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   BFH, 09.10.1997 - X B 51/97   

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https://dejure.org/1997,7413
BFH, 09.10.1997 - X B 51/97 (https://dejure.org/1997,7413)
BFH, Entscheidung vom 09.10.1997 - X B 51/97 (https://dejure.org/1997,7413)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - X B 51/97 (https://dejure.org/1997,7413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine dauernde Last bei Übergabe von Wertpapiervermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 447
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.08.1994 - X R 58/92

    Übertragung eines Vermögensgegenstandes im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen

    Auszug aus BFH, 09.10.1997 - X B 51/97
    zu A Es ist höchstrichterlich geklärt, daß die Übergabe eines selbst größeren Geldvermögens nicht zum Abzug einer dauernden Last als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes -- EStG -- führen kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1996 X B 202/95, BFH/NV 1996, 739) und daß als dauernde Last abziehbare Versorgungsleistungen grundsätzlich auf Lebenszeit des Beziehers vereinbart werden müssen (Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333 , BStBl II 1996, 672 ).

    zu B Es ist höchstrichterlich geklärt, daß die Übergabe eines selbst größeren Geldvermögens nicht zum Abzug einer dauernden Last als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes -- EStG -- führen kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1996 X B 202/95, BFH/NV 1996, 739) und daß als dauernde Last abziehbare Versorgungsleistungen grundsätzlich auf Lebenszeit des Beziehers vereinbart werden müssen (Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333 , BStBl II 1996, 672 ).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 09.10.1997 - X B 51/97
    Die in ihrem Kernbereich auf die Überleitung von Erträgen übergebener land- und forstwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe abzielende steuerrechtliche Privilegierung der Vermögensübergabe wird durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 195, 655) zur unterschiedlichen bewertungsrechtlichen Behandlung von Grund- und Geldvermögen nicht berührt.

    Die in ihrem Kernbereich auf die Überleitung von Erträgen übergebener land- und forstwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe abzielende steuerrechtliche Privilegierung der Vermögensübergabe wird durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 195, 655) zur unterschiedlichen bewertungsrechtlichen Behandlung von Grund- und Geldvermögen nicht berührt.

  • BFH, 19.08.1994 - X B 124/94

    Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen

    Auszug aus BFH, 09.10.1997 - X B 51/97
    Das Übergehen eines Beweisantrags ist nicht ordnungsgemäß gerügt (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238).

    Das Übergehen eines Beweisantrags ist nicht ordnungsgemäß gerügt (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238).

  • BFH, 25.03.1996 - X B 202/95

    Übergabe von Geld gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 09.10.1997 - X B 51/97
    zu A Es ist höchstrichterlich geklärt, daß die Übergabe eines selbst größeren Geldvermögens nicht zum Abzug einer dauernden Last als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes -- EStG -- führen kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1996 X B 202/95, BFH/NV 1996, 739) und daß als dauernde Last abziehbare Versorgungsleistungen grundsätzlich auf Lebenszeit des Beziehers vereinbart werden müssen (Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333 , BStBl II 1996, 672 ).

    zu B Es ist höchstrichterlich geklärt, daß die Übergabe eines selbst größeren Geldvermögens nicht zum Abzug einer dauernden Last als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes -- EStG -- führen kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1996 X B 202/95, BFH/NV 1996, 739) und daß als dauernde Last abziehbare Versorgungsleistungen grundsätzlich auf Lebenszeit des Beziehers vereinbart werden müssen (Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333 , BStBl II 1996, 672 ).

  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 09.10.1997 - X B 51/97
    Daß auf der Grundlage einer Übertragung von Geldvermögen eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last nicht begründet werden kann, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88 (BFHE 167, 375 , BStBl II 1992, 609 ) umfänglich erläutert.

    Daß auf der Grundlage einer Übertragung von Geldvermögen eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last nicht begründet werden kann, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88 (BFHE 167, 375 , BStBl II 1992, 609 ) umfänglich erläutert.

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