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BFH, 25.11.1997 - IX R 8/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Nutzungswerts für eine selbstgenutzte Wohnung - Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 832
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 22.10.1993 - IX R 35/92
Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen …
Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 8/95
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Zweck des § 21 Abs. 2 EStG den Ansatz der sog. Kostenmiete erfordert (Senatsurteil vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92, BFHE 174, 51, 53, BStBl II 1995, 98).Er hat deshalb an die besondere Gestaltung oder Ausstattung, die den Ansatz der Kostenmiete rechtfertigt, strengere Anforderungen als bisher gestellt (Senatsurteil in BFHE 174, 51, 56, BStBl II 1995, 98).
Zwar konnte das FG seiner Entscheidung noch nicht die geänderte Rechtsprechung des Senats (Urteil in BFHE 174, 51, BStBl II 1995, 98) zugrunde legen.
Für die Prüfung, ob diese Grenze überschritten ist, ist die privatgenutzte Wohnfläche in Anlehnung an die II. BV zu ermitteln (Senatsurteile in BFHE 174, 51, 56, BStBl II 1995, 98; in BFHE 177, 110, BStBl II 1995, 381).
Abzuziehen ist hingegen die Fläche des Arbeitszimmers (Senatsurteil in BFHE 174, 51, 56, BStBl II 1995, 98), die im Streitfall 13, 84 qm beträgt.
- BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines …
Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 8/95
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Oktober 1994 1 BvR 1398/93 (BVerfGE 91, 176) sei in Prozessen um die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel die Nennung des Namens und der Anschrift der Vergleichsmieter, zumindest jedoch die genaue Beschreibung der Vergleichswohnungen durch den Sachverständigen erforderlich.Eine andere Beurteilung ergibt sich nicht aus dem vom FA angeführten Beschluß des BVerfG in BVerfGE 91, 176.
Die Frage müsse vom Richter unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden (BVerfG-Beschluß in BVerfGE 91, 176, 182).
Die Pflicht zur Überprüfung und Offenlegung von Tatsachen vertrage Einschränkungen, soweit Rechte anderer beeinträchtigt würden (BVerfG-Beschluß in BVerfGE 91, 176, 183).
- BFH, 21.02.1995 - IX R 41/94
Nutzungswert - Kostenmiete
Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 8/95
Allerdings ist der Revision darin zuzustimmen, daß für die Prüfung, ob die selbstgenutzte Wohnfläche die Grenze von 250 qm überschreitet, die gesamte Fläche des Hauses des Klägers maßgebend ist, weil der Wohnbereich der Familie und die an die Mutter überlassene Nebenwohnung, die -- wie das FG bindend festgestellt hat (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) -- über keinen gesonderten Zugang verfügt, keine selbständigen Wohnungen darstellen (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 1995 IX R 41/94, BFHE 177, 110, 112, BStBl II 1995, 381).Für die Prüfung, ob diese Grenze überschritten ist, ist die privatgenutzte Wohnfläche in Anlehnung an die II. BV zu ermitteln (Senatsurteile in BFHE 174, 51, 56, BStBl II 1995, 98; in BFHE 177, 110, BStBl II 1995, 381).
- BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94
Nachträgliche Erschließungskosten können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten …
Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 8/95
Diese Berechnung weicht allerdings von der Berechnungsweise ab, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9. September 1997 IX R 52/94 (BFHE 179, 279) als maßgebend angesehen hat. - BVerfG, 16.07.1997 - 1 BvR 860/97
Effektiver Rechtsschutz; Mieterhöhung; Sachverständigengutachten; Offenlegung der …
Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 8/95
Dementsprechend hat auch das BVerfG in dem genannten Verfahren im zweiten Rechtsgang die Verfassungsbeschwerde nicht mehr zur Entscheidung angenommen, nachdem das Sachverständigengutachten jenes Falles weiter konkretisiert worden war, ohne daß die Anschriften der Vergleichswohnungen preisgegeben worden waren (Nichtannahmebeschluß der 1. Kammer des 1. Senats vom 16. Juli 1997 1 BvR 860/97, Juristisches Informationssystem -- juris --). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 8/95
Nach diesen Maßstäben ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, daß das FG sich mit der Beschreibung der elf Vergleichsobjekte durch den Sachverständigen nach Lage in einem bestimmten Stadtteil, Größe und Höhe der Miete zufriedengegeben hat, zumal die Anonymisierung der Angaben dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Inhaber der Vergleichsobjekte diente (vgl. Urteil des BVerfG vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209 u. a./83, BVerfGE 65, 1, 49). - BFH, 19.11.1991 - IX R 41/88
Bindungswirkung des Einheitswertbescheides für die Einkunftsermittlung gem. § 21a …
Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 8/95
Für die Anwendung des § 21 a EStG ist der Einheitswertbescheid hinsichtlich der Grundstücksart als Grundlagenbescheid bindend (Senatsurteil vom 19. November 1991 IX R 41/88, BFHE 167, 321 [BFH 19.11.1991 - IX R 412/88], BStBl II 1992, 719). - BFH, 09.09.1997 - IX R 52/94
Wohnflächenberechnung für Kostenmiete
Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 8/95
Diese Berechnung weicht allerdings von der Berechnungsweise ab, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9. September 1997 IX R 52/94 (BFHE 179, 279) als maßgebend angesehen hat. - BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92
Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 7b EStG bei Anschaffung eines teilweise …
Auszug aus BFH, 25.11.1997 - IX R 8/95
Sie ist für die Entscheidung, ob nur eine Wohnung oder zwei selbständige Wohnungen vorhanden sind, nicht bindend (Senatsurteil in BFHE 175, 70, 72 f., BStBl II 1994, 927).
- BFH, 15.03.2017 - II R 10/15
Nachweis des niedrigeren Grundbesitzwerts durch Gutachten
Diese Tatsachenfeststellung durch das FG ist möglich und damit für den Senat bindend (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1997 IX R 8/95, BFH/NV 1998, 832, …und vom 12. Juli 2016 VII R 14/15, BFH/NV 2017, 58, Rz 16). - BFH, 06.10.2004 - IX R 30/03
Vermieten einer Wohnung in einem aufwendig gestalteten Wohngebäude führt zur …
Danach ist ein solcher Ausnahmefall z.B. gegeben, wenn eine Wohnfläche mehr als 250 qm aufweist (vgl. auch BFH-Urteile vom 25. November 1997 IX R 8/95, BFH/NV 1998, 832, und vom 9. September 1997 IX R 52/94, BFHE 184, 346, BStBl II 1997, 818, zur Berechnung der Fläche) und/oder eine Schwimmhalle vorhanden ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 IX R 69/95, BFHE 185, 214, BStBl II 1998, 342, …und vom 9. Januar 2001 IX R 31/98, BFH/NV 2001, 1017). - BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen …
Ob eine solche Wohnung gegeben ist, richtet sich nach den zum Ansatz der Kostenmiete bei eigengenutztem Wohnraum entwickelten Kriterien (s. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92, BFHE 174, 51, BStBl II 1995, 98); danach ist ein solcher Ausnahmefall bei einer Wohnfläche von mehr als 250 qm gegeben (s.a. BFH-Urteile vom 25. November 1997 IX R 8/95, BFH/NV 1998, 832; vom 9. September 1997 IX R 52/94, BFHE 184, 346, BStBl II 1997, 818).
- BFH, 25.09.2002 - IX B 19/02
Grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht; Verfassungsverstoß
Der Hinweis auf die hier fünfköpfige Familie reicht nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 8/95, BFH/NV 1998, 832). - FG Nürnberg, 29.11.2006 - III 98/05
Fehlende Einkunftserzielungsabsicht - Renten- und Sozialversicherungsbeiträge …
§ 44 Abs. 3 der " Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen - Zweite Berechnungsverordnung ( II. BV ) vom 12.10.1990" a. F. ist im Streitfall nicht anzuwenden (vgl. auch BFH-Urteile vom 9.9.1997 IX R 52/94, vom 25.11.1997 IX R 8/95, BFH/NV 1998, 832 ). - BFH, 07.04.2003 - IX B 138/02
ZFH, Bindungswirkung Artfeststellung
Sie ist für die Entscheidung, ob nur eine Wohnung oder zwei selbständige Wohnungen vorhanden sind, nicht bindend (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 1.; vom 25. November 1997 IX R 8/95, BFH/NV 1998, 832, unter 2. a).