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Rechtsprechung
   BFH, 12.12.1997 - XI B 54/97   

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BFH, 12.12.1997 - XI B 54/97 (https://dejure.org/1997,4400)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1997 - XI B 54/97 (https://dejure.org/1997,4400)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1997 - XI B 54/97 (https://dejure.org/1997,4400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 614
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.09.1986 - II B 87/86

    Unzulässigkeit der Beschwede wegen fehlender ausreichender Begründung

    Auszug aus BFH, 12.12.1997 - XI B 54/97
    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. September 1986 II B 87/86, BFH/NV 1988, 235).
  • BFH, 29.01.1999 - V B 112/97

    Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

    Der Kläger hat nicht eindeutig und schlüssig dargetan, welche Rechtsfrage im allgemeinen Interesse des Rechts in dem angestrebten Revisionsverfahren klärbar und klärungsbedürftig sein soll und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Beschlüsse vom 30. Juni 1998 III B 232/95, BFH/NV 1999, 59, und vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 23.05.2000 - XI B 122/98

    Verfahrensrüge bei Nichtzulassungsbeschwerde

    Soweit sich die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache berufen, hätten sie darlegen müssen, welche Rechtsfrage im allgemeinen Interesse zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts in dem angestrebten Revisionsverfahren klärbar und klärungsbedürftig sein soll und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1998 III B 232/95, BFH/NV 1999, 59, und vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 28.04.1999 - V B 129/98

    Vorsteuerabzug; sog. Karussellgeschäfte

    b) Die Klägerin hat nicht eindeutig und schlüssig dargetan, welche Frage im allgemeinen Interesse des Rechts in dem angestrebten Revisionsverfahren klärbar und klärungsbedürftig sein soll und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (vgl. ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 30. Juni 1998 III B 232/95, BFH/NV 1999, 59, und vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 14.08.2007 - XI B 7/07

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Sie haben weder nähere Ausführungen dazu gemacht, weshalb eine Revisionsentscheidung über ihren konkreten Fall hinaus Bedeutung haben könnte, noch haben sie dargetan, weshalb die bezeichneten Rechtsfragen zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlich geklärt werden sollten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 23.07.1999 - XI B 170/97

    Verfahrensfehler; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Sie setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Darlegung voraus, inwiefern das FG das rechtliche Gehör versagt hat, insbesondere zu welchen dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Tatsachen der Kläger sich nicht äußern konnte, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, daß er den Verfahrensverstoß gegenüber dem FG gerügt hat oder keine Möglichkeit besaß, die Versagung rechtlichen Gehörs schon beim FG zu beanstanden und inwiefern die Entscheidung des FG hätte anders ausfallen können (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 14.06.2000 - XI B 85/99

    Divergenz; überlange Verfahrensdauer

    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 24.02.1999 - III B 194/96

    Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993; grundsätzliche Bedeutung der

    Sodann ist darzulegen, weshalb diese Frage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlich geklärt werden sollte (siehe hierzu aus jüngerer Zeit z.B. den Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 22.01.2002 - I B 4/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel

    Insbesondere wären Ausführungen dazu erforderlich gewesen, warum die Bedeutung der streitigen Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinausgeht und warum sie zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 61).
  • BFH, 30.06.1998 - III B 232/95

    Divergenzrüge - Bezeichnungserfordernis - Entscheidungserheblichkeit - Einbau

    Die hier gebotene Darlegung ist nur ausreichend, wenn aus der Beschwerdebegründung neben der Darstellung der Bedeutung der --zuvor konkret bezeichneten-- Rechtsfrage über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus auch hervorgeht, warum die betreffende Rechtsfrage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlich geklärt werden sollte (s. hierzu z.B. den BFH-Beschluß vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 20.10.1999 - V B 112/99

    Grundstücksvermietung; Verzicht auf die Steuerbefreiung für Umsätze

    Der Kläger hat nicht eindeutig und schlüssig dargetan, welche Rechtsfrage im allgemeinen Interesse des Rechts in dem angestrebten Revisionsverfahren klärbar und klärungsbedürftig sein soll und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 30. Juni 1998 III B 232/95, BFH/NV 1999, 59, und vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 18.05.1999 - III B 159/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 05.09.2000 - III B 85/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ordnungsgemäße Begründung

  • BFH, 08.10.1998 - III B 35/98

    NZB; neues Vorbringen; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 22.07.1998 - III B 99/97

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

  • BFH, 17.06.1998 - III B 153/95

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung als Voraussetzung der

  • BFH, 04.06.1998 - III B 59/95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

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Rechtsprechung
   BFH, 16.12.1997 - VII B 213/97   

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https://dejure.org/1997,17708
BFH, 16.12.1997 - VII B 213/97 (https://dejure.org/1997,17708)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1997 - VII B 213/97 (https://dejure.org/1997,17708)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - VII B 213/97 (https://dejure.org/1997,17708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 614
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.08.1990 - VIII B 24/90

    Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Nichtbeteiligten

    Auszug aus BFH, 16.12.1997 - VII B 213/97
    Ihr kann zugemutet werden, Akteneinsicht erst dann zu nehmen, wenn über ihren eventuellen Antrag auf Beiladung zum Verfahren rechtskräftig entschieden worden ist (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluß vom 28. August 1990 VIII B 24/90, BFH/NV 1991, 689).
  • BFH, 27.08.1990 - IV S 6/90

    Voraussetzungen für das Bestehen ernstlicher Zweifel an deren Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 16.12.1997 - VII B 213/97
    Ihr kann zugemutet werden, Akteneinsicht erst dann zu nehmen, wenn über ihren eventuellen Antrag auf Beiladung zum Verfahren rechtskräftig entschieden worden ist (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluß vom 28. August 1990 VIII B 24/90, BFH/NV 1991, 689).
  • BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03

    GbR-Gesellschafter als Haftungsschuldner; Beiladung

    Er könnte Prozesshandlungen vornehmen, Beweisanträge stellen und auch Einsicht in die Akten nehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 1997 VII B 213/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 12.02.2001 - II B 59/00

    Akteneinsicht

    b) Ein über die bloße Tatsache des Gesamtschuldverhältnisses hinausgehendes gewichtiges rechtliches Interesse der Klägerinnen an der Akteneinsicht, hinter das das Recht des angeblich Beschenkten auf Wahrung des Steuergeheimnisses zurücktreten müsste (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1997 VII B 213/97, BFH/NV 1998, 614), haben sie nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich.
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