Rechtsprechung
BFH, 09.10.1997 - X B 51/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine dauernde Last bei Übergabe von Wertpapiervermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 447
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 31.08.1994 - X R 58/92
Übertragung eines Vermögensgegenstandes im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen …
Auszug aus BFH, 09.10.1997 - X B 51/97
zu A Es ist höchstrichterlich geklärt, daß die Übergabe eines selbst größeren Geldvermögens nicht zum Abzug einer dauernden Last als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes -- EStG -- führen kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1996 X B 202/95, BFH/NV 1996, 739) und daß als dauernde Last abziehbare Versorgungsleistungen grundsätzlich auf Lebenszeit des Beziehers vereinbart werden müssen (Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333 , BStBl II 1996, 672 ).zu B Es ist höchstrichterlich geklärt, daß die Übergabe eines selbst größeren Geldvermögens nicht zum Abzug einer dauernden Last als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes -- EStG -- führen kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1996 X B 202/95, BFH/NV 1996, 739) und daß als dauernde Last abziehbare Versorgungsleistungen grundsätzlich auf Lebenszeit des Beziehers vereinbart werden müssen (Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333 , BStBl II 1996, 672 ).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BFH, 09.10.1997 - X B 51/97
Die in ihrem Kernbereich auf die Überleitung von Erträgen übergebener land- und forstwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe abzielende steuerrechtliche Privilegierung der Vermögensübergabe wird durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 195, 655) zur unterschiedlichen bewertungsrechtlichen Behandlung von Grund- und Geldvermögen nicht berührt.Die in ihrem Kernbereich auf die Überleitung von Erträgen übergebener land- und forstwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe abzielende steuerrechtliche Privilegierung der Vermögensübergabe wird durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 195, 655) zur unterschiedlichen bewertungsrechtlichen Behandlung von Grund- und Geldvermögen nicht berührt.
- BFH, 19.08.1994 - X B 124/94
Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen …
Auszug aus BFH, 09.10.1997 - X B 51/97
Das Übergehen eines Beweisantrags ist nicht ordnungsgemäß gerügt (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238).Das Übergehen eines Beweisantrags ist nicht ordnungsgemäß gerügt (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238).
- BFH, 25.03.1996 - X B 202/95
Übergabe von Geld gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus BFH, 09.10.1997 - X B 51/97
zu A Es ist höchstrichterlich geklärt, daß die Übergabe eines selbst größeren Geldvermögens nicht zum Abzug einer dauernden Last als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes -- EStG -- führen kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1996 X B 202/95, BFH/NV 1996, 739) und daß als dauernde Last abziehbare Versorgungsleistungen grundsätzlich auf Lebenszeit des Beziehers vereinbart werden müssen (Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333 , BStBl II 1996, 672 ).zu B Es ist höchstrichterlich geklärt, daß die Übergabe eines selbst größeren Geldvermögens nicht zum Abzug einer dauernden Last als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes -- EStG -- führen kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1996 X B 202/95, BFH/NV 1996, 739) und daß als dauernde Last abziehbare Versorgungsleistungen grundsätzlich auf Lebenszeit des Beziehers vereinbart werden müssen (Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333 , BStBl II 1996, 672 ).
- BFH, 27.02.1992 - X R 136/88
Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung
Auszug aus BFH, 09.10.1997 - X B 51/97
Daß auf der Grundlage einer Übertragung von Geldvermögen eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last nicht begründet werden kann, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88 (BFHE 167, 375 , BStBl II 1992, 609 ) umfänglich erläutert.Daß auf der Grundlage einer Übertragung von Geldvermögen eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last nicht begründet werden kann, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88 (BFHE 167, 375 , BStBl II 1992, 609 ) umfänglich erläutert.
- BFH, 18.08.2009 - X R 25/06
Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit …
Dieser in erster Linie zur Beurteilung vertraglicher Vereinbarungen entwickelten Erkenntnis kommt allgemeine Bedeutung zu (vgl. BFH-Entscheidungen vom 22. Januar 1981 IV B 41/80, BFHE 132, 542, BStBl II 1981, 424;… vom 17. Oktober 1996 X B 163/96, BFH/NV 1997, 525; vom 9. Oktober 1997 X B 51/97, BFH/NV 1998, 447; vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFHE 197, 114, BStBl II 2006, 223, …und vom 9. Dezember 2002 VIII R 20/01, BFH/NV 2003, 601). - BFH, 01.03.2005 - X R 45/03
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: als Sonderausgaben abziehbare …
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats sind im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarte Leistungen grundsätzlich nur dann eine dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG), wenn sie auf die Lebenszeit des Versorgungsberechtigten gezahlt werden (Senatsurteile vom 3. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676; vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672; Beschluss vom 9. Oktober 1997 X B 51/97, BFH/NV 1998, 447). - BFH, 16.09.2008 - X B 158/07
Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und …
Dieser in erster Linie zur Beurteilung vertraglicher Vereinbarungen entwickelten Erkenntnis kommt allgemeine Bedeutung zu (vgl. BFH-Entscheidungen vom 22. Januar 1981 IV B 41/80, BFHE 132, 542, BStBl II 1981, 424;… vom 17. Oktober 1996 X B 163/96, BFH/NV 1997, 525; vom 9. Oktober 1997 X B 51/97, BFH/NV 1998, 447; vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFHE 197, 114, BStBl II 2006, 223, …und vom 9. Dezember 2002 VIII R 20/01, BFH/NV 2003, 601). - BFH, 05.05.2011 - X B 74/10
Unwirksamkeit eines unter einer Bedingung erhobenen Ablehnungsantrags - Übersehen …
Der erkennende Senat wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger mit Beschluss vom 9. Oktober 1997 X B 51/97 (BFH/NV 1998, 447) zurück; das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 5. März 1998 2 BvR 2145/97).