Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.12.1997

Rechtsprechung
   BFH, 10.12.1997 - X B 148/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5033
BFH, 10.12.1997 - X B 148/97 (https://dejure.org/1997,5033)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1997 - X B 148/97 (https://dejure.org/1997,5033)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - X B 148/97 (https://dejure.org/1997,5033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei bereits vorher erfolgter Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) über diese Frage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 719
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch -

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - X B 148/97
    die Bearbeitung unterblieben, der Fristeintrag im Fristenkalender nicht gelöscht worden und zusätzlich die unterbliebene Bearbeitung -- aufgrund der fehlenden Löschung auch nach Ansicht der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) für jedermann ohne weiteres erkennbar -- erst drei Wochen nach dem notierten Fristende entdeckt worden, obwohl nach ständiger Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Fristenkontrolle auch gehört, daß die Einhaltung der laufenden Fristen durch tägliche Einsichtnahme in den Fristenkalender gesichert wird (z. B. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; Beschluß des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 11. Dezember 1991 VIII ZB 38/91, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1992, 841).

    Angesichts der umfangreichen Rechtsprechung zur Büroorganisation der Fristenkontrolle, der Ausgangskontrolle, der Pflichten des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der Fristensicherung (vgl. hierzu z. B. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rz. 19f., 24ff.; Zöller/Greger, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 233 Rz. 23, jeweils m. w. N.), vor allem angesichts der vorstehend und vom FG bereits zitierten Entscheidungen des BFH in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266 und des BGH in NJW 1992, 841 ist im Streitfall dem Darlegungserfordernis nicht genügt mit der nicht weiter substantiierten Behauptung, in der Rechtsprechung sei "nicht eindeutig geklärt", "wann die Sachbearbeitung beginnt".

  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZB 38/91

    Eigenveranrwortung des Rechtsanwalts bei der Fristenprüfung

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - X B 148/97
    die Bearbeitung unterblieben, der Fristeintrag im Fristenkalender nicht gelöscht worden und zusätzlich die unterbliebene Bearbeitung -- aufgrund der fehlenden Löschung auch nach Ansicht der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) für jedermann ohne weiteres erkennbar -- erst drei Wochen nach dem notierten Fristende entdeckt worden, obwohl nach ständiger Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Fristenkontrolle auch gehört, daß die Einhaltung der laufenden Fristen durch tägliche Einsichtnahme in den Fristenkalender gesichert wird (z. B. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; Beschluß des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 11. Dezember 1991 VIII ZB 38/91, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1992, 841).

    Angesichts der umfangreichen Rechtsprechung zur Büroorganisation der Fristenkontrolle, der Ausgangskontrolle, der Pflichten des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der Fristensicherung (vgl. hierzu z. B. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rz. 19f., 24ff.; Zöller/Greger, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 233 Rz. 23, jeweils m. w. N.), vor allem angesichts der vorstehend und vom FG bereits zitierten Entscheidungen des BFH in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266 und des BGH in NJW 1992, 841 ist im Streitfall dem Darlegungserfordernis nicht genügt mit der nicht weiter substantiierten Behauptung, in der Rechtsprechung sei "nicht eindeutig geklärt", "wann die Sachbearbeitung beginnt".

  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - X B 148/97
    Verstöße gegen Denkgesetze und die fehlerhafte Würdigung von Tatsachen sind in der Regel materiell-rechtliche Fehler (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, m. w. N.; Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz. 28, 29).

    Mit der Rüge, die Beweiswürdigung des FG sei fehlerhaft, kann ein Verfahrensmangel nicht begründet werden (vgl. BFH in BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671; Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz. 28).

  • BFH, 14.12.1994 - X R 176/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wirksame Ausgangskontrolle in der

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - X B 148/97
    Das Finanzgericht (FG) weicht mit den in der Beschwerdebegründung wiedergegebenen Ausführungen nicht von dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Dezember 1994 X R 176/93 (BFH/NV 1995, 798) ab.
  • BFH, 15.02.1995 - II B 118/94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung einer

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - X B 148/97
    In einem solchen Fall ist die grundsätzliche Bedeutung nur schlüssig dargetan, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält (z. B. BFH-Beschlüsse vom 23. November 1994 II B 111/93, BFH/NV 1995, 624; vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810, m. w. N.).
  • BFH, 23.11.1994 - II B 111/93

    Bestehen einer Divergenz eines finanzgerichtlichen Urteils zum Urteil des

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - X B 148/97
    In einem solchen Fall ist die grundsätzliche Bedeutung nur schlüssig dargetan, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält (z. B. BFH-Beschlüsse vom 23. November 1994 II B 111/93, BFH/NV 1995, 624; vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810, m. w. N.).
  • BFH, 27.03.1997 - X B 207/96
    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - X B 148/97
    Die Ausführungen der Kläger zur grundsätzlichen Bedeutung beschränken sich darüber hinaus auf Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die von vornherein unbeachtlich sind (z. B. BFH-Beschluß vom 27. März 1997 X B 207, 208/96, BFH/NV 1997, 689; Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz. 58, 62, m. w. N.).
  • BFH, 10.12.2003 - X B 134/02

    NZB: analoge Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO; Hinterziehungszinsen bei

    Denn diese Klage war --wie zwischen den Beteiligten aufgrund des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (FG) vom 12. Mai 1997 V 514/96 und des Senatsbeschlusses vom 10. Dezember 1997 X B 148/97 (BFH/NV 1998, 719) rechtskräftig feststeht-- wegen Versäumung der Klagefrist unzulässig.
  • BFH, 14.10.1998 - X R 87/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    Jeder Prozeßbevollmächtigte muß durch seine Büroorganisation dafür Sorge tragen, daß die rechtzeitige Erledigung fristgebundener Sachen gewährleistet und insbesondere am Abend jedes Arbeitstages anhand eines Fristenkalenders überprüft wird (ständige Rechtsprechung; Senatsentscheidungen in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 10. Dezember 1997 X B 148/97, BFH/NV 1998, 719; Beschluß des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. April 1997 VI ZB 8/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 2120, 2121, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.10.2008 - 9 CE 08.2116

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ausgangskontrolle fristgebundener

    Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (vgl. BGH vom 23.5.2006 NJW 2006, 2638 m.w.N.; BFH vom 10.12.1997 Az. X B 148/97 ).
  • FG Düsseldorf, 25.02.2003 - 9 K 2655/02

    Notwendige Organisation zur Fristenüberwachung des Prozessbevollmächtigten -

    Insbesondere muss jeder Prozessbevollmächtigte durch seine Büroorganisation Sorge tragen, dass die rechtzeitige Erledigung Frist gebundener Sachen gewährleistet und insbesondere am Abend jedes Arbeitstages an Hand des Fristenkalenders überprüft wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 X B 148/97, BFH/NV 1998, 719, und BFH-Urteil vom 14. Oktober 1998 X R 87/97, BFH/NV 1999, 621).
  • BFH, 25.08.2000 - X R 47/99

    Schätzungsbescheide - Feststellung von Einkünften - Feststellung der Umsatzsteuer

    Auch lässt sich dem Vorbringen des Prozessbevollmächtigten nicht mit Bestimmtheit entnehmen, dass die Einhaltung der laufenden Fristen durch tägliche Einsichtnahme in das Fristenkontrollbuch bzw. den Fristenkalender gesichert war (speziell zu diesem Erfordernis: BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 X B 148/97, BFH/NV 1998, 719, m.w.N.).
  • FG München, 25.01.2007 - 7 K 1155/04

    Beginn der Monatsfrist des § 47 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) mit der

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss jeder Prozessbevollmächtigte durch seine Büroorganisation dafür Sorge tragen, dass die rechtzeitige Erledigung fristgebundener Sachen gewährleistet und insbesondere am Abend jedes Arbeitstages anhand eines Fristenkalenders überprüft wird (z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275 , BStBl II 1989, 266 und vom 10. Dezember 1997 X B 148/97, BFH/NV 1998, 719, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 10.12.1997 - IX R 54/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8688
BFH, 10.12.1997 - IX R 54/97 (https://dejure.org/1997,8688)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1997 - IX R 54/97 (https://dejure.org/1997,8688)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - IX R 54/97 (https://dejure.org/1997,8688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 719
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.01.1995 - V R 28/94

    Zulässigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision wegen eines

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - IX R 54/97
    Die Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit ist nur dann schlüssig erhoben, wenn vorgetragen wird, daß die Rüge bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG angebracht wurde bzw. weshalb dies nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1995 V R 28/94, BFH/NV 1995, 893).
  • BFH, 22.10.2004 - IX B 114/04

    Verfahrensfehler: Rüge des unterbliebenen Ausschlusses der Öffentlichkeit

    Des Weiteren tragen die Kläger nicht vor, warum die Rüge nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) angebracht wurde bzw. weshalb dies nicht möglich war (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 1995 V R 28/94, BFH/NV 1995, 893; vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914; vom 10. Dezember 1997 IX R 54/97, BFH/NV 1998, 719).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht