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   BFH, 29.10.1997 - II B 67/97   

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BFH, 29.10.1997 - II B 67/97 (https://dejure.org/1997,1986)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1997 - II B 67/97 (https://dejure.org/1997,1986)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - II B 67/97 (https://dejure.org/1997,1986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Vermögensteuerbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 361
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 67/97
    Hiergegen legte Frau S Einspruch ein und beantragte gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung, da im Streitfall der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluß vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655) aufgestellte "Halbteilungsgrundsatz" verletzt sei; außerdem sei nach diesem Beschluß nach dem 31. Dezember 1996 das Vermögensteuergesetz (VStG) nicht mehr anwendbar, so daß Vermögensteuer nicht mehr festgesetzt werden dürfe.

    Das FG verneinte ernstliche Zweifel i. S. des § 69 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Vermögensteuerbescheids; der Beschluß des BVerfG in BStBl II 1995, 655, stünde der Vermögensteuerfestsetzung im Streitfall nicht entgegen.

    Im übrigen bestünden im Hinblick auf die unterschiedliche Rechtsprechung der FG ernstliche Zweifel daran, ob es nach dem Beschluß des BVerfG in BStBl II 1995, 655, zulässig sei, noch nach dem 31. Dezember 1996 Vermögensteuerveranlagungen für vor diesem Zeitpunkt liegende Veranlagungszeiträume durchzuführen.

    Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Vermögensteuerbescheids, die die Antragsteller daraus ableiten, daß die Vermögensteuerfestsetzung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nach dem Beschluß des BVerfG in BStBl II 1995, 655, verfassungsrechtlich nicht (mehr) zulässig gewesen wäre, bestehen jedoch im Streitfall nicht.

    Zwar hat das BVerfG in seinem Beschluß in BStBl II 1995, 655, 661, ausgeführt, daß die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten dürfe, "soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt und dabei insgesamt auch Belastungsergebnisse vermeidet, die einer vom Gleichheitssatz gebotenen Lastenverteilung nach Maßgabe finanzieller Leistungsfähigkeit zuwiderlaufen"; doch können hieraus für den Streitfall keine Folgerungen gezogen werden.

  • BFH, 18.06.1997 - II B 33/97

    Vermögensteuergesetz auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 67/97
    An dieser Auffassung, die bereits dem Beschluß des Senats vom 18. Juni 1997 II B 33/97 (BFHE 182, 379 [BFH 18.06.1997 - II B 33/97], BStBl II 1997, 515) und seinem Urteil vom 30. Juli 1997 II R 9/95 (BStBl II 1997, 635) zugrunde liegt und auf die der Senat zur näheren Begründung verweist, hält der Senat fest.
  • BFH, 30.07.1997 - II R 9/95

    Schuldenabzug bei erweitert beschränkter Vermögensteuerpflicht (§ 3 AStG )

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 67/97
    An dieser Auffassung, die bereits dem Beschluß des Senats vom 18. Juni 1997 II B 33/97 (BFHE 182, 379 [BFH 18.06.1997 - II B 33/97], BStBl II 1997, 515) und seinem Urteil vom 30. Juli 1997 II R 9/95 (BStBl II 1997, 635) zugrunde liegt und auf die der Senat zur näheren Begründung verweist, hält der Senat fest.
  • BFH, 11.09.1996 - II B 32/96

    Verfassungsmäßigkeit der Vermögensteuer für 1995 und 1996

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 67/97
    Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Antragsteller rechtfertigen demnach nicht die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Vermögensteuerbescheides (vgl. Senatsbeschluß vom 11. September 1996 II B 32/96, BFH/NV 1997, 270).
  • BFH, 11.06.1986 - II B 49/83

    Einheitsbewertung von Grundbesitz - Verfassungsmäßigkeit - Hauptfeststellung für

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 67/97
    Der Senat hat im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, daß er keine weitergehende Entscheidung trifft, als vom BVerfG zu erwarten wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 11. Juni 1986 II B 49/83, BFHE 146, 474, BStBl II 1986, 782, 785).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 67/97
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts sind zu bejahen, wenn bei einer summarischen Überprüfung des Bescheids neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182).
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Rechtsprechung
   BFH, 02.10.1997 - V R 99/96   

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BFH, 02.10.1997 - V R 99/96 (https://dejure.org/1997,29018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 14, UStG § 10, UStG § 19 Abs 1
    Entgelt; Juristische Person; Rechtsform; Unternehmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 361
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Niedersachsen, 09.05.1996 - V 53/95

    Umsatzsteuerfreiheit von durch eine juristische Person erbrachten ärztlichen

    Auszug aus BFH, 02.10.1997 - V R 99/96
    Die Vorentscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 1130 veröffentlicht.
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Rechtsprechung
   BFH, 02.10.1997 - V B 125/96   

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https://dejure.org/1997,34956
BFH, 02.10.1997 - V B 125/96 (https://dejure.org/1997,34956)
BFH, Entscheidung vom 02.10.1997 - V B 125/96 (https://dejure.org/1997,34956)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - V B 125/96 (https://dejure.org/1997,34956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 361
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 02.10.1997 - V B 126/96
    Auszug aus BFH, 02.10.1997 - V B 125/96
    Mit Beschluß vom 2. Oktober 1997 hat der BFH im Verfahren V B 126/96 eine Entscheidung mit gleichlautender Begründung erlassen.
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