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   BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97   

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BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97 (https://dejure.org/1997,14111)
BFH, Entscheidung vom 09.09.1997 - IX R 21/97 (https://dejure.org/1997,14111)
BFH, Entscheidung vom 09. September 1997 - IX R 21/97 (https://dejure.org/1997,14111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 338
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.11.1990 - VI R 80/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97
    Weder die Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 FGO (vgl. dazu z. B. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, 327) noch das Geltendmachen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 96 Abs. 2 FGO (vgl. dazu z. B. BFH- Beschluß vom 29. November 1990 VI R 80/90, BFH/NV 1991, 403, m. w. N.) begründen die zulassungsfreie Revision nach § 116 FGO.
  • BFH, 10.03.1994 - IX R 43/90

    Verfahrensfragen; Zum Nebeneinander von Nichtzulassungsbeschwerde und Revision (§

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97
    Eine neben der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird dadurch aber nicht statthaft (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, und vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 23.01.1995 - X R 126/94

    Zulässigkeit einer gleichzeitig mit einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97
    Eine neben der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird dadurch aber nicht statthaft (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, und vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97
    Weder die Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 FGO (vgl. dazu z. B. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, 327) noch das Geltendmachen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 96 Abs. 2 FGO (vgl. dazu z. B. BFH- Beschluß vom 29. November 1990 VI R 80/90, BFH/NV 1991, 403, m. w. N.) begründen die zulassungsfreie Revision nach § 116 FGO.
  • FG Köln, 16.11.2006 - 5 K 2192/04

    Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen wegen im Verständigungsverfahren

    Steht aber zweifelsfrei fest, dass ein Steuerpflichtiger durch die verspätete Steuerfestsetzung keinen Vorteil erlangt hat, ist für einen Ausgleich in Form einer Verzinsung der Steuernachforderung kein Raum (vgl. BFH-Urteile vom 12.04.2000 IX R 21/97, BFH/NV 2000, 1178 und vom 11.07.1996 V R 18/95, BStBl II 1997, 259).
  • BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO )

    Er betrifft, nur einen Teil der Ausgaben, die insgesamt dem Grunde und der Höhe nach streitig sind (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, zu 2. b, und vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338).
  • BFH, 03.04.2002 - IX R 49/01

    Revision; Einlegung unter einer Bedingung

    Eine Revision, die unter der Bedingung eingelegt wird, dass die gleichzeitig eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg hat, ist jedoch unzulässig (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 1999 IX R 72/98, BFH/NV 1999, 1246); sie wird auch nicht dadurch statthaft, dass die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (BFH-Beschlüsse vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338; vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638).
  • BFH, 17.05.2001 - IX R 67/98

    Zulassungsfreie Revision; Verfahrensmängel i.S.d. § 116 FGO

    Dieser gerügte Verfahrensmangel (§ 119 Nr. 3 FGO i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO; Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) eröffnet jedoch nicht die zulassungsfreie Revision (z.B. BFH-Beschluss vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338).
  • BFH, 04.11.1998 - X R 29/95

    Zulassungsfreie Revision; neben der NZB eingelegte Revision

    Eine neben der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird dadurch aber nicht statthaft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808; vom 13. Juli 1995 III R 187/94, BFH/NV 1996, 151; vom 8. Februar 1996 V R 37/95, BFH/NV 1996, 684; vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 116 FGO Rz. 13).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.09.1997 - V B 59/97   

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https://dejure.org/1997,7837
BFH, 10.09.1997 - V B 59/97 (https://dejure.org/1997,7837)
BFH, Entscheidung vom 10.09.1997 - V B 59/97 (https://dejure.org/1997,7837)
BFH, Entscheidung vom 10. September 1997 - V B 59/97 (https://dejure.org/1997,7837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 338
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Gründe für ein derartiges Mißtrauen sind vorhanden, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, m. w. N.).
  • BFH, 30.01.1995 - I B 106/94

    Revision wegen Befangenheit eines Richters - Voraussetzungen für die Befangenheit

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Aus einer etwaigen Fehlerhaftigkeit des von dem abgelehnten Richter gewählten Verfahrens oder einer Entscheidung ergeben sich nicht ohne weitere Umstände auch Ablehnungsgründe (BFH-Beschluß vom 30. Januar 1995 I B 106/94, BFH/NV 1995, 1065).
  • BFH, 14.12.1992 - X B 69/92

    Unterbrechung einer Verhandlung - Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Dies ist auch dem BFH als Beschwerdegericht möglich, weil er den Sachverhalt insoweit ermitteln und würdigen kann (BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1992 X B 69/92, BFH/NV 1994, 34).
  • BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnisses der Befangenheit - Misstrauen gegen

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Das FG konnte im Streitfall den von den Beteiligten abweichend dargestellten Ablauf des Erörterungstermins aufgrund der ihm zugänglichen präsenten Beweismittel, einschließlich der dienstlichen Äußerung (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1994 VII B 172/93, Juris-Dok. 446467) und der übrigen sachdienlichen Urkunden, würdigen.
  • BFH, 17.12.1997 - XI B 114/95

    Möglichkeit der Ablehnung aller Mitglieder eines Senats

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Zur Glaubhaftmachung der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit müssen vom Antragsteller hinreichend substantiiert und nachvollziehbar Tatsachen vorgetragen werden (vgl. dazu § 51 FGO i. V. m. § 42 Abs. 2 ZPO; BFH- Beschlüsse vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225; vom 11. August 1992 III S 21/92, BFH/NV 1993, 183), die bei objektiver Beurteilung die bezeichnete Besorgnis rechtfertigen können.
  • BFH, 14.10.1981 - I B 26/81
    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Dabei können nach den Umständen der Verhandlung auch lautstarke Äußerungen vertretbar sein, solange sie für einen Beteiligten nicht kränkend oder herabsetzend sind (BFH-Beschluß vom 14. Oktober 1981 I B 26/81, Juris-Dok. 7389) oder ihn einschüchtern sollen.
  • BFH, 11.08.1992 - III S 21/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Zur Glaubhaftmachung der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit müssen vom Antragsteller hinreichend substantiiert und nachvollziehbar Tatsachen vorgetragen werden (vgl. dazu § 51 FGO i. V. m. § 42 Abs. 2 ZPO; BFH- Beschlüsse vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225; vom 11. August 1992 III S 21/92, BFH/NV 1993, 183), die bei objektiver Beurteilung die bezeichnete Besorgnis rechtfertigen können.
  • BFH, 07.02.1996 - X B 195/95

    Steuerhinterziehung durch Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Dabei braucht sich das Beschwerdegericht nicht mit neuen Ablehnungsgründen zu befassen (BFH-Beschluß vom 7. Februar 1996 X B 195/95, BFH/NV 1996, 616, m. w. N.).
  • BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO )

    Er betrifft, nur einen Teil der Ausgaben, die insgesamt dem Grunde und der Höhe nach streitig sind (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, zu 2. b, und vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338).

    Eine neben der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird dadurch nicht zulässig (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 338; vom 4. November 1998 X R 29/95, BFH/NV 1999, 940, beide m.w.N.).

  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 70/19 B

    Übernahme der Kosten für Behandlungen mittels Elektroakupunktur nach Dr. Voll

    Danach vermögen selbst einzelne Fehler des Richters - sofern nicht besondere weitere Umstände hinzutreten - keine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl BSG vom 31.8.2015 - B 9 V 26/15 B - juris RdNr 15 mwN; BSG vom 3.7.2019 - B 13 R 3/17 BH - juris RdNr 12; s ferner dazu, dass ein Unterbinden von Beteiligtenvorbringen im Erörterungstermin nicht bereits immer die Besorgnis der Befangenheit begründet, BFH vom 10.9.1997 - V B 59/97 - juris RdNr 12) .
  • BFH, 03.08.2000 - VIII B 80/99

    Richterablehnung

    Zum anderen sind die (individuellen) Ablehnungsgründe glaubhaft zu machen (vgl. § 44 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 51 Abs. 1 FGO); dies setzt voraus, dass substantiiert und nachvollziehbar Tatsachen vorgetragen werden, die bei objektiver Beurteilung die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 10. September 1997 V B 59/97, BFH/NV 1998, 338, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.1999 - IV B 82/98

    Besorgnis der Befangenheit

    Andererseits ergeben sich aus einer etwaigen Fehlerhaftigkeit des von dem abgelehnten Richter gewählten Verfahrens oder einer Entscheidung nicht ohne weitere Umstände auch Ablehnungsgründe (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; zuletzt BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1998 VI B 228/97, BFH/NV 1999, 58, und vom 10. September 1997 V B 59/97, BFH/NV 1998, 338, m.w.N.).
  • FG Saarland, 14.07.2004 - 1 K 354/03

    Terminverlegung bei Vertretung durch eine Kanzlei mit mehreren angestellten

    Zum anderen sind die (individuellen) Ablehnungsgründe glaubhaft zu machen (vgl. § 44 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 51 Abs. 1 FGO); dies setzt voraus, dass substantiiert und nachvollziehbar Tatsachen vorgetragen werden, die bei objektiver Beurteilung die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 10. September 1997 V B 59/97, BFH/NV 1998, 338, m.w.N.).
  • BFH, 03.04.2002 - IX R 49/01

    Revision; Einlegung unter einer Bedingung

    Eine Revision, die unter der Bedingung eingelegt wird, dass die gleichzeitig eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg hat, ist jedoch unzulässig (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 1999 IX R 72/98, BFH/NV 1999, 1246); sie wird auch nicht dadurch statthaft, dass die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (BFH-Beschlüsse vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338; vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638).
  • BFH, 22.06.1998 - VI B 228/97

    Erlaß von Einkommensteuerbescheiden - Ablehnungsverfügung - Besorgnis der

    Aus einer etwaigen Fehlerhaftigkeit des von dem abgelehnten Richter gewählten Verfahrens oder einer Entscheidung ergeben sich nicht ohne weitere Umstände auch Ablehnungsgründe (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschluß vom 10. September 1997 V B 59/97, BFH/NV 1998, 338, m.w.N.).
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