Rechtsprechung
BFH, 12.12.1997 - XI B 54/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 614
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.09.1986 - II B 87/86
Unzulässigkeit der Beschwede wegen fehlender ausreichender Begründung
Auszug aus BFH, 12.12.1997 - XI B 54/97
Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. September 1986 II B 87/86, BFH/NV 1988, 235).
- BFH, 29.01.1999 - V B 112/97
Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren
Der Kläger hat nicht eindeutig und schlüssig dargetan, welche Rechtsfrage im allgemeinen Interesse des Rechts in dem angestrebten Revisionsverfahren klärbar und klärungsbedürftig sein soll und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (…ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Beschlüsse vom 30. Juni 1998 III B 232/95, BFH/NV 1999, 59, und vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614). - BFH, 23.05.2000 - XI B 122/98
Verfahrensrüge bei Nichtzulassungsbeschwerde
Soweit sich die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache berufen, hätten sie darlegen müssen, welche Rechtsfrage im allgemeinen Interesse zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts in dem angestrebten Revisionsverfahren klärbar und klärungsbedürftig sein soll und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (…ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1998 III B 232/95, BFH/NV 1999, 59, und vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614). - BFH, 28.04.1999 - V B 129/98
Vorsteuerabzug; sog. Karussellgeschäfte
b) Die Klägerin hat nicht eindeutig und schlüssig dargetan, welche Frage im allgemeinen Interesse des Rechts in dem angestrebten Revisionsverfahren klärbar und klärungsbedürftig sein soll und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (…vgl. ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 30. Juni 1998 III B 232/95, BFH/NV 1999, 59, und vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
- BFH, 14.08.2007 - XI B 7/07
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Sie haben weder nähere Ausführungen dazu gemacht, weshalb eine Revisionsentscheidung über ihren konkreten Fall hinaus Bedeutung haben könnte, noch haben sie dargetan, weshalb die bezeichneten Rechtsfragen zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlich geklärt werden sollten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614). - BFH, 23.07.1999 - XI B 170/97
Verfahrensfehler; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Sie setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Darlegung voraus, inwiefern das FG das rechtliche Gehör versagt hat, insbesondere zu welchen dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Tatsachen der Kläger sich nicht äußern konnte, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, daß er den Verfahrensverstoß gegenüber dem FG gerügt hat oder keine Möglichkeit besaß, die Versagung rechtlichen Gehörs schon beim FG zu beanstanden und inwiefern die Entscheidung des FG hätte anders ausfallen können (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614). - BFH, 14.06.2000 - XI B 85/99
Divergenz; überlange Verfahrensdauer
Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614). - BFH, 24.02.1999 - III B 194/96
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993; grundsätzliche Bedeutung der …
Sodann ist darzulegen, weshalb diese Frage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlich geklärt werden sollte (siehe hierzu aus jüngerer Zeit z.B. den Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614). - BFH, 22.01.2002 - I B 4/01
Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel
Insbesondere wären Ausführungen dazu erforderlich gewesen, warum die Bedeutung der streitigen Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinausgeht und warum sie zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 61). - BFH, 30.06.1998 - III B 232/95
Divergenzrüge - Bezeichnungserfordernis - Entscheidungserheblichkeit - Einbau …
Die hier gebotene Darlegung ist nur ausreichend, wenn aus der Beschwerdebegründung neben der Darstellung der Bedeutung der --zuvor konkret bezeichneten-- Rechtsfrage über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus auch hervorgeht, warum die betreffende Rechtsfrage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlich geklärt werden sollte (s. hierzu z.B. den BFH-Beschluß vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614). - BFH, 20.10.1999 - V B 112/99
Grundstücksvermietung; Verzicht auf die Steuerbefreiung für Umsätze
Der Kläger hat nicht eindeutig und schlüssig dargetan, welche Rechtsfrage im allgemeinen Interesse des Rechts in dem angestrebten Revisionsverfahren klärbar und klärungsbedürftig sein soll und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (…ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 30. Juni 1998 III B 232/95, BFH/NV 1999, 59, und vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614). - BFH, 18.05.1999 - III B 159/96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BFH, 05.09.2000 - III B 85/99
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ordnungsgemäße Begründung …
- BFH, 08.10.1998 - III B 35/98
NZB; neues Vorbringen; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BFH, 22.07.1998 - III B 99/97
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz
- BFH, 17.06.1998 - III B 153/95
Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung als Voraussetzung der …
- BFH, 04.06.1998 - III B 59/95
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Rechtsprechung
BFH, 16.12.1997 - VII B 213/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Recht auf Akteneinsicht für einen nicht am Prozess Beteiligten
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 614
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.08.1990 - VIII B 24/90
Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Nichtbeteiligten
Auszug aus BFH, 16.12.1997 - VII B 213/97
Ihr kann zugemutet werden, Akteneinsicht erst dann zu nehmen, wenn über ihren eventuellen Antrag auf Beiladung zum Verfahren rechtskräftig entschieden worden ist (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluß vom 28. August 1990 VIII B 24/90, BFH/NV 1991, 689). - BFH, 27.08.1990 - IV S 6/90
Voraussetzungen für das Bestehen ernstlicher Zweifel an deren Rechtmäßigkeit …
Auszug aus BFH, 16.12.1997 - VII B 213/97
Ihr kann zugemutet werden, Akteneinsicht erst dann zu nehmen, wenn über ihren eventuellen Antrag auf Beiladung zum Verfahren rechtskräftig entschieden worden ist (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluß vom 28. August 1990 VIII B 24/90, BFH/NV 1991, 689).
- BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03
GbR-Gesellschafter als Haftungsschuldner; Beiladung
Er könnte Prozesshandlungen vornehmen, Beweisanträge stellen und auch Einsicht in die Akten nehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 1997 VII B 213/97, BFH/NV 1998, 614). - BFH, 12.02.2001 - II B 59/00
Akteneinsicht
b) Ein über die bloße Tatsache des Gesamtschuldverhältnisses hinausgehendes gewichtiges rechtliches Interesse der Klägerinnen an der Akteneinsicht, hinter das das Recht des angeblich Beschenkten auf Wahrung des Steuergeheimnisses zurücktreten müsste (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1997 VII B 213/97, BFH/NV 1998, 614), haben sie nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich.