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   BFH, 29.07.1997 - VII R 112/96   

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https://dejure.org/1997,29581
BFH, 29.07.1997 - VII R 112/96 (https://dejure.org/1997,29581)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1997 - VII R 112/96 (https://dejure.org/1997,29581)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - VII R 112/96 (https://dejure.org/1997,29581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StBerO (DDR) § 19 Abs 2, StBerO (DDR) § 70 Abs 1, MdF-AnO (DDR) § 2 Abs 2
    Helfer in Steuersachen; Steuerbevollmächtigter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 355
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.03.1996 - VII R 40/95

    Vorläufige Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Zulassung zum steuerberatenden

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 112/96
    Mit seiner Revision macht der Kläger geltend, das FG weiche mit seiner Entscheidung von dem Senatsurteil vom 26. März 1996 VII R 40/95 (BFH/NV 1996, 853) ab.

    Diese Bestellung tritt kraft Gesetzes ein, ohne daß es dazu eines behördlichen Bestellungsaktes bedarf (vgl. Senatsurteile vom 7. März 1996 VII R 61, 62/95, BFHE 179, 539, BStBl II 1996, 334, 336, und in BFH/NV 1996, 853).

    Denn nach Inkrafttreten der StBerO konnte -- abgesehen vielleicht von solchen Personen, die noch vor Inkrafttreten der StBerO einen entsprechenden Antrag gestellt haben (vgl. dazu u. a. Senatsurteil in BFH/NV 1996, 853) -- niemand mehr rechtmäßig zum Helfer in Steuersachen bestellt werden.

  • FG Brandenburg, 28.08.1996 - 2 K 1618/95

    Anspruch auf Zulassung als Steuerbevollmächtigter ; Führung der Berufsbezeichnung

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 112/96
    Im 2. Rechtsgang hob das FG die Verfügung der OFD vom ... Dezember 1992 und die Beschwerdeentscheidung des FinMin vom ... Oktober 1993 aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 313 veröffentlichten Gründen insoweit auf, als darin festgestellt worden sei, daß sich der Kläger nicht "Helfer in Steuersachen" nennen dürfe.
  • BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 112/96
    Diese Voraussetzung ist nicht schon dann erfüllt, wenn der Verwaltungsakt einer gesetzlichen Grundlage entbehrt (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. Oktober 1981 IV B 13/81, BFHE 134, 223, 226, BStBl II 1982, 133, 135 [BFH 01.10.1981 - IV B 13/81]).
  • BFH, 14.01.1987 - II R 74/84

    Bestimmung eines Pflegers für einen Minderjährigen durch das

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 112/96
    Wer Beteiligter am finanzgerichtlichen Verfahren ist, ergibt sich zwar in erster Linie aus dem Rubrum der vorinstanzlichen Entscheidung (BFH-Urteil vom 14. Januar 1987 II R 74/84, BFH/NV 1988, 371).
  • BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85

    Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 112/96
    Das ist als Ausnahmetat bestand nur dann der Fall, wenn der Ver waltungsakt die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so erheblichen Maße verletzt, daß von niemandem erwartet werden kann, ihn als verbindlich anzuerkennen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 22. März 1974 IV C 42/73, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW - 1974, 1961, 1963; Senatsurteil vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, BStBl II 1989, 220 [BFH 22.11.1988 - VII R 173/85]).
  • BFH, 06.06.1989 - VII B 230/88

    Bestätigung eines klageabweisenden Urteils bei Erledigungserklärung des

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 112/96
    Der Senat hat allerdings in seinem Beschluß vom 6. Juni 1989 VII B 230/88 (BFH/NV 1990, 117) für möglich gehalten, daß ein Verwaltungsakt dann nichtig ist, wenn für ihn auf keine vertretbare Weise eine rechtliche Grundlage gefunden werden kann.
  • BFH, 05.11.1996 - VII R 36/96

    Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Zulassung als

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 112/96
    Die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Bestellung ist nur im Zusammenhang mit einer etwaigen Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StBerG zu prüfen; insoweit hat die Rechtswidrigkeit der Bestellung als Helfer in Steuersachen auch Auswirkungen auf den Bestand der kraft Gesetzes erfolgten Bestellung als Steuerbevollmächtigter und rechtfertigt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen deren Rücknahme (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1996 VII R 36/96, BFH/NV 1997, 266).
  • BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53

    Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - VII R 112/96
    Bereits das BVerwG hat in seiner Entscheidung vom 21. Januar 1954 I B 49/53 (NJW 1954, 734, 735) ausgeführt, daß die "Gesetzlosigkeit" kein für die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts verwertbares Merkmal ist.
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 2/02

    Kein Erstattungsanspruch bei Bestandskraft einer rechtswidrigen Festsetzung

    Diese Voraussetzungen sind aber im Regelfall nicht schon dann erfüllt, wenn der Verwaltungsakt ohne rechtliche Grundlage ergangen ist (vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 1. Oktober 1981 IV B 13/81, BFHE 134, 223, BStBl II 1982, 133, und Urteil vom 29. Juli 1997 VII R 112/96, BFH/NV 1998, 355).
  • BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs für eine nach dem Beitritt der DDR

    Diese Voraussetzungen sind im Regelfall nicht schon dann erfüllt, wenn der Verwaltungsakt ohne rechtliche Grundlage ergangen ist (vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 1. Oktober 1981 IV B 13/81, BFHE 134, 223, BStBl II 1982, 133, und Urteil vom 29. Juli 1997 VII R 112/96, BFH/NV 1998, 355).
  • BFH, 17.11.1998 - VII R 45/98

    Helfer in Steuersachen; Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist § 19 Abs. 2 StBerO, der die bestehenden Zulassungen als Helfer in Steuersachen in eine Bestellung als Steuerbevollmächtigter umwandelte, nicht nur auf Helfer in Steuersachen, die vor Inkrafttreten der StBerO am 27. Juli 1990 als solche zugelassen wurden, sondern auch auf solche anzuwenden, die ihre Zulassung --wie im Streitfall-- nach Inkrafttreten der StBerO erhalten haben, sofern die Zulassung wirksam war (Senatsurteil vom 29. Juli 1997 VII R 112/96, BFH/NV 1998, 355).

    Mit der Umwandlung der Zulassung der Klägerin als Helferin in Steuersachen in eine Bestellung als Steuerbevollmächtigte auf Grund von § 19 Abs. 2 StBerO ist die Zulassung als Helferin in Steuersachen konsumiert und damit hinfällig geworden (Senatsurteil in BFH/NV 1998, 355, 357).

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