Weitere Entscheidung unten: BFH, 06.11.1997

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   BFH, 06.11.1997 - X B 46/97   

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https://dejure.org/1997,4292
BFH, 06.11.1997 - X B 46/97 (https://dejure.org/1997,4292)
BFH, Entscheidung vom 06.11.1997 - X B 46/97 (https://dejure.org/1997,4292)
BFH, Entscheidung vom 06. November 1997 - X B 46/97 (https://dejure.org/1997,4292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 602
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
    Die Rüge muß aus dem Sitzungsprotokoll oder aus dem angefochtenen Urteil ersichtlich sein; andernfalls muß vorgetragen werden, daß eine Berichtigung des Protokolls beantragt worden ist (BFH- Entscheidungen vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562; vom 14. September 1993 VIII R 84/90, BFHE 174, 233, BStBl II 1994, 764).
  • BFH, 07.01.1993 - VII B 115/92

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), wie sie im Streitfall erhoben wird, muß indes dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Beschwerdeführer, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG -- ohne besonderen Antrag -- hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rdnr. 228, m. w. N.).
  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
    Kein Verfahrensfehler ist dagegen die fehlerhafte Würdigung des Beteiligtenvorbringens oder eines erhobenen Beweises durch das FG, es sei denn, das FG hätte falsche Beweisregeln angewendet (BFH-Beschluß vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246).
  • BFH, 26.02.1975 - II R 120/73

    Angriffsmittel - Verteidigungsmittel - Schluß der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
    Der Kläger muß u. a. darlegen, was das Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BFHE 115, 185, BStBl II 1975, 489) und weshalb die Vorentscheidung auf dem Fehlen dieses Beweisergebnisses beruhen könne (BFH-Urteil vom 14. Januar 1981 I R 133/79, BFHE 132, 508, BStBl II 1981, 443).
  • BFH, 09.05.1996 - X B 188/95

    Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation

    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt läßt (BFH-Beschluß vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747).
  • BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
    Zu den verzichtbaren Mängeln gehört u. a. das Übergehen eines Beweisantrages (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66; BFH- Beschluß vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
    Zu den verzichtbaren Mängeln gehört u. a. das Übergehen eines Beweisantrages (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66; BFH- Beschluß vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt läßt (BFH-Beschluß vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747).
  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 84/90

    Zur Unternehmeridentität und Unternehmensidentität bei Verschmelzung von

    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
    Die Rüge muß aus dem Sitzungsprotokoll oder aus dem angefochtenen Urteil ersichtlich sein; andernfalls muß vorgetragen werden, daß eine Berichtigung des Protokolls beantragt worden ist (BFH- Entscheidungen vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562; vom 14. September 1993 VIII R 84/90, BFHE 174, 233, BStBl II 1994, 764).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
    Denn die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den Bundesfinanzhof (BFH) im Rahmen eines Verfahrensmangels entzogen (BFH-Beschluß vom 30. Mai 1996 V B 103/95, BFH/NV 1996, 910; vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 1995 9 B 710/94, Deutsches Verwaltungsblatt 1996, 108; Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 67, m. w. N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 30.05.1996 - V B 103/95

    Substantiierte Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei

  • BFH, 14.01.1981 - I R 133/79

    Fristsetzung - Bezeichnung von Beweismitteln - Aufklärungsbedürftige Tatsache -

  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Mit Einwendungen gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils und gegen die Beweiswürdigung des FG können die Kläger im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602; vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoss gegen den klaren Inhalt der Akten).

  • BFH, 22.03.1999 - X B 142/98

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

    Mit Einwendungen gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils und gegen die Beweiswürdigung des Finanzgerichts (FG) kann der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602; vom 24. April 1998 X B 155/97, BFH/NV 1998, 1331).

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt läßt (Senatsbeschluß in BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt läßt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten).

    Wird wie vorliegend die mangelnde Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, muß der Beschwerdeführer darlegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Beschwerdeführer, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37, und in BFH/NV 1998, 602, 603, unter 4.).

  • BFH, 27.03.2001 - X B 60/00

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit -

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten).
  • BFH, 19.05.2000 - X B 75/99

    Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten).
  • BFH, 24.10.2006 - VIII B 189/05

    Substantiierter Beweisantrag

    Damit kann die Revisionszulassung aber nicht gerechtfertigt werden (BFH-Beschlüsse vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, und vom 23. Juli 1999 XI B 170/97, BFH/NV 2000, 7).
  • BFH, 08.05.2000 - X B 142/99

    Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen

    Sie kann ausnahmsweise verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachgekommen ist oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen hat (Senatsbeschluss vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache außer Acht gelassen hat bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgegangen ist (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten).
  • BFH, 25.01.2000 - VI B 384/98

    Beweiswürdigung; Verfahrensfehler

    Ein solcher Verstoß ist indessen nach ständiger Finanzrechtsprechung nur dann ein Zulassungsgrund, wenn der Verstoß zugleich einen Verfahrensfehler darstellt (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Dezember 1998 XI B 51/98, BFH/NV 1999, 1099; vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602; vom 9. Juli 1997 V B 5/97, BFH/NV 1998, 45; vom 13. April 1976 VI B 12/76, BFHE 118, 546, BStBl II 1976, 503; Beermann in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 156).
  • BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02

    Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, ist verfahrensfehlerhaft, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens entgegen dem Gebot des § 96 Abs. 1 FGO unberücksichtigt lässt (BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747, und vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602; BGH-Urteil vom 8. Juli 1999 III ZR 5/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3191; Gräber/von Groll, a.a.O., § 96 Rz. 26; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 76; Stein/Jonas/Grunsky, a.a.O., § 551 Rdnr. 27).
  • BFH, 07.12.2006 - IX B 4/06

    Gewerblicher Grundstückshandel; Gesellschafter-/Gesellschafts- ebene

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das Finanzgericht (FG) seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602).
  • BFH, 23.07.1999 - XI B 170/97

    Verfahrensfehler; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Mit Einwänden gegen die Beweiswürdigung des FG kann der Kläger in diesem Verfahren nicht gehört werden (BFH-Beschluß vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, 603).
  • BFH, 16.05.2006 - VIII B 148/05

    Verfahrensrüge wegen unterlassener Zeugenvernehmung

  • BFH, 18.12.1998 - X B 95/98

    NZB; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

  • BFH, 13.08.1998 - VI B 189/96

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verlust des Rügerechts

  • BFH, 30.06.1998 - X B 10/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz

  • BFH, 28.10.1998 - X B 33/97

    Beschwerde - Begründung - Beweiswürdigung - Rechtliches Gehör -

  • BFH, 28.05.1998 - X B 87/97

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels

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Rechtsprechung
   BFH, 06.11.1997 - V B 92/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2493
BFH, 06.11.1997 - V B 92/97 (https://dejure.org/1997,2493)
BFH, Entscheidung vom 06.11.1997 - V B 92/97 (https://dejure.org/1997,2493)
BFH, Entscheidung vom 06. November 1997 - V B 92/97 (https://dejure.org/1997,2493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 602
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.01.1994 - VIII R 45/92

    1. Keine Umdeutung einer wegen Formmangels unwirksamen Zustellung in eine

    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - V B 92/97
    Der Senat sieht es als bewiesen an, daß der angefochtene Beschluß des FG erst am 6. Juni 1997 bei den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin eingegangen ist (zur Widerlegung der Beweiskraft des Zustellungsnachweises vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. Januar 1994 VIII R 45/92, BFHE 173, 213, BStBl II 1994, 603 zu II. 1. b).
  • BFH, 17.03.1994 - V R 39/92

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Verfahrensrecht -

    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - V B 92/97
    Das materielle Ergebnis der in dem Kalenderjahr positiv oder negativ entstandenen Umsatzsteuer wird für die Zukunft ausschließlich in dem Jahressteuerbescheid festgestellt (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 1994 V R 39/92, BFHE 174, 268, BStBl II 1994, 538 zu II. 1.).
  • BFH, 29.06.1995 - II B 108/94

    Aussetzung eines Beschwerdeverfahrens in entsprechender Anwendung des § 74

    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - V B 92/97
    Es besteht eine Prozeßlage, die derjenigen vergleichbar ist, bei der ein ursprünglicher Bescheid ersetzt wird, gegen den Ersetzungsbescheid Einspruch eingelegt und kein Antrag nach § 68 FGO gestellt worden ist (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. BFH- Beschluß vom 29. Juni 1995 II B 108/94, BFH/NV 1996, 214; weitere Nachweise bei Gräber/Koch, a. a. O., § 74 Rz. 13).
  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 64/94
    Auszug aus BFH, 06.11.1997 - V B 92/97
    Die fehlende Begründung der Beschwerde, deren Begehren erkennbar ist, führt nicht zur Unzulässigkeit (BFH-Beschluß vom 27. September 1994 VIII B 64--76/94, BFH/NV 1995, 526; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 129 Tz. 6).
  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Es erscheint deshalb im Streitfall zweckmäßig, abzuwarten, ob der erledigende Jahressteuerbescheid Bestand hat oder ob er aufgrund der Anfechtung wegfällt oder geändert wird und sich daraus Auswirkungen auch auf den Bestand der Vorauszahlungsschuld ergeben (vgl. BFH-Beschluß vom 6. November 1997 V B 92/97, BFH/NV 1998, 602).
  • BFH, 18.12.1998 - X B 95/98

    NZB; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

    Mit Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des FG kann der Kläger in diesem Verfahren nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den BFH im Rahmen eines Verfahrensmangels entzogen sind (Senatsbeschluß vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rdnr. 28, m.w.N.).

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt läßt (Senatsbeschluß in BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt läßt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten).

    Wird wie vorliegend die mangelnde Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, muß der Beschwerdeführer darlegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Beschwerdeführer, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; in BFH/NV 1998, 602, 603, unter 4.).

  • BFH, 19.05.2000 - X B 75/99

    Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten).
  • BFH, 08.05.2000 - X B 142/99

    Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen

    Sie kann ausnahmsweise verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachgekommen ist oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen hat (Senatsbeschluss vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, unter 3.), insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache außer Acht gelassen hat bzw. bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgegangen ist (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten).
  • BFH, 28.01.2003 - IX R 53/00

    Mietverhältnis zwischen Ehegatten

    Das Revisionsverfahren wegen Einkommensteuervorauszahlungen 1997 ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 74 FGO auszusetzen, bis das Verfahren über den Jahreseinkommensteuerbescheid 1997 rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 1997 V B 92/97, BFH/NV 1998, 602, zur Umsatzsteuer).
  • BFH, 28.01.2003 - IX R 12/03

    Aussetzung des Verfahrens

    Das Revisionsverfahren wegen Einkommensteuervorauszahlungen 1997 ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 74 FGO auszusetzen, bis das Verfahren über den Jahreseinkommensteuerbescheid 1997 rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 1997 V B 92/97, BFH/NV 1998, 602, zur Umsatzsteuer).
  • BFH, 13.08.1998 - VI B 189/96

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verlust des Rügerechts

    Diese Einlassung genügt den Erfordernissen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO schon deshalb nicht, weil die genauen Fundstellen (Schriftsätze mit Datum, Seitenzahl, Terminprotokolle), in denen die angebotenen Beweismittel (und die Beweisthemen) angeblich angeführt sind, nicht bezeichnet worden sind (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, und vom 18. Oktober 1995 V B 50/95, BFH/NV 1996, 333).
  • BFH, 30.06.1998 - X B 10/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz

    - Mit Einwänden gegen die Beweiswürdigung des FG kann der Kläger in diesem Verfahren nicht gehört werden (BFH-Beschluß vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, 603; weitere Nachweise bei Gräber, a. a. O., § 115 Rz. 28, § 120 Rz. 41).
  • BFH, 28.05.1998 - X B 87/97

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels

    Soweit sich die Kläger gegen die Beweiswürdigung des FG bzw. die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegende Beweislastverteilung wenden, können sie in diesem Verfahren damit nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (Senatsbeschluß vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, 603; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 28, m.w.N.; generell zur Verteilung der Beweislast, wenn es um die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen geht: Schmidt, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., 1997, § 4 Rz. 31, 142 und 150 m.w.N.).
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