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   BFH, 21.08.1997 - V R 30/97   

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https://dejure.org/1997,5453
BFH, 21.08.1997 - V R 30/97 (https://dejure.org/1997,5453)
BFH, Entscheidung vom 21.08.1997 - V R 30/97 (https://dejure.org/1997,5453)
BFH, Entscheidung vom 21. August 1997 - V R 30/97 (https://dejure.org/1997,5453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Alsbaldige Niederlegung des Tatbestands, der Entscheidungsgründe nach Verkündung eines Urteils oder nach Zustellung des Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 589
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BFH, 21.08.1997 - V R 30/97
    Der BFH hat im Anschluß an den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (BVerwGE 92, 367 [BVerwG 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92], Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1993, 2603, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1993, 674) entschieden, daß im Falle der Verkündung ein nach Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung der Geschäftsstelle übergebenes (vollständig abgefaßtes) Urteil nicht alsbald nachträglich niedergelegt, unterschrieben sowie übergeben worden und demnach nicht mit Gründen versehen ist (Urteil vom 18. April 1996 V R 25/95, BFHE 180, 512, BStBl II 1996, 578).
  • BFH, 18.04.1996 - V R 25/95

    Überschreitung der Fünf-Monate-Frist für Übergabe eines vollständig abgefaßten

    Auszug aus BFH, 21.08.1997 - V R 30/97
    Der BFH hat im Anschluß an den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (BVerwGE 92, 367 [BVerwG 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92], Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1993, 2603, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1993, 674) entschieden, daß im Falle der Verkündung ein nach Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung der Geschäftsstelle übergebenes (vollständig abgefaßtes) Urteil nicht alsbald nachträglich niedergelegt, unterschrieben sowie übergeben worden und demnach nicht mit Gründen versehen ist (Urteil vom 18. April 1996 V R 25/95, BFHE 180, 512, BStBl II 1996, 578).
  • BFH, 10.11.1993 - II R 39/91

    Frist für Abfassung des vollständigen Urteils bei Zustellung an Verkündungs Statt

    Auszug aus BFH, 21.08.1997 - V R 30/97
    Die Frist von fünf Monaten beginnt in diesem Fall mit dem Ablauf des Tages, an dem das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung (vgl. § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO) tatsächlich der Geschäftsstelle übergeben wurde, spätestens mit dem Ablauf desjenigen Tages, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach § 104 Abs. 2 FGO zu übergeben gewesen wäre, d. h. nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 104 Abs. 2 FGO (BFH-Urteil vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187).
  • BFH, 10.11.1987 - VII R 47/87

    Revision - Absoluter Revisionsgrund - Nicht mit Gründen versehen - Urteil -

    Auszug aus BFH, 21.08.1997 - V R 30/97
    Entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO genügt die Niederlegung der von den Berufsrichtern unterschriebenen Urteilsformel (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 10. November 1987 VII R 47/87, BFHE 151, 328, BStBl II 1988, 283, 284, m. w. N.).
  • BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98

    Refinanzierungszinsen - Werbungskosten - Einkünften aus Kapitalvermögen -

    Wird innerhalb dieser Frist in entsprechender Anwendung des § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO der Geschäftsstelle nur die von den Berufsrichtern unterschriebene Urteilsformel übergeben, so sind der Tatbestand, die Entscheidungsgründe sowie die Rechtsmittelbelehrung entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 3 FGO alsbald nachträglich niederzulegen, von den Berufsrichtern zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. September 1997 II R 37/96, BFH/NV 1998, 469; vom 21. August 1997 V R 30/97, BFH/NV 1998, 589).

    Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für den hier zu entscheidenden Fall der Zustellung des Urteils an Stelle einer Verkündung mit der Maßgabe, daß die Frist nicht mit der Verkündung, sondern mit der tatsächlichen Übergabe der unterschriebenen Urteilsformel, spätestens aber mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die unterschriebene Urteilsformel der Geschäftsstelle gemäß § 104 Abs. 2, 2. Halbsatz FGO zu übergeben gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187; in BFH/NV 1998, 589).

  • BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02

    Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle

    Jedoch hat der BFH in Fortführung jenes Beschlusses bereits mehrfach ausgesprochen, dass in diesem Falle die Fünf-Monats-Frist mit dem Ablauf des Tages beginne, an dem das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO der Geschäftsstelle übergeben worden ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf desjenigen Tages, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach dieser Vorschrift bzw. nach § 104 Abs. 2 FGO hätte übergeben werden müssen (BFH-Urteile vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187; vom 21. August 1997 V R 30/97, BFH/NV 1998, 589, und vom 7. Juli 1999 VIII R 81/98, BFH/NV 1999, 1626; BFH-Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177; Senatsurteil vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208).
  • BFH, 23.08.2002 - IV B 89/01

    NZB; Verfahrensmangel; Urteilszustellung

    Wird ein Urteil nach § 104 Abs. 2 FGO zugestellt, so kann von einem Verfahrensmangel erst dann gesprochen werden, wenn das vollständige Urteil nicht binnen fünf Monaten, gerechnet von dem nach § 104 Abs. 2 FGO maßgebenden Termin, an die Geschäftsstelle übergeben worden ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208, und vom 21. August 1997 V R 30/97, BFH/NV 1998, 589; Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 674).
  • BFH, 19.11.1999 - I B 4/99

    Abzugsbeschränkung für Bewirtungskosten

    Denn wenn - wie die Klägerin meint - die Voraussetzungen für eine solche Bezugnahme nicht vorgelegen haben sollten, wäre die Folge, dass das Urteil des FG nicht mit Gründen versehen wäre (BFH-Urteil vom 23. April 1998 V R 30/97, BFH/NV 1998, 1574).
  • BFH, 13.08.1998 - VII R 30/98

    Abschöpfung - Einfuhrumsatzsteuer - Zustellung des Urteils - Öffentliche

    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674) ist davon aber auch im Falle der Zustellung des Urteils nach § 104 Abs. 2 FGO erst auszugehen, wenn das vollständige Urteil nicht binnen fünf Monaten, gerechnet von dem in § 104 Abs. 2 FGO vorgeschriebenen Termin, an die Geschäftsstelle übergeben worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. August 1997 V R 30/97, BFH/NV 1998, 589; Beschluß vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252).
  • FG Nürnberg, 09.11.1998 - VII 111/98
    Zudem ist der Einwand der Antragstellerin schon aus grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen nicht geeignet, einen Ermessensfehlgebrauch zu kennzeichnen (BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 589, 591).
  • FG München, 25.02.1998 - 4 K 2048/97
    Dies hat zur Folge, daß eine Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung erst mit Beginn des auf den Erlaß der Änderungsfestsetzung folgenden Jahresentrichtungszeitraums möglich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. September 1997 VII B 153/97, BFH/NV 1998, 589 und vom 11. September 1997 VII B 135/97, BFH/NV 1998, 90 mit weiteren Nachweisen).
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