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   BFH, 13.11.1997 - V R 138/92   

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https://dejure.org/1997,4107
BFH, 13.11.1997 - V R 138/92 (https://dejure.org/1997,4107)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1997 - V R 138/92 (https://dejure.org/1997,4107)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1997 - V R 138/92 (https://dejure.org/1997,4107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 129, FGO § 76
    Ermittlungspflicht; Mitwirkungspflicht; Neue Tatsache; Offenbare Unrichtigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 419
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.02.1993 - X R 47/91

    Begriff der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten bei der Berichtigung von

    Auszug aus BFH, 13.11.1997 - V R 138/92
    Dies braucht sich jedoch nicht aus dem Bescheid selbst zu ergeben (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 17. Februar 1993 X R 47/91, BFH/NV 1993, 638, m.w.N.).
  • BFH, 03.04.1987 - VI R 218/83

    Berichtigung von ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten im Sinne des § 129 der

    Auszug aus BFH, 13.11.1997 - V R 138/92
    Ist dagegen ohne weitere Prüfung erkennbar, daß ein Teil des bekannten Sachverhalts aus Unachtsamkeit bei der Steuerfestsetzung nicht erfaßt worden ist, darf diese offenbare Unrichtigkeit zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen durch Berichtigung der versehentlich fehlerhaften Steuerfestsetzung korrigiert werden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. April 1989 VI R 39/85, BFH/NV 1989, 619; vom 3. April 1987 VI R 218/83, BFH/NV 1987, 553; vom 29. März 1985 VI R 140/81, BFHE 144, 118, BStBl II 1985, 569 ).
  • BFH, 14.06.1991 - III R 64/89

    1. Übersehen eines vorliegenden Grundlagenbescheides führt nicht zur offenbaren

    Auszug aus BFH, 13.11.1997 - V R 138/92
    Ein mechanisches Versehen liegt nicht vor, wenn die Möglichkeit eines Rechtsirrtums, Denkfehlers oder einer unvollständigen Sachverhaltsaufklärung besteht (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 14. Juni 1991 III R 64/89, BFHE 165, 438, BStBl II 1992, 52 ).
  • BFH, 26.04.1989 - VI R 39/85

    Möglichkeit zur Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus BFH, 13.11.1997 - V R 138/92
    Ist dagegen ohne weitere Prüfung erkennbar, daß ein Teil des bekannten Sachverhalts aus Unachtsamkeit bei der Steuerfestsetzung nicht erfaßt worden ist, darf diese offenbare Unrichtigkeit zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen durch Berichtigung der versehentlich fehlerhaften Steuerfestsetzung korrigiert werden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. April 1989 VI R 39/85, BFH/NV 1989, 619; vom 3. April 1987 VI R 218/83, BFH/NV 1987, 553; vom 29. März 1985 VI R 140/81, BFHE 144, 118, BStBl II 1985, 569 ).
  • BFH, 15.03.1994 - XI R 78/92

    Berichtigung eines Steuerbescheides durch die Finanzbehörde bei offensichtlicher

    Auszug aus BFH, 13.11.1997 - V R 138/92
    Ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Sinne dieser Vorschrift müssen Schreib- oder Rechenfehlern ähnlich und ebenso wie mechanische Fehler ohne weitere Prüfung erkennbar sein, um die Berichtigung eines Verwaltungsakts zu rechtfertigen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 1994 XI R 78/92, BFH/NV 1995, 937).
  • BFH, 29.03.1985 - VI R 140/81

    Änderungsbescheid - Berichtigung - Offenbare Unrichtigkeit des Erstbescheids -

    Auszug aus BFH, 13.11.1997 - V R 138/92
    Ist dagegen ohne weitere Prüfung erkennbar, daß ein Teil des bekannten Sachverhalts aus Unachtsamkeit bei der Steuerfestsetzung nicht erfaßt worden ist, darf diese offenbare Unrichtigkeit zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen durch Berichtigung der versehentlich fehlerhaften Steuerfestsetzung korrigiert werden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. April 1989 VI R 39/85, BFH/NV 1989, 619; vom 3. April 1987 VI R 218/83, BFH/NV 1987, 553; vom 29. März 1985 VI R 140/81, BFHE 144, 118, BStBl II 1985, 569 ).
  • BFH, 16.01.2018 - VI R 41/16

    Keine Berichtigung bei Übernahme elektronisch übermittelter Lohndaten anstelle

    Ist dagegen ohne weitere Prüfung erkennbar, dass ein Teil des bekannten Sachverhalts aus Unachtsamkeit bei der Steuerfestsetzung nicht erfasst worden ist, darf diese offenbare Unrichtigkeit zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen durch Berichtigung der versehentlich fehlerhaften Steuerfestsetzung korrigiert werden (Senatsurteil vom 26. April 1989 VI R 39/85, BFH/NV 1989, 619; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 1997 V R 138/92, BFH/NV 1998, 419).
  • BFH, 16.01.2018 - VI R 38/16

    Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns

    Ist dagegen ohne weitere Prüfung erkennbar, dass ein Teil des bekannten Sachverhalts aus Unachtsamkeit bei der Steuerfestsetzung nicht erfasst worden ist, darf diese offenbare Unrichtigkeit zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen durch Berichtigung der versehentlich fehlerhaften Steuerfestsetzung korrigiert werden (Senatsurteil vom 26. April 1989 VI R 39/85, BFH/NV 1989, 619; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 1997 V R 138/92, BFH/NV 1998, 419).
  • BFH, 18.08.1999 - I R 93/98

    Einheitliche Gewerbesteuermeßbetrag - Gewerbeertrag - Gewerbesteuerrückstellung -

    Ein mechanisches Versehen liegt nicht vor, wenn die Möglichkeit eines Rechtsirrtums, Denkfehlers oder einer unvollständigen Sachverhaltsaufklärung besteht (BFH-Urteil vom 13. November 1997 V R 138/92, BFH/NV 1998, 419).

    Denn zu den offenbaren Unrichtigkeiten i.S. des § 129 AO 1977 gehören auch solche, die sich im Vorfeld der Steuerfestsetzung ergeben haben (vgl. auch BFH in BFH/NV 1998, 419).

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