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   BFH, 08.01.1998 - VII B 102/97   

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https://dejure.org/1998,2245
BFH, 08.01.1998 - VII B 102/97 (https://dejure.org/1998,2245)
BFH, Entscheidung vom 08.01.1998 - VII B 102/97 (https://dejure.org/1998,2245)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - VII B 102/97 (https://dejure.org/1998,2245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtskraftwirkung eines Entscheidungssatzes eines Landgerichts für andere Gerichtsbarkeiten - Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 729
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.12.1994 - VII R 18/93

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens durch mangelnde Würdigung des

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - VII B 102/97
    Auf die Revision des Klägers hat der Senat das Urteil des FG mit Urteil vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93 (BFH/NV 1995, 697) wegen Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverwiesen.

    Dieser Beurteilung stehe das zurückverweisende Senatsurteil vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93 schon deshalb nicht im Wege, weil der Bundesfinanzhof (BFH) bei seiner damaligen Entscheidung das rechtskräftige LG-Urteil nicht gekannt habe.

    Im Streitfall ist diese Rüge jedenfalls unbegründet, denn im Senatsurteil vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93 ist dem FG nur aufgegeben worden, nach erneuter Prüfung und Bejahung des Feststellungsinteresses "ggf. sodann unter Beachtung der Bedeutung des tangierten Grundrechts, insbesondere unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, dem jegliche Ausübung staatlichen Zwangs unterworfen ist, zur Sache zu entscheiden".

  • BFH, 29.07.1986 - VII R 8/79

    Rechtmäßigkeit der Nacherhebung von Umsatzausgleichsteuer - Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - VII B 102/97
    Wie im Finanzprozeß (vgl. z. B. Senatsurteil vom 29. Juli 1986 VII R 8/79, BFH/NV 1987, 193) wird auch im Zivilprozeß das Ausmaß der Rechtskraft eines Urteils durch die Entscheidungsformel bestimmt, wobei für deren Auslegung Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils heranzuziehen sind (vgl. Vollkommer in Zöller, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., 1997, Vor § 322 Rz. 31, m. w. N.).
  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - VII B 102/97
    Dies ergibt sich aus § 110 Abs. 1 Satz 2 FGO, wonach die gegen eine Finanzbehörde ergangenen Urteile auch gegenüber der öffentlich-rechtlichen Körperschaft wirken, der die beteiligte Finanzbehörde angehört (vgl. BFH-Urteil vom 31. Oktober 1990 I R 3/86, BFHE 163, 478, 480 [BFH 31.10.1990 - I R 3/86], BStBl II 1991, 610).
  • BFH, 26.02.1997 - IV B 105/96

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Verweigerung des

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - VII B 102/97
    Das Fehlen jeglicher Erfolgsaussichten der künftigen Revision ist in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO bereits im Zulassungsverfahren zu Lasten des die Zulassung der Revision begehrenden Klägers zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Beschluß vom 26. Februar 1997 IV B 105/96, BFH/NV 1997, 679, m. w. N.).
  • BFH, 11.07.1985 - II R 72/79

    Aufhebung eines durch den Teilabhilfebescheid eingeschränkten Änderungsbescheid

    Auszug aus BFH, 08.01.1998 - VII B 102/97
    Denn die aufgezeigte Rechtskraftwirkung käme einem rechtskräftigen Urteil auch im Falle seiner Fehlerhaftigkeit zu (BFH-Urteil vom 11. Juli 1985 II R 72/79, BFH/NV 1986, 285).
  • BFH, 13.02.2003 - VII B 215/02

    NZB - Befugnis zur Einlegung

    Nach § 63 Abs. 1 FGO ist die Klage im finanzgerichtlichen Verfahren grundsätzlich gegen die handelnde Behörde und nicht gegen die öffentlich-rechtliche Körperschaft zu richten, der die beteiligte Behörde angehört (vgl. BFH-Urteil vom 31. Oktober 1990 I R 3/86, BFHE 163, 478, 480, BStBl II 1991, 610, 612; Senatsbeschluss vom 8. Januar 1998 VII B 102/97, BFH/NV 1998, 729, 730).

    § 110 Abs. 1 Satz 2 FGO betrifft die Frage der subjektiven Rechtskraftwirkung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 163, 478, 480, BStBl II 1991, 610, 612; Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 729, 730).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 1998, 729, 730 ausgeführt hat, die öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft und die Finanzbehörde dieser Körperschaft würden prozessual als identischer Beteiligter angesehen, bezog sich dies auf die subjektive Rechtskraftwirkung nach § 110 Abs. 1 Satz 2 FGO.

  • BFH, 08.11.2017 - IX R 35/15

    Verstoß gegen die Bindungswirkung (§ 126 Abs. 5 FGO) eines zurückverweisenden

    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich um einen Verfahrensmangel (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1991 II B 85/90, BFH/NV 1992, 43; vom 8. Januar 1998 VII B 102/97, BFH/NV 1998, 729; vom 28. Januar 2008 V B 63/07, juris).
  • BFH, 21.04.1999 - VII B 347/98

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Gesellschaftern; Erlass von Säumniszuschlägen

    Auch dies müßte der Zulassung der Revision wegen § 126 Abs. 4 FGO, der im Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision entsprechend anzuwenden ist (u.a. Senatsbeschluß vom 8. Januar 1998 VII B 102/97, BFH/NV 1998, 729), entgegenstehen.
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