Rechtsprechung
   BFH, 12.11.1997 - XI R 24/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2871
BFH, 12.11.1997 - XI R 24/97 (https://dejure.org/1997,2871)
BFH, Entscheidung vom 12.11.1997 - XI R 24/97 (https://dejure.org/1997,2871)
BFH, Entscheidung vom 12. November 1997 - XI R 24/97 (https://dejure.org/1997,2871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerrechtliche Voraussetzungen für das Vorliegen eines Teilbetriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilbetrieb bei Betriebsaufspaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsaufspaltung
    Beendigung der Betriebsaufspaltung
    Sachliche Entflechtung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 3, EStG § 15 Abs 2
    Besitzgesellschaft; Betriebsaufspaltung; Betriebsgesellschaft; Grundstück; Teilbetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 690
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.04.1969 - IV R 202/68

    Teilbetrieb - Selbständigkeit - Gesamtbetrieb - Merkmale eines Betriebs -

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 24/97
    Eine völlig selbständige Organisation mit eigener Buchführung kann nicht gefordert werden; denn diese Merkmale kennzeichnen bereits den eigenständigen Gesamtbetrieb im Gegensatz zum bloßen Teilbetrieb (BFH-Urteil vom 24. April 1969 IV R 202/68, BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397).

    In dem Beschluß vom 27. September 1993 IV B 125/92 (BFH/NV 1994, 617) führt der IV. Senat als ein Beispiel für Teilbetriebe in Gestalt voneinander abgrenzbarer Verwaltungskomplexe gerade -- unter Berufung auf das BFH-Urteil in BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397 und Schmidt, Einkommensteuergesetz (nunmehr 16. Aufl., 1997), § 16, Anm. 23 (nunmehr Rz. 160) "Besitzunternehmen" -- die Verpachtung an mehrere Betriebsgesellschaften an (vgl. auch Schmidt, a.a.O., § 15 Rz. 864).

    In dem Urteilsfall in BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397 waren Grundstücke sowohl im Rahmen einer Betriebsaufspaltung als auch "schlicht" als gewillkürtes Betriebsvermögen verpachtet worden; die "schlicht" verpachteten Grundstücke, um deren Veräußerung es allein ging, bildeten keinen Teilbetrieb.

  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 24/97
    Ein Teilbetrieb i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der -- für sich betrachtet -- alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409, m. w. N.).

    Die (begünstigte) Betriebsveräußerung verlangt -- so auch die zutreffende Auffassung der Beteiligten -- die Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409, unter 2.).

    Ein begünstigter Vorgang würde daher nur dann nicht vorliegen, wenn -- wie im Fall des VIII. Senats (in BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409) -- ein Betriebsgrundstück, das zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehört, im Betriebsvermögen zurückbehalten wird.

  • BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92

    Teilbetriebsveräußerung bei Betriebsaufspaltung (§ 16 EStG )

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 24/97
    In dem Beschluß vom 27. September 1993 IV B 125/92 (BFH/NV 1994, 617) führt der IV. Senat als ein Beispiel für Teilbetriebe in Gestalt voneinander abgrenzbarer Verwaltungskomplexe gerade -- unter Berufung auf das BFH-Urteil in BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397 und Schmidt, Einkommensteuergesetz (nunmehr 16. Aufl., 1997), § 16, Anm. 23 (nunmehr Rz. 160) "Besitzunternehmen" -- die Verpachtung an mehrere Betriebsgesellschaften an (vgl. auch Schmidt, a.a.O., § 15 Rz. 864).
  • BFH, 13.10.1972 - I R 213/69

    Grundstückszugänge - Grundstücksabgänge - Zeitpunkt der Buchung -

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 24/97
    Eine Grundstücksvermietung kann in Gestalt eines Teilbetriebs ausgeübt werden, wenn sie (wie im Fall der Betriebsaufspaltung) für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt und wenn sie sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209, 211; Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. B 371 "Grundstücksverwaltung").
  • FG Niedersachsen, 18.06.1996 - VII 353/95

    Steuerliche Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen;

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 24/97
    Das Finanzgericht (FG) wies -- nach erfolglosem Einspruchsverfahren -- die Klage ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 1030 veröffentlicht.
  • BFH, 04.07.2007 - X R 49/06

    Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen

    b) Eine Grundstücksvermietung kann in Gestalt eines Teilbetriebs ausgeübt werden, wenn sie für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt und wenn sie sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 690, m.w.N.).

    Im Fall der Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzunternehmen und mehreren Betriebsgesellschaften kann nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 690 durch die Vermietung ein Teilbetrieb gegeben sein, wenn an eine Betriebsgesellschaft räumlich abgrenzbare Grundstücksteile, die ausschließlich dieser Gesellschaft zuzuordnen sind, durch gesonderten Vertrag vermietet werden (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 27. September 1993 IV B 125/92, BFH/NV 1994, 617, und Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 160 "Besitzunternehmen").

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

    Im Fall der Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzunternehmen und mehreren Betriebsgesellschaften liegt danach ein Teilbetrieb vor, wenn an eine Betriebsgesellschaft räumlich abgrenzbare Grundstücksteile, die ausschließlich dieser Gesellschaft zuzuordnen sind, durch gesonderten Vertrag vermietet werden (BFH-Urteil vom 12. November 1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 690).

    Sie nimmt dadurch einen gewerblichen Charakter an (BFH-Urteile in BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397; in BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209; vom 5. April 1979 IV R 48/77, BFHE 128, 49, BStBl II 1979, 554, unter 3.a; in BFH/NV 1998, 690).

  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 1 K 3485/13

    Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der Betriebs-GmbH vermieteten

    Die Grundstücksverwaltung im Rahmen eines Gewerbebetriebs ist Teilbetrieb, wenn sie auch außerhalb des Gewerbebetriebs gewerblichen Charakter hätte und sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209; vom 12. November 1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 690; vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; FG Köln, Urteil vom 15. Juni 2011 7 K 3773/08, EFG 2012, 108; Schmitt in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, 6. Aufl., 2013, § 20 UmwStG Rz. 114; Schmidt/Wacker, EStG, 34. Aufl. 2015, § 16 Rz. 160, unter "Grundstücksverwaltung").
  • FG Düsseldorf, 13.06.2001 - 2 K 9160/97

    Teilbetriebsaufgabe; Betriebsaufspaltung; Grundstücksverpachtung;

    Ein Teilbetrieb im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebes, der - für sich betrachtet - alle Merkmale eines Betriebes im Sinne des EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist (vgl. BFH, Urteil vom 12.11.1997 - XI R 24/97- BFH/NV 1998, 690 ; BFH, Urteil vom 13.2.1996 - VIII R 39/92 - BStBl. II 1996, 409 - 410> ).

    Eine Grundstücksvermietung kann in Gestalt eines Teilbetriebes ausgeübt werden, wenn sie (wie im Fall der Betriebsaufspaltung) für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebes erfüllt und wenn sie sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt (vgl. BFH Urteil vom 12.11.1997 - XI R 24/97 - a.a.O.).

    Solches setzt jedoch voraus, dass die Grundstücksverwaltung auch außerhalb des Gewerbebetriebs gewerblichen Charakter hätte ( vgl. BFH, Urteile vom 24.4.1969 -IV R 202/68 -BStBl II 1969, 397; Urteil vom 12.11.1997 - XI R 24/97 - a.a.O.; Beschluss vom 19.8.1998 - X B 101/98 - BFH/NV 1999, 176 ; Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. B 371 Grundstücksverwaltung; Schmidt, EStG 20. Aufl. § 16 Rdnr. 160 Stichwort: Grundstücksverwaltung).

    Zwar hat die Rechtsprechung die Teilbetriebseigenschaft einer Grundstücksvermietung dann angenommen, wenn es sich bei dem Vermietungsgeschäft um einen gesonderten Verwaltungskomplex innerhalb des Gesamtunternehmens handelt und die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung erfüllt sind ( vgl. BFH, Urteil vom 12.11.1997 - XI R 24/97 - a.a.O. ).

  • BFH, 04.07.2007 - X R 44/03

    Voraussetzungen einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung

    b) Eine Grundstücksvermietung kann in Gestalt eines Teilbetriebs ausgeübt werden, wenn sie für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt und wenn sie sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 690, m.w.N.).

    Im Fall der Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzunternehmen und mehreren Betriebsgesellschaften kann nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 690 durch die Vermietung ein Teilbetrieb gegeben sein, wenn an eine Betriebsgesellschaft räumlich abgrenzbare Grundstücksteile, die ausschließlich dieser Gesellschaft zuzuordnen sind, durch gesonderten Vertrag vermietet werden (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 27. September 1993 IV B 125/92, BFH/NV 1994, 617, und Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 160 "Besitzunternehmen").

  • FG Nürnberg, 20.12.2005 - IV 246/03

    Vermietung mehrerer Grundstücke im Rahmen einer Betriebsaufspaltung einheitlicher

    Eine Grundstücksvermietung könne zwar in Gestalt eines Teilbetriebs ausgeübt werden, wenn sie - wie im Fall der Betriebsaufspaltung - für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebes erfülle und sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebe (Hinweis auf BFH-Entscheidung vom 12.11.1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 690 m.w.N.).

    Eine Grundstücksvermietung kann als Teilbetrieb ausgeübt werden, wenn sie (wie im Fall der Betriebsaufspaltung) für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebes erfüllt und sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt (vgl. BFH-Urteil vom 12.11.1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 690 m.w.N.).

    Wird dagegen ein Grundstück als Ganzes an die Betriebsgesellschaft vermietet, liegen selbständige Verwaltungskomplexe nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 12.11.1997 XI R 24/97 a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

    Ergänzend weist er auf das Urteil des BFH vom 12. November 1997 XI R 24/97 (BFH/NV 1998, 690) hin, in dem dieser das Erfordernis abgrenzbarer Verwaltungseinheiten für die Annahme eines Teilbetriebs auf der Ebene des Besitzunternehmens bekräftigt habe.

    Wird dagegen ein Grundstück als Ganzes an die Betriebsgesellschaften vermietet, liegen selbstständige Verwaltungskomplexe nicht vor (BFH, Urteil vom 12. November 1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 691).

  • FG Niedersachsen, 18.12.2001 - 14 K 275/98

    Ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung eines Gewerbebetriebs; Gebäude mit

    Eine Grundstücksvermietung kann in Gestalt eines Teilbetriebs ausgeübt werden, wenn sie (wie im Fall der Betriebsaufspaltung) für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt und wenn sie sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BStBl II 1973, 209 und vom 12. November 1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 690).
  • FG Niedersachsen, 23.02.2005 - 3 K 131/03

    Annahme einer Zuwendung einzelner Wirtschaftsgüter bei anteiligem unentgeltlichen

    Sofern allerdings eine schlichte Verpachtung von Grundstücken vorliegt, ist darin ein Teilbetrieb nicht zu sehen (BFH-Urteil vom 12. November 1997 XI R 24/97, a.a.O.; BFH-Urteil vom 24. April 1969 IV R 202/68, BStBl II 1969, 397).
  • BFH, 15.11.2002 - VIII B 45/02

    NZB: Zulassungsgründe - Betriebsaufspaltung

    Die Klägerin verkenne, dass sie in einem einheitlichen Pachtvertrag der X-KG auch --das nicht veräußerte-- Grundstück Z überlassen habe und demnach in der Verpachtung des Grundstücks Y-Straße kein gesonderter Verwaltungskomplex gesehen werden könne, der sich im Sinne der Rechtsprechung des BFH aus dem Gesamtbetrieb der Klägerin heraushebe (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 690; Schmidt/ Wacker, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 16 Rz. 160 "Besitzunternehmen").
  • BFH, 19.08.1998 - X B 101/98

    Fremdvermietetes Grundstück als Teilbetrieb

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht