Rechtsprechung
BFH, 24.07.1997 - V R 65/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Aufhebung eines Zinsbescheids
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 27.10.1995 - 12 K 1880/95
- BFH, 24.07.1997 - V R 65/96
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 324
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.01.1997 - IV R 84/95
Hinreichende Bestimmung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklage; Auslegung der …
Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 65/96
Der Aufhebungsantrag gegen einen Steuerbescheid reicht zur Begrenzung der Prüfungsbefugnis des FG nicht aus, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalls nicht erkennbar ist, daß der Kläger die Besteuerung dem Grunde nach angreift (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 84/95, BFHE 182, 273 [BFH 23.01.1997 - IV R 84/95], BStBl II 1997, 462). - BFH, 06.03.1986 - I R 301/82
Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden - Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 65/96
Das FG hat bei der Auslegung des in der Klageschrift zum Ausdruck gebrachten Klagebegehrens auch die Steuerakten heranzuziehen (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 6. März 1986 I R 301/82, BFH/NV 1986, 754). - BFH, 26.01.1995 - V B 63/94
Geeignetheit der Einreichung der Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt zur Wahrung …
Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 65/96
Der Gegenstand des Klagebegehrens kann sogar allein durch Bezugnahme auf eine beim FA nach Erlaß des angefochtenen Steuerbescheids eingereichte Steuererklärung ausreichend bezeichnet werden (vgl. Urteil des BFH vom 16. März 1988 I R 93/84, BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895; Beschluß des Senats vom 26. Januar 1995 V B 63/94, BFH/NV 1995, 896). - BFH, 16.03.1988 - I R 93/84
Bezeichnung des Streitgegenstandes durch Bezugnahme auf nachträglich eingereichte …
Auszug aus BFH, 24.07.1997 - V R 65/96
Der Gegenstand des Klagebegehrens kann sogar allein durch Bezugnahme auf eine beim FA nach Erlaß des angefochtenen Steuerbescheids eingereichte Steuererklärung ausreichend bezeichnet werden (vgl. Urteil des BFH vom 16. März 1988 I R 93/84, BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895;… Beschluß des Senats vom 26. Januar 1995 V B 63/94, BFH/NV 1995, 896).
- BFH, 08.07.1998 - I R 23/97
Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden
Denn in dieser Situation liegt dem Gericht zwar der Form nach ein konkreter Antrag vor, der zugleich ein eindeutiges Klagebegehren beinhalten könnte (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1997 V R 65/96, BFH/NV 1998, 324 zur Anfechtung eines Zinsbescheids).Zumindest bleibt dies offen, solange der Antrag auf "Aufhebung" des Bescheids nicht näher erläutert wird (BFH in BFHE 182, 273, BStBl II 1997, 462, 464, und in BFH/NV 1998, 324, 325;… ähnlich BFH in BFH/NV 1995, 886, 887).
- BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01
Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines …
c) Der Gegenstand des Klagebegehrens wird hingegen durch einen Antrag auf Aufhebung eines genau bezeichneten Zinsbescheids hinreichend bezeichnet (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1997 V R 65/96, BFH/NV 1998, 324). - FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04
Anforderungen an den Nachweis des Einbaus einer teuren Einbauküche in eine …
Ein Antrag auf Aufhebung eines Steuerbescheids kann zur hinreichenden Bezeichnung ausreichen, wenn eine Auslegung des Antrags unter Berücksichtigung des Inhalts der den Streitfall betreffenden Verwaltungsakten ergibt, dass der Bescheid dem Grunde nach angegriffen wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 24.07.1997 V R 65/96, BFH/NV 1998, 324, vom 17.01.2002 VI B 114/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 306).
- FG Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 9 K 82/99
Bezeichnung des Gegenstands eines Klagebegehrens
Im übrigen hat der BFH entschieden, daß durch einen Antrag auf Aufhebung eines genau bezeichneten Zinsbescheids der Gegenstand des Klagebegehrens hinreichend dargelegt wird (BFH-Urteil vom 24. Juli 1997 V R 65/96, BFH/NV 1998, 324 ).Daher wird im Streitfall - im Gegensatz zu einem Aufhebungsantrag zu einem Zinsbescheid - nicht eindeutig erkennbar, daß der Kl die Berechtigung, Schenkungsteuer dem Grunde nach festzusetzen, angreift (BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 324 ).
- FG Köln, 26.02.1999 - 13 K 6460/98
Aufhebungsantrag als ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens
Denn damit sei hinreichend erkennbar zum Ausdruck gebracht worden, daß die Klägerin die Festsetzung von Zinsen insgesamt als rechtswidrig ansehe und sich dadurch in ihren Rechten verletzt fühle (BFH-Urteil vom 24.07.1997 V R 65/96, BFH/NV 1998, 324 ).Durch Einsichtnahme in die Steuerakten, die das FG bei der Auslegung des in der Klageschrift zum Ausdruck gebrachten Klagebegehrens heranzuziehen hat (BFH-Urteil vom 24.07.1997, a.a.O., m.w.N.), läßt sich daher ohne weiteres erkennen, welche Sachverhalte mit welchen Auswirkungen durch die Klage angegriffen werden.
- FG Düsseldorf, 11.12.1997 - 14 K 519/97
Fristgemäße Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens; Anforderungen an die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.09.2006 - IV B 58/05
Aufhebungsantrag reicht nicht zur Bezeichnung des Klagebegehrens aus
Auch ein Antrag auf Aufhebung eines Steuerbescheids kann zur hinreichenden Bezeichnung ausreichen, wenn eine Auslegung des Antrags auch unter Berücksichtigung des Inhalts der den Streitfall betreffenden Verwaltungsakten ergibt, dass der Bescheid dem Grunde nach angegriffen wird (BFH-Entscheidungen vom 24. Juli 1997 V R 65/96, BFH/NV 1998, 324, und in BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306). - BFH, 24.02.2006 - II B 97/05
Prozessurteil als Verfahrensmangel; Bezeichnung des Gegenstandes des …
Dies gilt auch dann, wenn der Klageantrag lediglich auf die Aufhebung des angefochtenen Bescheids gerichtet ist, sofern der Kläger damit deutlich macht, dass er sich gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheids dem Grunde nach wendet (BFH-Entscheidungen vom 24. Juli 1997 V R 65/96, BFH/NV 1998, 324, und vom 17. Januar 2002 VI B 114/01, BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306). - BFH, 06.12.2002 - VIII B 219/02
Gegenstand des Klagebegehrens; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auch ein Antrag auf Aufhebung eines Steuerbescheids kann zur hinreichenden Bezeichnung ausreichen, wenn eine Auslegung des Antrags auch unter Berücksichtigung des Inhalts der den Streitfall betreffenden Verwaltungsakten ergibt, dass der Bescheid dem Grunde nach angegriffen wird (BFH-Entscheidungen vom 24. Juli 1997 V R 65/96, BFH/NV 1998, 324, und in BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306). - FG Köln, 10.02.2009 - 14 K 4709/04
Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Investitionen in eine hochwertige …
Ein Antrag auf Aufhebung eines Steuerbescheids kann zur hinreichenden Bezeichnung ausreichen, wenn eine Auslegung des Antrags unter Berücksichtigung des Inhalts der den Streitfall betreffenden Verwaltungsakten ergibt, dass der Bescheid dem Grunde nach angegriffen wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 24.07.1997 V R 65/96, BFH/NV 1998, 324, vom 17.01.2002 VI B 114/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 306). - FG Düsseldorf, 19.09.2022 - 8 K 670/22
Anforderungen an den Gegenstand des Klagebegehrens im Rahmen der Zulässigkeit
- FG Sachsen-Anhalt, 10.04.2002 - 2 K 71/00
Bezeichnung eines Klagebegehrens; Erkennbarkeit des Klageziels bei schlichtem …
- FG Nürnberg, 19.09.2000 - II 272/00
Vorläufige Insolvenzverwaltung; kurzfristige
- FG München, 22.07.2003 - 9 K 5036/01
Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens
Rechtsprechung
BFH, 22.07.1997 - VIII R 22/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Erledigung eines Verfahrens ohne Sachentscheidung
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 12.10.1995 - 14 K 5742/94
- BFH, 22.07.1997 - VIII R 22/96
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 324
Wird zitiert von ...
- BFH, 22.07.1997 - VIII R 14/96 Anmerkung: Vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte BFH-Urteil vom selben Tag VIII R 13/96, BStBl II 1997, 870 BFH/NV (R) 1997, 120 sowie die nicht veröffentlichten BFH-Urteile vom selben Tag VIII R 22/96 und VIII R 26/96, ebenfalls Ambros-Anleger betreffend.