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   BFH, 12.08.1997 - VII B 73/97   

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BFH, 12.08.1997 - VII B 73/97 (https://dejure.org/1997,3597)
BFH, Entscheidung vom 12.08.1997 - VII B 73/97 (https://dejure.org/1997,3597)
BFH, Entscheidung vom 12. August 1997 - VII B 73/97 (https://dejure.org/1997,3597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Anforderungen an das Misstrauen in die Unparteilichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 328
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 30.07.1993 - I B 55/93

    Wenn ein Richter lacht (§ 51 FGO )

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII B 73/97
    Indessen ist es nach ständiger Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß in Fällen offen barer Unzulässigkeit oder rechtsmißbräuchlicher Ablehnung über das Ablehnungsgesuch auch in den Gründen des die Instanz abschließenden Urteils entschieden werden darf, und zwar unter Einschluß des oder der abglehnten Richter und ohne Abgabe dienstlicher Äußerungen (BFH-Beschlüsse vom 27. Märtz 1992 VIII B 31/91, BFH/NV 1992, 619, und vom 30. Juli 1993 I B 55, 56/93, BFH/NV 1994, 325, jeweils m. w. N.; s. auch Gräber/Koch, a. a. O., § 51 Rz. 55).

    Zum anderen erweist sich die Ablehnung wegen Verfahrensverschleppung bzw. Duldung derselben als offensichtlich grundlos und kann nur selbst der Prozeßverschleppung dienen (BFH/NV 1994, 325).

  • BFH, 29.05.1996 - III B 61/95

    Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung eines Richters

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII B 73/97
    Es kann dahingestellt bleiben, ob das vom Kläger eingelegte Rechtsmittel überhaupt statthaft ist (vgl. hierzu die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 7. September 1995 III B 158/93, BFH/NV 1996, 229, und vom 29. Mai 1996 III B 61/95, BFH/NV 1997, 38 einerseits, und vom 23. November 1994 X B 170/93, BFH/NV 1995, 793 andererseits; s. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 51 Rz. 61) und ob sonstige Gründe vorliegen, die einer Zulässigkeit der Beschwerde entgegenstehen.
  • BFH, 16.04.1993 - I B 155/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII B 73/97
    Zum einen hat der Kläger unter Verstoß gegen das Erfordernis der Individualablehnung (s. dazu Gräber/Koch, a. a. O., .§ 51 Rz. 19 und 26, m. w. N.) den gesamten FG-Senat, der in seinem Verfahren zu entscheiden hatte, abgelehnt, darin eingeschlosen neben dem Berichterstatter N und dem Vorsitzenden R auch den dritten, dem Kläger namentlich nicht bekannten Richter T. Letzterer gehörte aber ausweislich der Urteilsbegründung dem erkennenden FG-Senat erst seit kurzem an, so daß der geltend gemachte Ablehnungsgrund "Duldung der Verfahrensverschleppung" die Besorgnis der Befangenheit dieses Richters unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen konnte (vgl. BFH-Beschluß vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637).
  • BFH, 23.11.1994 - X B 170/93

    Voraussetzungen der Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII B 73/97
    Es kann dahingestellt bleiben, ob das vom Kläger eingelegte Rechtsmittel überhaupt statthaft ist (vgl. hierzu die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 7. September 1995 III B 158/93, BFH/NV 1996, 229, und vom 29. Mai 1996 III B 61/95, BFH/NV 1997, 38 einerseits, und vom 23. November 1994 X B 170/93, BFH/NV 1995, 793 andererseits; s. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 51 Rz. 61) und ob sonstige Gründe vorliegen, die einer Zulässigkeit der Beschwerde entgegenstehen.
  • BFH, 27.03.1992 - VIII B 31/91

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters bei der Entscheidung über das ihn

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII B 73/97
    Indessen ist es nach ständiger Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß in Fällen offen barer Unzulässigkeit oder rechtsmißbräuchlicher Ablehnung über das Ablehnungsgesuch auch in den Gründen des die Instanz abschließenden Urteils entschieden werden darf, und zwar unter Einschluß des oder der abglehnten Richter und ohne Abgabe dienstlicher Äußerungen (BFH-Beschlüsse vom 27. Märtz 1992 VIII B 31/91, BFH/NV 1992, 619, und vom 30. Juli 1993 I B 55, 56/93, BFH/NV 1994, 325, jeweils m. w. N.; s. auch Gräber/Koch, a. a. O., § 51 Rz. 55).
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 147/90

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit bei Mißtrauen gegen die

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII B 73/97
    Gemäß § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Mißtrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (BFH- Beschluß vom 13. September 1991 IV B 147/90, BFH/NV 1992, 320).
  • BFH, 15.10.1996 - VII B 272/95

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII B 73/97
    Als Beschwerdegericht ist der BFH -- trotz Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters in der Vorinstanz -- nicht daran gehindert, hinsichtlich des Ablehnungsgesuchs in der Sache selbst zu entscheiden (vgl. Sentsbeschluß vom 15. Oktober 1996 VII B 272/95, BFH/NV 1997, 357; Gräber/Koch, a. a. O., § 51 Rz. 67).
  • BFH, 07.09.1995 - III B 158/93

    Beschwerdefähigkeit der Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII B 73/97
    Es kann dahingestellt bleiben, ob das vom Kläger eingelegte Rechtsmittel überhaupt statthaft ist (vgl. hierzu die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 7. September 1995 III B 158/93, BFH/NV 1996, 229, und vom 29. Mai 1996 III B 61/95, BFH/NV 1997, 38 einerseits, und vom 23. November 1994 X B 170/93, BFH/NV 1995, 793 andererseits; s. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 51 Rz. 61) und ob sonstige Gründe vorliegen, die einer Zulässigkeit der Beschwerde entgegenstehen.
  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 64/94
    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII B 73/97
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlaß hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH- Beschluß vom 27. September 1994 VIII B 64--76/94, BFH/NV 1995, 526).
  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 20/99

    Richterablehnung; Rügeverlust

    Nach der Rechtsprechung bedarf es jedoch keines besonderen Beschlusses, wenn das Ablehnungsgesuch wegen Rechtsmissbräuchlichkeit oder auch aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 498; vom 29. Mai 1996 III B 61/95, BFH/NV 1997, 38; vom 12. August 1997 VII B 73/97, BFH/NV 1998, 328, m.w.N.).

    In solchen Fällen kann das Gericht --unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne Abgabe dienstlicher Äußerungen (vgl. § 44 Abs. 3 ZPO)-- in den Urteilsgründen darlegen, dass es das Ablehnungsgesuch für unzulässig hält (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 498; in BFH/NV 1997, 38; in BFH/NV 1998, 328).

  • FG Saarland, 15.05.2008 - 1 K 1305/05

    Beantragung der Terminsverlegung kurz vor der mündlichen Verhandlung;

    Indessen ist es nach ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass in Fällen offenbarer Unzulässigkeit oder rechtsmissbräuchlicher Ablehnung über das Ablehnungsgesuch auch in den Gründen des die Instanz abschließenden Urteils entschieden werden darf, und zwar unter Einschluss des oder der abgelehnten Richter und ohne Abgabe dienstlicher Äußerungen (BFH, Beschluss vom 12. August 1997 VII B 73/97, BFH/NV 1998, 328 m.w.N.).
  • FG Saarland, 24.06.2008 - 1 K 1202/08

    Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen Terminsbestimmung; Zurückweisung von

    Indessen ist es nach ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass in Fällen offenbarer Unzulässigkeit oder rechtsmissbräuchlicher Ablehnung über das Ablehnungsgesuch auch in den Gründen des die Instanz abschließenden Urteils entschieden werden darf, und zwar unter Einschluss des oder der abgelehnten Richter und ohne Abgabe dienstlicher Äußerungen (BFH, Beschluss vom 12. August 1997 VII B 73/97, BFH/NV 1998, 328 m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2000 - VIII B 44/00

    Richterablehnung; nicht ordnungsgemäße Besetzung des FG

    Es entspricht der inzwischen ständigen Rechtsprechung, dass der BFH als das Beschwerdegericht auch dann in der Sache selbst entscheiden kann, wenn das FG bei seiner Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht ordnungsgemäß besetzt war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. September 1989 VII B 75/89, BFH/NV 1990, 514, m.w.N.; vom 15. Oktober 1996 VII B 272/95, BFH/NV 1997, 357; vom 12. August 1997 VII B 73/97, BFH/NV 1998, 328; vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 463; Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 51 Rz. 67, m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2000 - I B 96/99

    Richterablehnung

    Als Beschwerdegericht ist der BFH --trotz Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters in der Vorinstanz-- nicht gehindert, hinsichtlich des Ablehnungsgesuchs in der Sache selbst zu entscheiden (BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 VII B 272/95, BFH/NV 1997, 357; vom 12. August 1997 VII B 73/97, BFH/NV 1998, 328; Gräber/Koch, a.a.O., § 51 Anm. 67).
  • FG Saarland, 23.09.2008 - 1 K 1305/05

    Terminsverlegung wegen einwöchigem Seminar bei einfachem Streitprogramm;

    Indessen ist es nach ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass in Fällen offenbarer Unzulässigkeit oder rechtsmissbräuchlicher Ablehnung über das Ablehnungsgesuch auch in den Gründen des die Instanz abschließenden Urteils entschieden werden darf, und zwar unter Einschluss des oder der abgelehnten Richter und ohne Abgabe dienstlicher Äußerungen (BFH, Beschluss vom 12. August 1997 VII B 73/97, BFH/NV 1998, 328 m.w.N.).
  • FG Saarland, 23.06.2009 - 1 K 1141/09

    Missbräuchlichkeit eines Vertagungsantrags; Befangenheit wegen Terminierung von 9

    Indessen ist es nach ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass in Fällen offenbarer Unzulässigkeit oder rechtsmissbräuchlicher Ablehnung über das Ablehnungsgesuch auch in den Gründen des die Instanz abschließenden Urteils entschieden werden darf, und zwar unter Einschluss des oder der abgelehnten Richter und ohne Abgabe dienstlicher Äußerungen (BFH vom 12. August 1997 VII B 73/97, BFH/NV 1998, 328 m.w.N.).
  • BFH, 27.04.1998 - VII B 57/98
    In diesem Fall kann das Gericht ohne vorherige Abgabe einer dienstlichen Äußerung und unter Mitwirkung der abgelehnten Richter über das unzulässige Befangenheitsgesuch entscheiden (vgl. BFH/NV 1997, 126, 127, und BFH/NV 1998, 328).
  • FG Saarland, 09.07.2010 - 1 K 1327/05

    Einspruch vor Bekanntgabe des Verwaltungsakts unzulässig; Ladung des

    Indessen ist es nach ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass in Fällen offenbarer Unzulässigkeit oder rechtsmissbräuchlicher Ablehnung über das Ablehnungsgesuch auch in den Gründen des die Instanz abschließenden Urteils entschieden werden darf, und zwar unter Einschluss des oder der abgelehnten Richter und ohne Abgabe dienstlicher Äußerungen (BFH vom 12. August 1997 VII B 73/97, BFH/NV 1998, 328 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 13.03.2012 - 13 K 4080/11

    Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im finanzgerichtlichen

    Indessen ist es nach ständiger Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass in Fällen offenbarer Unzulässigkeit oder rechtsmissbräuchlicher Ablehnung über das Ablehnungsgesuch auch in den Gründen des die Instanz abschließenden Urteils entschieden werden darf, und zwar unter Einschluss des oder der abgelehnten Richter und ohne Abgabe dienstlicher Äußerungen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.8.1997 VII B 73/97, BFH/NV 1998, 328, und vom 3.5.2000 IV B 46/99, BStBl II 2000, 376).
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