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   BFH, 27.08.1997 - XI R 97/94   

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https://dejure.org/1997,9370
BFH, 27.08.1997 - XI R 97/94 (https://dejure.org/1997,9370)
BFH, Entscheidung vom 27.08.1997 - XI R 97/94 (https://dejure.org/1997,9370)
BFH, Entscheidung vom 27. August 1997 - XI R 97/94 (https://dejure.org/1997,9370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Änderung der Veranlagung von Ehegatten bei Verlustrücktrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 309
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.06.1993 - III R 32/91

    Keine Anfechtungsbeschränkung gem. § 351 Abs. 1 AO hinsichtlich der Ausübung des

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 97/94
    Der Konflikt zwischen diesem Offizialprinzip und dem Prinzip der Neueröffnung der Wahlmöglichkeit gemäߧ 26 EStG sei nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25. Juni 1993 III R 32/91, BFHE 171, 407, BStBl II 1993, 824 [BFH 25.06.1993 - III R 32/91]) i. S. des Vorrangs der Wahlmöglichkeit zu lösen.

    Es macht im wesentlichen geltend, die Entscheidung des III. Senats des BFH in BFHE 171, 407, [BFH 25.06.1993 - III R 32/91] BStBl II 1993, 824 [BFH 25.06.1993 - III R 32/91] sei zu § 165 AO 1977 ergangen und nicht auf Änderungen nach § 10 d EStG anwendbar.

    Nach dem Urteil des III. Senats in BFHE 171, 407, [BFH 25.06.1993 - III R 32/91] BStBl II 1993, 824 [BFH 25.06.1993 - III R 32/91] findet die Anfechtungsbeschränkung des § 351 Abs. 1 AO 1977 keine Anwendung auf die Ausübung des Wahlrechts nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG.

  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83

    Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 97/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (Urteil vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225 [BFH 27.09.1988 - VIII R 432/83]) sei in einem gemäߧ 10 d des Einkommensteuergesetzes (EStG) von Amts wegen vorzunehmenden Verlustrücktrag eine abstrakte -- also nicht unbedingt zu einer konkreten Berücksichtigung zumindest eines Minimalbetrages führende -- Durchbrechung der Bestandskraft zu sehen.

    Nach ständiger Rechtsprechung enthält § 10 d Sätze 2 und 3 EStG eine gegenüber den Vorschriften der AO 1977 eigenständige Korrekturvorschrift, aufgrund derer die Bestandskraft des für das Rücktragsjahr ergangenen Steuerbescheides insoweit durchbrochen wird, als ausgehend von der bisherigen Steuerfestsetzung und den dafür ermittelten Grundlagen die Steuerschuld durch die Berücksichtigung des Verlustabzugs gemindert würde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 155, 83, [BFH 27.09.1988 - VIII R 432/83] BStBl II 1989, 225, [BFH 27.09.1988 - VIII R 432/83] und Senatsurteil vom 9. Juli 1992 XI R 29/91, BFHE 168, 558, BStBl II 1993, 29 [BFH 09.07.1992 - XI R 29/91]).

  • BFH, 13.11.1979 - VIII R 193/77

    Zusammenveranlagung von Ehegatten für das Kalenderjahr des Todes des Ehegatten.

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 97/94
    Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten im Verlustrücktragsjahr ist nach § 26 b EStG der Verlust vom Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten abzuziehen (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1979 VIII R 193/77, BFHE 129, 262, BStBl II 1980, 188 [BFH 13.11.1979 - VIII R 193/77]).
  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 98/87

    Ausübung des Veranlagungs-Wahlrechts bei Gewährung des Verlustrücktrags

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 97/94
    Im Falle des Verlustrücktrags sind die Ehegatten zum Widerruf der getroffenen Wahl befugt, wenn dadurch der durch den Verlustabzug eröffnete Korrekturspielraum bei beiden weder über- noch unterschritten wird (BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 98/87, BFHE 155, 91, BStBl II 1989, 229 [BFH 27.09.1988 - VIII R 98/87]).
  • BFH, 10.01.1992 - III R 103/87

    Unbeachtlichkeit eines Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 97/94
    Allerdings können Ehegatten die Veranlagungsart gemäߧ 26 EStG bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheides wählen und die einmal getroffene Wahl innerhalb dieser Frist -- vorbehaltlich rechtsmißbräuchlichen oder willkürlichen Verhaltens (vgl. BFH-Urteil vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297, [BFH 10.01.1992 - III R 103/87] m. w. N.) -- frei widerrufen.
  • BFH, 09.07.1992 - XI R 29/91

    Verlustrücktrag bei Zusammenveranlagung

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - XI R 97/94
    Nach ständiger Rechtsprechung enthält § 10 d Sätze 2 und 3 EStG eine gegenüber den Vorschriften der AO 1977 eigenständige Korrekturvorschrift, aufgrund derer die Bestandskraft des für das Rücktragsjahr ergangenen Steuerbescheides insoweit durchbrochen wird, als ausgehend von der bisherigen Steuerfestsetzung und den dafür ermittelten Grundlagen die Steuerschuld durch die Berücksichtigung des Verlustabzugs gemindert würde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 155, 83, [BFH 27.09.1988 - VIII R 432/83] BStBl II 1989, 225, [BFH 27.09.1988 - VIII R 432/83] und Senatsurteil vom 9. Juli 1992 XI R 29/91, BFHE 168, 558, BStBl II 1993, 29 [BFH 09.07.1992 - XI R 29/91]).
  • BFH, 19.05.1999 - XI R 97/94

    Ehegattenveranlagungswahlrecht bei Verlustrücktrag

    Die Beschlüsse sind in BFH/NV 1998, 309, und BFH/NV 1999, 160 veröffentlicht.

    Der erkennende Senat folgt --entgegen seiner im Anrufungsbeschluß in BFH/NV 1998, 309 geäußerten Ansicht-- dieser Rechtsmeinung nicht.

  • BFH, 20.01.1999 - XI R 31/96

    Ehegatten; Änderung des Veranlagungswahlrechts

    Im Streitjahr kommt es --entgegen der Auffassung des FG-- nicht darauf an, ob der Klägerin das Recht, die Veranlagungsart erneut zu wählen, lediglich im Rahmen eines durch den Verlustabzug nach § 10d EStG eröffneten Korrekturspielraums zusteht (vgl. dazu BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 98/87, BFHE 155, 91, BStBl II 1989, 229; Anfragebeschluß des Senats vom 27. August 1997 XI R 97/94, BFH/NV 1998, 309) oder ob die Klägerin --wie das FG meint-- auch im Falle eines Änderungsbescheids zur Berücksichtigung des Verlustrücktrags jederzeit zum Widerruf der früher getroffenen Wahl der Veranlagungsart befugt ist.

    An der uneingeschränkten erneuten Ausübung des Veranlagungswahlrechts haben der VIII. Senat des BFH und der erkennende Senat lediglich für den Fall Zweifel geäußert, daß die angefochtenen Änderungsbescheide nicht auf Änderungsvorschriften der AO 1977 beruhten, sondern zur Berücksichtigung eines Verlustrücktrags nach § 10d EStG ergangen sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 155, 91, BStBl II 1989, 229; BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 309).

  • BFH, 06.02.1998 - III ER-S-4/97

    Änderung des Veranlagungswahlrechts bei Verlustrücktrag

    Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) beabsichtigt für den Fall, daß das Urteil des beschließenden Senats vom 25. Juni 1993 III R 32/91 (BFHE 171, 407, BStBl II 1993, 824 ) dahin zu verstehen ist, daß das Veranlagungswahlrecht im Zusammenhang mit der Änderung eines bestandskräftigen Bescheids unabhängig davon erneut ausgeübt werden kann, inwieweit dessen Bestandskraft durchbrochen wird, von diesem Urteil abzuweichen, und hat deshalb mit Beschluß vom 27. August 1997 XI R 97/94 angefragt, ob der beschließende Senat einer evtl. Abweichung zustimme.
  • BFH, 06.02.1998 - III ER S 4/97

    Veranlagungswahlrecht - Änderung eines bestandskräftigen Bescheids - Aufbau einer

    Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) beabsichtigt für den Fall, daß das Urteil des beschließenden Senats vom 25. Juni 1993 III R 32/91 (BFHE 171, 407, BStBl II 1993, 824) dahin zu verstehen ist, daß das Veranlagungswahlrecht im Zusammenhang mit der Änderung eines bestandskräftigen Bescheids unabhängig davon erneut ausgeübt werden kann, inwieweit dessen Bestandskraft durchbrochen wird, von diesem Urteil abzuweichen, und hat deshalb mit Beschluß vom 27. August 1997 XI R 97/94 angefragt, ob der beschließende Senat einer evtl. Abweichung zustimme.
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