und 188/96 (EFG 1997, 497, 499) -- zu § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 (Rechts erheblichkeit der neuen Tatsachen) -- verwiesen.
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Da bei solchen in wesentlichen Bauteilen gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipierten Fahrzeugen die Herstellerkonzeption der Eignung für den einen ebenso wenig wie für den anderen Zweck entgegensteht, wirkt sich dies in Umbaufällen dahin aus, dass einer Umwidmung des Fahrzeuges vom PKW (ursprüngliche werkseitige Ausstattung) zum LKW die serienmäßige Grundausstattung nicht entgegengehalten werden kann; die durch den Umbau geschaffenen LKW-typischen Einrichtungen und Merkmale müssen sich also bei solchen Fahrzeugen nicht gegen die zahlreichen, in aller Regel bei einem Umbau nicht veränderten oder gar nicht veränderbaren Baumerkmale, welche den Charakter eines Fahrzeuges in ihrer Gesamtheit bestimmen, "durchsetzen", wie es der Senat sonst für notwendig gehalten hat (Urteil des Senats in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489 --zu Sonderanfertigungen auf der Basis von PKW-Kombis bzw. Kompaktfahrzeugen--; siehe ferner die zu sog. Geländewagen ergangenen Entscheidungen des Senats u.a. vom 29. Juli 1997 VII R 51, 52/97, BFH/NV 1998, 220, und vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • BFH, 14.05.1998 - VII R 139/97

    Einstufung eines Kfz als Lkw

    Im übrigen hat der erkennende Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung hervorgehoben, das FA müsse zwangsläufig zu Zweifeln an der Bewertung eines Fahrzeugs als LKW durch die Zulassungsstelle nur dann gelangen, wenn --vom FG ggf. festzustellende-- besondere Gründe eine solche Überprüfung veranlaßten, sich also etwa aus einer dem FA bekannten früheren Besteuerung des Fahrzeugs als PKW oder sonst beim FA vorliegenden besonderen Erkenntnissen die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen ergebe (Urteil vom 12. August 1997 VII R 49/97, BFH/NV 1998, 219; vgl. auch Urteil des Senats vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 37/99

    Umgebauter Kleinbus als Lkw

    Da bei solchen in wesentlichen Bauteilen gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipierten Fahrzeugen die Herstellerkonzeption der Eignung für den einen ebenso wenig wie für den anderen Zweck entgegensteht, wirkt sich dies in Umbaufällen dahin aus, dass einer Umwidmung des Fahrzeuges vom PKW (ursprüngliche werkseitige Ausstattung) zum LKW die serienmäßige Grundausstattung nicht entgegen gehalten werden kann; die durch den Umbau geschaffenen LKW-typischen Einrichtungen und Merkmale müssen sich also bei solchen Fahrzeugen nicht gegen die zahlreichen, in aller Regel bei einem Umbau nicht veränderten oder gar nicht veränderbaren Baumerkmale, welche den Charakter eines Fahrzeuges in ihrer Gesamtheit bestimmen, "durchsetzen", wie es der Senat sonst für notwendig gehalten hat (Urteil des Senats in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489 --zu Sonderanfertigungen auf der Basis von PKW-Kombis bzw. Kompaktfahrzeugen--, s. hierzu die zu sog. Geländewagen ergangenen Entscheidungen des Senats, u.a. vom 29. Juli 1997 VII R 51, 52/97, BFH/NV 1998, 220, und vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 27/99

    Größe der Ladefläche als Kriterium für die Einordnung als Lkw

    Da bei solchen in wesentlichen Bauteilen gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipierten Fahrzeugen die Herstellerkonzeption der Eignung für den einen ebenso wenig wie für den anderen Zweck entgegensteht, wirkt sich dies in Umbaufällen dahin aus, dass einer Umwidmung des Fahrzeuges vom PKW (ursprüngliche werkseitige Ausstattung) zum LKW die serienmäßige Grundausstattung nicht entgegen gehalten werden kann; die durch den Umbau geschaffenen LKW-typischen Einrichtungen und Merkmale müssen sich also bei solchen Fahrzeugen nicht gegen die zahlreichen, in aller Regel bei einem Umbau nicht veränderten oder gar nicht veränderbaren Baumerkmale, welche den Charakter eines Fahrzeuges in ihrer Gesamtheit bestimmen, "durchsetzen", wie es der Senat sonst für notwendig gehalten hat (Urteil des Senats in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489 --zu Sonderanfertigungen auf der Basis von PKW-Kombis bzw. Kompaktfahrzeugen--; siehe ferner die zu sog. Geländewagen ergangenen Entscheidungen des Senats, u.a. vom 29. Juli 1997 VII R 51, 52/97, BFH/NV 1998, 220, und vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • FG Bremen, 11.06.2003 - 2 K 191/01

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Trike; Kraftfahrzeugsteuer 1998

    Ein nicht ausschließlich oder überwiegend zur Beförderung von Gütern konzipiertes Fahrzeug, bei dem deshalb die vorrangige Verwendbarkeit zur Beförderung von Gütern zu verneinen ist, kann steuerlich nicht als Lastkraftwagen eingeordnet werden, sondern ist als Personenkraftwagen der Kraftfahrzeugsteuer zu unterwerfen (FG Köln Urteil vom 04.12.1996 6 K 5101/96, EFG 1997, 309, bestätigt durch BFH-Urteil vom 29.07.1997 VII R 19, 20/97, VII R 19/97, VII R 20/97, BFH/NV 1998, 217; Strodthoff, KraftStG , § 8 Rz. 18).
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   BFH, 29.07.1997 - VII R 20/97   

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https://dejure.org/1997,25858
BFH, 29.07.1997 - VII R 20/97 (https://dejure.org/1997,25858)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1997 - VII R 20/97 (https://dejure.org/1997,25858)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - VII R 20/97 (https://dejure.org/1997,25858)
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Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1
    LKW; Rückwirkende Änderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 217
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Da bei solchen in wesentlichen Bauteilen gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipierten Fahrzeugen die Herstellerkonzeption der Eignung für den einen ebenso wenig wie für den anderen Zweck entgegensteht, wirkt sich dies in Umbaufällen dahin aus, dass einer Umwidmung des Fahrzeuges vom PKW (ursprüngliche werkseitige Ausstattung) zum LKW die serienmäßige Grundausstattung nicht entgegengehalten werden kann; die durch den Umbau geschaffenen LKW-typischen Einrichtungen und Merkmale müssen sich also bei solchen Fahrzeugen nicht gegen die zahlreichen, in aller Regel bei einem Umbau nicht veränderten oder gar nicht veränderbaren Baumerkmale, welche den Charakter eines Fahrzeuges in ihrer Gesamtheit bestimmen, "durchsetzen", wie es der Senat sonst für notwendig gehalten hat (Urteil des Senats in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489 --zu Sonderanfertigungen auf der Basis von PKW-Kombis bzw. Kompaktfahrzeugen--; siehe ferner die zu sog. Geländewagen ergangenen Entscheidungen des Senats u.a. vom 29. Juli 1997 VII R 51, 52/97, BFH/NV 1998, 220, und vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00

    Neue Tatsachen und Verletzung der Ermittlungspflicht

    Das ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats insbesondere dann der Fall, wenn sich aus einer dem FA bekannten früheren Besteuerung desselben Fahrzeugs Zweifel an der Richtigkeit der verkehrsbehördlichen Einstufung ergeben (vgl. Urteile des Senats vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217; vom 12. August 1997 VII R 49/97, BFH/NV 1998, 219) oder wenn sich für das FA sonst aus ihm vorliegenden besonderen Erkenntnissen die Notwendigkeit solcher weiteren, eigenen Ermittlungen ergibt (Senatsurteile vom 14. Mai 1998 VII R 139/97, BFHE 185, 520, BStBl II 1998, 579, und in BFH/NV 1998, 219).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 37/99

    Umgebauter Kleinbus als Lkw

    Da bei solchen in wesentlichen Bauteilen gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipierten Fahrzeugen die Herstellerkonzeption der Eignung für den einen ebenso wenig wie für den anderen Zweck entgegensteht, wirkt sich dies in Umbaufällen dahin aus, dass einer Umwidmung des Fahrzeuges vom PKW (ursprüngliche werkseitige Ausstattung) zum LKW die serienmäßige Grundausstattung nicht entgegen gehalten werden kann; die durch den Umbau geschaffenen LKW-typischen Einrichtungen und Merkmale müssen sich also bei solchen Fahrzeugen nicht gegen die zahlreichen, in aller Regel bei einem Umbau nicht veränderten oder gar nicht veränderbaren Baumerkmale, welche den Charakter eines Fahrzeuges in ihrer Gesamtheit bestimmen, "durchsetzen", wie es der Senat sonst für notwendig gehalten hat (Urteil des Senats in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489 --zu Sonderanfertigungen auf der Basis von PKW-Kombis bzw. Kompaktfahrzeugen--, s. hierzu die zu sog. Geländewagen ergangenen Entscheidungen des Senats, u.a. vom 29. Juli 1997 VII R 51, 52/97, BFH/NV 1998, 220, und vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 27/99

    Größe der Ladefläche als Kriterium für die Einordnung als Lkw

    Da bei solchen in wesentlichen Bauteilen gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipierten Fahrzeugen die Herstellerkonzeption der Eignung für den einen ebenso wenig wie für den anderen Zweck entgegensteht, wirkt sich dies in Umbaufällen dahin aus, dass einer Umwidmung des Fahrzeuges vom PKW (ursprüngliche werkseitige Ausstattung) zum LKW die serienmäßige Grundausstattung nicht entgegen gehalten werden kann; die durch den Umbau geschaffenen LKW-typischen Einrichtungen und Merkmale müssen sich also bei solchen Fahrzeugen nicht gegen die zahlreichen, in aller Regel bei einem Umbau nicht veränderten oder gar nicht veränderbaren Baumerkmale, welche den Charakter eines Fahrzeuges in ihrer Gesamtheit bestimmen, "durchsetzen", wie es der Senat sonst für notwendig gehalten hat (Urteil des Senats in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489 --zu Sonderanfertigungen auf der Basis von PKW-Kombis bzw. Kompaktfahrzeugen--; siehe ferner die zu sog. Geländewagen ergangenen Entscheidungen des Senats, u.a. vom 29. Juli 1997 VII R 51, 52/97, BFH/NV 1998, 220, und vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • BFH, 05.03.2001 - VII B 298/00

    Beschwerde - Kraftfahrzeugsteuer - Einstufung - Fahrzeug - Zulassungsstelle -

    Bei Gefahr des Verlustes dieser Änderungsmöglichkeit muss das FA zu Zweifeln an der Bewertung des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle nur dann gelangen und deshalb die ihm übermittelten Daten selbständig vor Erlass eines Kraftfahrzeugsteuerbescheides überprüfen, wenn besondere Gründe eine solche Überprüfung veranlassen; das ist nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere dann der Fall, wenn sich aus einer dem FA bekannten früheren Besteuerung desselben Fahrzeugs Zweifel an der Richtigkeit der verkehrsbehördlichen Einstufung ergeben (vgl. Urteile des Senats vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217, und vom 12. August 1997 VII R 49/97, BFH/NV 1998, 219) oder wenn sich aus sonst dem FA vorliegenden besonderen Erkenntnissen die Notwendigkeit solcher weiteren, eigenen Ermittlungen ergibt (Senatsurteile in BFHE 185, 520, BStBl II 1998, 579, und in BFH/NV 1998, 219).
  • FG Brandenburg, 08.03.2006 - 4 V 43/06

    Kraftfahrzeugsteuer: Eingruppierung von Fahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht

    Denn eine von der Herstellerkonzeption abweichende Fahrzeugart kann sich nur auf Grund von Umbauten ergeben, die, auf Dauer angelegt, das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs wesentlich verändern (BFH-Urteile vom 26.06.1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810; vom 29.07.1997 VII R 20/97, BFH/NV 1998, 217; und vom 01.08.2000 VII R 26/99, BStBl II 2001, 72).
  • BFH, 29.07.1997 - VII R 19/97

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines umgebauten Geländewagens

    Revision des FA (VII R 20/97).
  • FG Bremen, 11.06.2003 - 2 K 191/01

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Trike; Kraftfahrzeugsteuer 1998

    Ein nicht ausschließlich oder überwiegend zur Beförderung von Gütern konzipiertes Fahrzeug, bei dem deshalb die vorrangige Verwendbarkeit zur Beförderung von Gütern zu verneinen ist, kann steuerlich nicht als Lastkraftwagen eingeordnet werden, sondern ist als Personenkraftwagen der Kraftfahrzeugsteuer zu unterwerfen (FG Köln Urteil vom 04.12.1996 6 K 5101/96, EFG 1997, 309, bestätigt durch BFH-Urteil vom 29.07.1997 VII R 19, 20/97, VII R 19/97, VII R 20/97, BFH/NV 1998, 217; Strodthoff, KraftStG , § 8 Rz. 18).
  • BFH, 27.03.1998 - VII B 267/97

    Einordnung eines Fahrzeuges als LKW bzw. PKW in der Kraftfahrzeugsteuer

    Vielmehr hat der Senat z.B. bereits in seinem Urteil vom 12. August 1997 VII R 49/97 (BFH/NV 1998, 219) hervorgehoben, das FA müsse zwangsläufig zu Zweifeln an der Bewertung eines Fahrzeugs als Lkw durch die Zulassungsstelle nur dann gelangen, wenn -- vom FG ggf. festzustellende -- besondere Gründe eine solche Überprüfung veranlaßten, sich also etwa aus einer dem FA bekannten früheren Besteuerung des Fahrzeugs als Pkw oder sonst beim FA vorliegenden besonderen Erkenntnissen die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen ergebe (vgl. auch Urteil des Senats vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217).
  • BFH, 29.06.1998 - VII B 266/97

    Rüge der unzulässigen Anwendung der Rechtssprechung des Bundesfinanzgerichtshofes

    Der beschließende Senat hat vielmehr bereits in seinem Urteil vom 12. August 1997 VII R 49/97 (BFH/NV 1998, 219) hervorgehoben, das FA müsse zu Zweifeln an der Bewertung eines Fahrzeuges als Lkw durch die Zulassungsstelle nur dann gelangen, wenn besondere Gründe eine solche Überprüfung veranlaßten, sich also etwa aus einer dem FA bekannten früheren Besteuerung des Fahrzeugs als Pkw oder sonst beim FA vorliegender besonderer Erkenntnisse die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen ergebe (vgl. auch die Entscheidungen des Senats vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217, und vom 27. März 1998 VII B 267/97, BFH/NV 1998, 1264).
  • FG München, 12.08.1998 - 4 K 4809/96

    Streit über die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Kfz; Einordnung

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